+16. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten in der Lage sein, der für sie zuständigen Behörde …
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16. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten in der Lage sein, der für sie zuständigen Behörde …
Die Kredit- und Finanzinstitute sollten in der Lage sein, der für sie zuständigen Behörde nachzuweisen, welche Beurteilungen sie vor der Einführung der Anwendung für den Fern-Kundenannahmeprozess durchgeführt haben, welche Ergebnisse ihre Beurteilungen erzielt hat und ob die Anwendung das Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko hinsichtlich ihrer Kunden-, Dienstleistungs-, Produktstruktur sowie bezüglich der geografischen Tätigkeitsgebiete angemessen adressiert.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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