+106. Institute sollten in Bezug auf die verschiedenen IRRBB-Messgrößen gegebenenfalls Annahmen zur …
|
106. Institute sollten in Bezug auf die verschiedenen IRRBB-Messgrößen gegebenenfalls Annahmen zur …
Institute sollten in Bezug auf die verschiedenen IRRBB-Messgrößen gegebenenfalls Annahmen zur Risikoquantifizierung berücksichtigen, die mindestens die folgenden Bereiche abdecken: - a) die Ausübung von (automatischen oder verhaltensabhängigen) Zinsoptionen sowohl durch das Institut als auch durch seinen Kunden in spezifischen Zinsschock- und Stressszenarien;
- b) die Behandlung von Salden und Zinsströmen aus NMDs;
- c) die Behandlung von Termineinlagen, bei denen die Gefahr einer vorzeitigen Kündigung besteht;
- d) die Behandlung von festverzinslichen Krediten und Kreditzusagen mit festem Zinssatz;
- e) die Behandlung des Eigenkapitals im Rahmen der internen EV-Messgrößen;
- f) die Bedeutung von Rechnungslegungsmethoden für die Messung des IRRBB, und zwar insbesondere die Wirksamkeit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen; und
- g) Validierung der Diversifikationsannahmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|