+15 Interner Kontrollrahmen
---+141. Die Institute sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung gegenüber …
---+142. Der interne Kontrollrahmen der Institute sollte auf individueller Basis an die Besonderheiten …
---+143. Institute sollten angemessene Prozesse und Verfahren einrichten, mit denen sichergestellt …
---+144. Der interne Kontrollrahmen sollte sich auf die gesamte Organisation, einschließlich der …
---+145. Der interne Kontrollrahmen eines Instituts sollte Folgendes sicherstellen: a. wirksame und …

15 Interner Kontrollrahmen

15 Interner Kontrollrahmen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
141. Die Institute sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung gegenüber …

Die Institute sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung gegenüber der Risikokontrolle und Compliance innerhalb des Instituts sowie einen stabilen und umfassenden internen Kontrollrahmen bestärkt. In diesem Rahmen sollten die Geschäftsbereiche der Institute für die Steuerung der Risiken verantwortlich sein, die sie im Zuge der Durchführung ihrer Tätigkeiten eingehen, und sollten über Kontrollmechanismen verfügen, mit denen die Einhaltung von internen und externen Anforderungen sichergestellt wird. Als Teil dieses Rahmens sollten die Institute über interne Kontrollfunktionen mit angemessenen und ausreichenden Befugnissen, einem ausreichenden Gewicht und Zugang zum Leitungsorgan für die Erfüllung ihrer Aufgabe sowie einen Risikomanagement-Rahmen verfügen.

142. Der interne Kontrollrahmen der Institute sollte auf individueller Basis an die Besonderheiten …

Der interne Kontrollrahmen der Institute sollte auf individueller Basis an die Besonderheiten der Geschäftstätigkeit, der Komplexität und der verbundenen Risiken angepasst sein, wobei der Kontext der Gruppe zu berücksichtigen ist. Die Institute müssen den erforderlichen Informationsaustausch in einer Weise organisieren, durch die sichergestellt wird, dass die einzelnen Leitungsorgane, Geschäftsbereiche und internen Einheiten, darunter die einzelnen internen Kontrollfunktionen, in der Lage sind, ihre Pflichten zu erfüllen. Dies impliziert beispielsweise einen notwendigen Austausch von angemessenen Informationen zwischen den Geschäftsbereichen und der Compliance-Funktion sowie der Compliance-Funktion zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sofern diese eine gesonderte Kontrollfunktion ist, auf Gruppenebene sowie zwischen den Leitern der internen Kontrollfunktionen auf Gruppenebene und dem Leitungsorgan des Instituts.

143. Institute sollten angemessene Prozesse und Verfahren einrichten, mit denen sichergestellt …

Institute sollten angemessene Prozesse und Verfahren einrichten, mit denen sichergestellt wird, dass sie ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen. Institute sollten das Ausmaß des Risikos, dass sie für die Zwecke von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung missbraucht werden, bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken und der mit ihnen verbundenen operationellen und Reputationsrisiken ergreifen. Institute sollten Maßnahmen ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass sich die Mitarbeiter dieser Risiken hinsichtlich Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung und der Auswirkungen, die Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung auf das Institut und die Integrität des Finanzsystems haben können, bewusst sind.

144. Der interne Kontrollrahmen sollte sich auf die gesamte Organisation, einschließlich der …

Der interne Kontrollrahmen sollte sich auf die gesamte Organisation, einschließlich der Zuständigkeiten und Aufgaben des Leitungsorgans, sowie die Tätigkeiten aller Geschäftsbereiche und internen Einheiten, einschließlich der internen Kontrollfunktionen, ausgelagerten Tätigkeiten und Vertriebskanäle, erstrecken.

145. Der interne Kontrollrahmen eines Instituts sollte Folgendes sicherstellen: a. wirksame und …

Der interne Kontrollrahmen eines Instituts sollte Folgendes sicherstellen:

  • a. wirksame und effiziente Betriebsabläufe;
  • b. umsichtige Führung der Geschäfte;
  • c. angemessene Ermittlung, Messung und Minderung von Risiken;
  • d. die Zuverlässigkeit der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung, sowohl intern als auch extern;
  • e. solide Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren sowie
  • f. Einhaltung von Gesetzen, Rechtsvorschriften, aufsichtlichen Anforderungen sowie der internen Richtlinien, Verfahren, Regelungen und Entscheidungen des Instituts.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/