+KAPITEL III MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN UND IN ERMANGELUNG GEMEINSAMER ENTSCHEIDUNGEN GETROFFENE ENTSCHEIDUNGEN
---+Artikel 15 Entscheidungsverfahren in Ermangelung gemeinsamer Entscheidungen
------+Artikel 15 1
------+Artikel 15 2
------+Artikel 15 3
------+Artikel 15 4
---+Artikel 16 Das Entwerfen von in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung über das Kapital getroffenen Entscheidungen über das Kapital
------+Artikel 16 1
------+Artikel 16 2
---+Artikel 17 Das Entwerfen von in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität getroffenen Entscheidungen über die Liquidität
------+Artikel 17 1
------+Artikel 17 2
---+Artikel 18 Mitteilung von in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung über das Kapital oder einer gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität getroffenen Entscheidungen über das Kapital oder Entscheidungen über die Liquidität
------+Artikel 18 1
------+Artikel 18 2
------+Artikel 18 3
------+Artikel 18 4
---+Artikel 19 Überwachung der Anwendung der in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung über das Kapital oder einer gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität getroffenen Entscheidungen über das Kapital und Entscheidungen über die Liquidität

KAPITEL III MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN UND IN ERMANGELUNG GEMEINSAMER ENTSCHEIDUNGEN GETROFFENE ENTSCHEIDUNGEN

KAPITEL III MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN UND IN ERMANGELUNG GEMEINSAMER ENTSCHEIDUNGEN GETROFFENE ENTSCHEIDUNGEN

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 15 Entscheidungsverfahren in Ermangelung gemeinsamer Entscheidungen
Artikel 16 Das Entwerfen von in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung über das Kapital getroffenen Entscheidungen über das Kapital
Artikel 17 Das Entwerfen von in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität getroffenen Entscheidungen über die Liquidität
Artikel 18 Mitteilung von in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung über das Kapital oder einer gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität getroffenen Entscheidungen über das Kapital oder Entscheidungen über die Liquidität
Artikel 19 Überwachung der Anwendung der in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung über das Kapital oder einer gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität getroffenen Entscheidungen über das Kapital und Entscheidungen über die Liquidität

Artikel 19

Überwachung der Anwendung der in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung über das Kapital oder einer gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität getroffenen Entscheidungen über das Kapital und Entscheidungen über die Liquidität

Die Anwendung von in Ermangelung einer Entscheidung über das Kapital oder einer Entscheidung über die Liquidität getroffenen, für jedes einzelne Institut der Gruppe maßgeblichen Entscheidungen über das Kapital oder Entscheidungen über die Liquidität wird von der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und, in Bezug auf die Institute, für die sie jeweils verantwortlich sind, von den jeweils zuständigen Behörden überwacht.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung