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101. Die Richtlinien der Institute sollten geschlechtsneutral sein. Dies umfasst unter anderem die …

Die Richtlinien der Institute sollten geschlechtsneutral sein. Dies umfasst unter anderem die Vergütungspolitik, Einstellungspolitik, Karriereentwicklung und Nachfolgeplanung, den Zugang zu Fortbildung und die Möglichkeit, sich auf freie Stellen im Unternehmen zu bewerben. Institute sollten Chancengleichheit28 für alle Mitarbeiter unabhängig von ihrem Geschlecht sicherstellen, auch was berufliche Perspektiven betrifft, und auf eine Verbesserung der Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts in Positionen innerhalb des Leitungsorgans und in der Gruppe der Mitarbeiter mit Führungsaufgaben im Sinne der Delegierten Verordnung der Kommission (technische Regulierungsstandards zu identifizierten Mitarbeitern) zielen.29 Institute sollten die Entwicklung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern getrennt für identifizierte Mitarbeiter (ohne Mitglieder des Leitungsorgans), Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion, Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion und sonstiges Personal überwachen. Institute sollten über Richtlinien verfügen, durch die die Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub gefördert wird.


28 Siehe auch Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen.

29 Siehe auch EBA-Leitlinien zu geschlechtsneutraler Vergütungspolitik.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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