+48. Bei der Beurteilung des geplanten Erwerbs oder der Erhöhung qualifizierter Beteiligungen gemäß …

48. Bei der Beurteilung des geplanten Erwerbs oder der Erhöhung qualifizierter Beteiligungen gemäß …

Bei der Beurteilung des geplanten Erwerbs oder der Erhöhung qualifizierter Beteiligungen gemäß Artikel 22 und 23 der Richtlinie 2013/36/EU haben die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden , sofern dies für notwendig erachtet wird, mit den entsprechenden GW-/TF-Aufsichtsbehörden zum Zweck der Beurteilung zusammenzuarbeiten und Information auszutauschen, insbesondere für die Beurteilung eines hinreichenden Verdachts auf GW/TF in Verbindung mit dem geplanten Erwerber bzw. von GW-/TF-Risiken zusätzlich zum geplanten Erwerb bzw. der Erhöhung qualifizierter Beteiligungen9 . Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten, sofern sie dies für notwendig erachten, Informationen von der jeweiligen GW-/TF-Aufsichtsbehörde zur Beurteilung der in Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie 2013/36/EU festgelegten GW-/TF-Kriterien gemäß Absatz 14 der gemeinsamen Leitlinien über die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierter Beteiligung einholen.10


9 Gemäß den gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen gemäß Richtlinie 2013/36/EU und Richtlinie 2014/65/EU (EBA/GL/2021/06) und mit den gemeinsamen Leitlinien zur aufsichtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor (JC/GL/2016/01).

10 Gemeinsame Leitlinien zur aufsichtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor (JC/GL/2016/01).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/