+(xii) „Leitlinie 21: Sektorspezifische Leitlinie für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen

(xii) „Leitlinie 21: Sektorspezifische Leitlinie für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen

21.1. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollten bedenken, dass sie aufgrund der besonderen Merkmale ihres Geschäftsmodells und der im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verwendeten Technologie, die es ihnen ermöglichen, weltweit Transfers von Kryptowerten durchzuführen und mit Kunden in verschiedenen Ländern Geschäftsbeziehungen aufzunehmen, GW/TF-Risiken ausgesetzt sind. Das Risiko wird weiter erhöht, wenn sie Transaktionen verarbeiten oder ermöglichen oder Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die ein höheres Maß an Anonymität bieten.

21.2. Beim Anbieten von Krypto-Dienstleistungen sollten die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen die Bestimmungen des Titels I sowie die sektorspezifischen Bestimmungen des Titels II einhalten, sofern diese für das Produktangebot des Anbieters von Krypto-Dienstleistungen relevant sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/