+Unterabschnitt 1 Verfahren für gemeinsame Entscheidungen über Gruppenabwicklungspläne und Abwicklungsfähigkeitsbewertungen
---+Artikel 61 Planung der einzelnen Schritte des Verfahrens für gemeinsame Entscheidungen
------+Artikel 61 1
------+Artikel 61 2
------+Artikel 61 3
---+Artikel 62 Elemente des Zeitplans für gemeinsame Entscheidungen
------+Artikel 62 1
------+Artikel 62 2
------+Artikel 62 3
---+Artikel 63 Vorbereitender Austausch über die Abwicklungsstrategie
------+Artikel 63 (1)
------+Artikel 63 (2)
------+Artikel 63 (3)
------+Artikel 63 (4)
---+Artikel 64 Informationen des Unionsmutterunternehmens
------+Artikel 64 1
------+Artikel 64 2
------+Artikel 64 3
------+Artikel 64 4
---+Artikel 65 Weiterleitung von Informationen durch die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde
------+Artikel 65 1
------+Artikel 65 2
------+Artikel 65 3
------+Artikel 65 4
------+Artikel 65 5
---+Artikel 66 Ausarbeitung und Zuleitung des Entwurfs des Gruppenabwicklungsplans und des Entwurfs der Abwicklungsfähigkeitsbewertung
------+Artikel 66 1
------+Artikel 66 2
------+Artikel 66 3
---+Artikel 67 Konsultation der Mitglieder des Abwicklungskollegiums
------+Artikel 67 1
------+Artikel 67 2
------+Artikel 67 3
------+Artikel 67 4
---+Artikel 68 Beratungen mit dem Unionsmutterunternehmen
---+Artikel 69 Austausch über den Entwurf des Gruppenabwicklungsplans und den Entwurf der Abwicklungsfähigkeitsbewertung
------+Artikel 69 1
------+Artikel 69 2
------+Artikel 69 3
------+Artikel 69 4
---+Artikel 70 Erstellung der gemeinsamen Entscheidung über den Gruppenabwicklungsplan und die Abwicklungsfähigkeitsbewertung
------+Artikel 70 (1)
------+Artikel 70 (2)
------+Artikel 70 (3)
------+Artikel 70 (4)
------+Artikel 70 (5)
------+Artikel 70 (6)
------+Artikel 70 (7)
------+Artikel 70 (8)
---+Artikel 71 Einigung über die gemeinsame Entscheidung über den Gruppenabwicklungsplan und die Abwicklungsfähigkeitsbewertung
------+Artikel 71 1
------+Artikel 71 2
------+Artikel 71 3
------+Artikel 71 4
---+Artikel 72 Übermittlung der gemeinsamen Entscheidung und der Zusammenfassung des Gruppenabwicklungsplans an das Unionsmutterunternehmen
------+Artikel 72 1
------+Artikel 72 2
------+Artikel 72 3

Unterabschnitt 1 Verfahren für gemeinsame Entscheidungen über Gruppenabwicklungspläne und Abwicklungsfähigkeitsbewertungen

Unterabschnitt 1 Verfahren für gemeinsame Entscheidungen über Gruppenabwicklungspläne und Abwicklungsfähigkeitsbewertungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 61 Planung der einzelnen Schritte des Verfahrens für gemeinsame Entscheidungen
Artikel 62 Elemente des Zeitplans für gemeinsame Entscheidungen
Artikel 63 Vorbereitender Austausch über die Abwicklungsstrategie

Die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde organisiert einen vorbereitenden Austausch mit den Abwicklungsbehörden der Tochterunternehmen für die folgenden Zwecke:

Artikel 64 Informationen des Unionsmutterunternehmens
Artikel 65 Weiterleitung von Informationen durch die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde
Artikel 66 Ausarbeitung und Zuleitung des Entwurfs des Gruppenabwicklungsplans und des Entwurfs der Abwicklungsfähigkeitsbewertung
Artikel 67 Konsultation der Mitglieder des Abwicklungskollegiums
Artikel 68 Beratungen mit dem Unionsmutterunternehmen

Artikel 68

Beratungen mit dem Unionsmutterunternehmen

Veranlasst die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde Beratungen über die Entwürfe des Gruppenabwicklungsplans und der Abwicklungsfähigkeitsbewertung mit dem Unionsmutterunternehmen nach Artikel 61 Absatz 2 Buchstabe h, so tut sie dies zeitnah, auf jeden Fall aber innerhalb der im Zeitplan für die gemeinsame Entscheidung für diesen Schritt festgesetzten Frist. Die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde übermittelt den Abwicklungsbehörden der Tochterunternehmen die vom Unionsmutterunternehmen im Rahmen dieses Austauschs vorgebrachten Anmerkungen.

Artikel 69 Austausch über den Entwurf des Gruppenabwicklungsplans und den Entwurf der Abwicklungsfähigkeitsbewertung
Artikel 70 Erstellung der gemeinsamen Entscheidung über den Gruppenabwicklungsplan und die Abwicklungsfähigkeitsbewertung

Die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde erstellt einen Entwurf der gemeinsamen Entscheidung über den Gruppenabwicklungsplan und die Abwicklungsfähigkeitsbewertung. Der Entwurf der gemeinsamen Entscheidung enthält jeden der folgenden Punkte:

Artikel 71 Einigung über die gemeinsame Entscheidung über den Gruppenabwicklungsplan und die Abwicklungsfähigkeitsbewertung
Artikel 72 Übermittlung der gemeinsamen Entscheidung und der Zusammenfassung des Gruppenabwicklungsplans an das Unionsmutterunternehmen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_EL -

    EULAW_EL