+161. Um sicherzustellen, dass die internen Kontrollfunktionen die Unabhängigkeitsanforderungen …
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161. Um sicherzustellen, dass die internen Kontrollfunktionen die Unabhängigkeitsanforderungen …
Um sicherzustellen, dass die internen Kontrollfunktionen die Unabhängigkeitsanforderungen51 erfüllen, sollten die zuständigen Behörden anhand der Antragsunterlagen überprüfen, ob Folgendes vorgesehen ist: - (a) die Mitarbeiter in Kontrollfunktionen nehmen keine operativen Aufgaben wahr, die in einen Tätigkeitsbereich fallen, der von den internen Kontrollfunktionen überwacht und kontrolliert werden soll;
- (b) sie sind in organisatorischer Hinsicht von den Geschäftstätigkeiten, die sie überwachen und kontrollieren sollen, getrennt;
- (c) unbeschadet der Gesamtverantwortung der Mitglieder des Leitungsorgans für das Institut sollte der Leiter einer internen Kontrollfunktion nicht einer Person unterstellt sein, die die Verantwortung für die Durchführung der Tätigkeiten trägt, die die interne Kontrollfunktion überwacht und kontrolliert;
- (d) die Vergütung der Mitarbeiter der internen Kontrollfunktionen sollte nicht an den Erfolg der Tätigkeiten gekoppelt sein, die von der internen Kontrollfunktion überwacht und kontrolliert werden, und sie sollte deren Objektivität auch nicht anderweitig beeinträchtigen können.
51 Siehe Absatz 175 der EBA-Leitlinien zur internen Governance.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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