+4.4. Informationen über die in den Mitgliedstaaten für die Bearbeitung von Beschwerden benannten öffentlichen Stellen
---+22. Die gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2021/2167 benannten zuständigen Behörden …
---+23. Die zuständigen Behörden, die für die Veröffentlichung und Führung eines Verzeichnisses oder …
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4.4. Informationen über die in den Mitgliedstaaten für die Bearbeitung von Beschwerden benannten öffentlichen Stellen
4.4. Informationen über die in den Mitgliedstaaten für die Bearbeitung von Beschwerden benannten öffentlichen Stellen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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22. Die gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2021/2167 benannten zuständigen Behörden …
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Die gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2021/2167 benannten zuständigen Behörden sollten der EBA mitteilen, ob sie auch die in ihrem Land benannten zuständigen Behörden für die Bearbeitung von Beschwerden über Kreditdienstleister gemäß Artikel 24 Absatz 3 der genannten Richtlinie sind. Wenn in dem betreffenden Land andere zuständige Behörden für die Bearbeitung von Beschwerden benannt wurden, sollten die gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2021/2167 benannten zuständigen Behörden die EBA entsprechend informieren. Die Informationen über die für die Bearbeitung von Beschwerden benannten zuständigen Behörden sollten der EBA spätestens zum Zeitpunkt der Anwendung dieser Leitlinien übermittelt werden. Sofern relevant unterrichten die zuständigen Behörden die EBA innerhalb einer Woche über spätere Änderungen der zuständigen Behörden und ihrer jeweiligen Aufgaben.
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23. Die zuständigen Behörden, die für die Veröffentlichung und Führung eines Verzeichnisses oder …
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Die zuständigen Behörden, die für die Veröffentlichung und Führung eines Verzeichnisses oder Registers von Kreditdienstleistern gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2021/2167 verantwortlich sind, sollten in der auf ihrer Website veröffentlichten Darstellung des Verzeichnisses oder Registers, jedoch nicht in das Verzeichnis oder Register selbst, einen Verweis auf die Website der EBA aufnehmen, die einen Überblick über die jeweiligen zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten gibt, die für die Bearbeitung von Beschwerden benannt sind.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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