+46. Die Wertpapierfirmen sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle mit Blick auf den Anteil …

46. Die Wertpapierfirmen sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle mit Blick auf den Anteil …

Die Wertpapierfirmen sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle mit Blick auf den Anteil jedes Geschlechts als Prozentsatz der männlichen und der weiblichen Mitarbeiter auf der Grundlage der Gesamtzahl aller Mitarbeiter bzw. aller identifizierter Mitarbeiter – sofern anwendbar gemäß Absatz 45 pro Quartil – berechnen, wobei die Prozentsätze für den Anteil der Männer und den Anteil der Frauen zusammen für jedes berechnete Quartil sowie für die Gesamtzahlen für alle Mitarbeiter und für identifizierte Mitarbeiter 100 % ergeben sollten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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