+367. Die zuständigen Behörden sollten ihre Aufsichtsbefugnisse auf der Grundlage der während der …

367. Die zuständigen Behörden sollten ihre Aufsichtsbefugnisse auf der Grundlage der während der …

Die zuständigen Behörden sollten ihre Aufsichtsbefugnisse auf der Grundlage der während der Bewertung der einzelnen SREP-Elemente erkannten Mängel und entsprechend der SREP-Gesamtbewertung und des betreffenden Scores ausüben, wobei folgende Aspekte berücksichtigt werden sollten:

  • a. die Wesentlichkeit der Mängel/Anfälligkeiten und die potenziellen prudentiellen Auswirkungen, wenn der Mangel/die Anfälligkeit nicht eingedämmt wird (d. h. die Entscheidung, ob es notwendig ist, mit einer bestimmten Maßnahme auf das Problem zu reagieren);
  • b. ob die Maßnahmen mit der auf ein bestimmtes SREP-Element bezogenen Gesamtbewertung (und der SREP-Gesamtbewertung) der zuständigen Behörde in Einklang bzw. in einem angemessenen Verhältnis stehen;
  • c. ob nach der Kontaktaufnahme mit den einschlägigen GW/TF-Aufsichtsbehörden Aufsichts- oder andere Verwaltungsmaßnahmen erforderlich sind, um aufsichtliche Mängel/Anfälligkeiten in Zusammenhang mit Risiken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihrem Aufsichtsbereich zu beseitigen;
  • d. ob die Mängel/Anfälligkeiten bereits durch andere Maßnahmen in Angriff genommen wurden oder abgedeckt werden;
  • e. ob mit anderen Maßnahmen dieselbe Zielsetzung bei einer geringeren administrativen und finanziellen Auswirkung auf die Wertpapierfirma erreicht wird;
  • f. optimale Höhe und Dauer der Anwendung der Maßnahme zur Erreichung des Aufsichtsziels und

117

  • g. die Möglichkeit, dass die ermittelten Risiken und Anfälligkeiten in gegenseitiger Wechselbeziehung stehen und/oder sich gegenseitig verstärken können, wodurch strengere Aufsichtsmaßnahmen auferlegt werden müssten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/