+48. Bei der Beurteilung des geplanten Erwerbs oder der Erhöhung qualifizierter Beteiligungen gemäß …
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48. Bei der Beurteilung des geplanten Erwerbs oder der Erhöhung qualifizierter Beteiligungen gemäß …
Bei der Beurteilung des geplanten Erwerbs oder der Erhöhung qualifizierter Beteiligungen gemäß Artikel 22 und 23 der Richtlinie 2013/36/EU haben die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden , sofern dies für notwendig erachtet wird, mit den entsprechenden GW-/TF-Aufsichtsbehörden zum Zweck der Beurteilung zusammenzuarbeiten und Information auszutauschen, insbesondere für die Beurteilung eines hinreichenden Verdachts auf GW/TF in Verbindung mit dem geplanten Erwerber bzw. von GW-/TF-Risiken zusätzlich zum geplanten Erwerb bzw. der Erhöhung qualifizierter Beteiligungen9 . Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten, sofern sie dies für notwendig erachten, Informationen von der jeweiligen GW-/TF-Aufsichtsbehörde zur Beurteilung der in Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie 2013/36/EU festgelegten GW-/TF-Kriterien gemäß Absatz 14 der gemeinsamen Leitlinien über die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierter Beteiligung einholen.10
9 Gemäß den gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen gemäß Richtlinie 2013/36/EU und Richtlinie 2014/65/EU (EBA/GL/2021/06) und mit den gemeinsamen Leitlinien zur aufsichtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor (JC/GL/2016/01). 10 Gemeinsame Leitlinien zur aufsichtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor (JC/GL/2016/01).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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