+26. Die Finanzinstitute sollten sicherstellen, dass ihre Risikobewertung in Bezug auf restriktive …

26. Die Finanzinstitute sollten sicherstellen, dass ihre Risikobewertung in Bezug auf restriktive …

Die Finanzinstitute sollten sicherstellen, dass ihre Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen aktuell und relevant bleibt. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Finanzinstitute sie mindestens einmal jährlich überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Darüber hinaus sollten die Finanzinstitute ihre Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen gegebenenfalls in folgenden Fällen überprüfen:

  • a. Annahme neuer restriktiver Maßnahmen und wesentliche Änderungen bestehender restriktiver Maßnahmen;
  • b. vor der Einführung neuer Produkte, dem Angebot neuer Produktvertriebskanäle, der Bedienung neuer Kundengruppen und dem Eintritt in neue geografische Gebiete;
  • c. wesentliche Änderungen des Tätigkeitsprofils, des Kundenstamms, der Organisationsstruktur oder des Geschäftsmodells des Instituts;
  • d. die Feststellung, dass restriktive Maßnahmen nicht umgesetzt oder umgangen wurden, was die Unangemessenheit der Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen deutlich macht;
  • e. Mängel bei der Risikobewertung bestehender restriktiver Maßnahmen, die von dem Finanzinstitut oder der zuständigen Behörde festgestellt wurden, die für die Beaufsichtigung der internen Strategien, Verfahren und Kontrollen zur Sicherstellung der Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten verantwortlich ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/