| Die ermittelten Risiken stellen ein geringes Risiko für die Überlebensfähigkeit der Wertpapierfirma dar. | • • • | Das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie Wertpapierfirma geben keinen Anlass zur Besorgnis. Die Regelungen zu interner Governance firmenweiten Kontrollen geben keinen Anlass Besorgnis. Es besteht kein wesentliches/ein sehr geringes Risiko, dass sich die Kapital- und Liquiditätsrisiken Wertpapierfirma in prudentieller Hinsicht wesentlich | der und zur der |
| 1 | • • • | auswirken. Die Höhe und die Zusammensetzung vorgehaltenen Eigenmittel geben keinen Anlass Besorgnis. Die Liquiditätsposition und das Finanzierungsprofil Wertpapierfirma geben keinen Anlass zur Besorgnis. Die Glaubwürdigkeit und Durchführbarkeit Sanierungsplans der Wertpapierfirma, einschließlich | der zur der des 119 |
| Score Aufsichtliche Beurteilung | | Erwägungen ihrer allgemeinen Sanierungsfähigkeit, geben keinen wesentlichen Anlass zur Besorgnis. | |
| Die ermittelten Risiken stellen ein mittleres bis geringes Risiko für die Überlebensfähigkeit der Wertpapierfirma dar. | • • • | Das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie Wertpapierfirma geben in geringem bis mittlerem Anlass zur Besorgnis. Die Regelungen zu interner Governance firmenweiten Kontrollen der Wertpapierfirma geben geringem bis mittlerem Maß Anlass zur Besorgnis. Es besteht ein geringes bis mittleres Risiko, dass die Kapital- und Liquiditätsrisiken in prudentieller Hinsicht wesentlich auswirken. | der Maß und in sich |
| 2 | • • • | Die Höhe und die Zusammensetzung vorgehaltenen Eigenmittel geben in geringem mittlerem Maß Anlass zur Besorgnis. Die Liquiditätsposition und/oder Finanzierungsprofil der Wertpapierfirma geben geringem bis mittlerem Maß Anlass zur Besorgnis. Die Glaubwürdigkeit und Durchführbarkeit Sanierungsplans der Wertpapierfirma, sofern relevant, einschließlich ihrer allgemeinen Sanierungsfähigkeit, geben in geringem bis mittlerem Maß Anlass Besorgnis. | der bis das in des zur |
| Die ermittelten Risiken stellen ein mittleres bis hohes Risiko für die Überlebensfähigkeit der Wertpapierfirma dar. | • • • | Das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie Wertpapierfirma geben in mittlerem bis hohem Anlass zur Besorgnis. Die Regelungen zu interner Governance oder firmenweiten Kontrollen der Wertpapierfirma geben mittlerem bis hohem Maß Anlass zur Besorgnis. Es besteht ein mittleres bis hohes Risiko, dass sich Kapital- und Liquiditätsrisiken in prudentieller Hinsicht wesentlich auswirken. | der Maß die in die |
| 3 | • • • | Die Höhe und die Zusammensetzung der von Wertpapierfirma vorgehaltenen Eigenmittel geben mittlerem bis hohem Maß Anlass zur Besorgnis. Die Liquiditätsposition und/oder Finanzierungsprofil der Wertpapierfirma geben mittlerem bis hohem Maß Anlass zur Besorgnis. Die Glaubwürdigkeit und Durchführbarkeit Sanierungsplans der Wertpapierfirma, sofern relevant, einschließlich ihrer allgemeinen Sanierungsfähigkeit, geben in mittlerem bis hohem Maß Anlass Besorgnis. | der in das in des zur 120 |
| Score Aufsichtliche Beurteilung Die ermittelten Risiken stellen ein hohes Risiko für die Überlebensfähigkeit der Wertpapierfirma dar. | • • • | Erwägungen Das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie Wertpapierfirma geben in hohem Maß Anlass Besorgnis. Die Regelungen zu interner Governance firmenweiten Kontrollen der Wertpapierfirma geben hohem Maß Anlass zur Besorgnis. Es besteht ein hohes Risiko, dass sich die Kapital-Liquiditätsrisiken in prudentieller Hinsicht wesentlich auswirken. | der zur und in und |
| 4 | • • • | Die Höhe und die Zusammensetzung der von Wertpapierfirma vorgehaltenen Eigenmittel geben hohem Maß Anlass zur Besorgnis. Die Liquiditätsposition und/oder Finanzierungsprofil der Wertpapierfirma geben hohem Maß Anlass zur Besorgnis. Die Glaubwürdigkeit und Durchführbarkeit Sanierungsplans der Wertpapierfirma, sofern relevant, einschließlich ihrer allgemeinen Sanierungsfähigkeit, geben in hohem Maß Anlass zur Besorgnis. | der in das in des |
| F Die Wertpapierfirma wird als „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ erachtet. | • • | Es besteht ein unmittelbares Risiko für Überlebensfähigkeit der Wertpapierfirma. Die Wertpapierfirma erfüllt die Voraussetzungen Artikel 32 Absatz 4 der Richtlinie 2014/59/EU22 , um „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ erachtet zu werden. | die nach als |