+26. Leitlinie 9.17 erhält folgende Fassung: „9.17. Hat eine Bank auf der Grundlage ihrer im …

26. Leitlinie 9.17 erhält folgende Fassung: „9.17. Hat eine Bank auf der Grundlage ihrer im …

Leitlinie 9.17 erhält folgende Fassung:

„9.17. Hat eine Bank auf der Grundlage ihrer im Einklang mit diesen Leitlinien durchgeführten GW/TF-Risikobewertung festgestellt, dass das mit der Geschäftsbeziehung verbundene GW/TF-Risiko hoch ist, so sollte sie gegebenenfalls die in Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2015/849 dargelegten verstärkten Sorgfaltspflichten anwenden.“

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/