+58. Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 in innerstaatliches Recht sollte das …
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58. Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 in innerstaatliches Recht sollte das …
Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 in innerstaatliches Recht sollte das Mitglied des Leitungsorgans, das als verantwortlich für die Einhaltung der zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/84912 erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bestimmt wurde, über gute Kenntnisse, Fähigkeiten und einschlägige Erfahrungen im Bereich der Ermittlung und Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der interne Richtlinien, Kontrollen und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügen. Diese Person sollte ein gutes Verständnis davon haben, inwieweit das Institut aufgrund seines Geschäftsmodells Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt ist.
12 Die Bestimmung eines Mitglieds des Leitungsorgans als verantwortlich für die Bekämpfung der Geldwäsche dient der Zuweisung von Aufgaben und lässt die letztendliche Verantwortung des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion für das Tagesgeschäft des Instituts und seine Verantwortung für alle Tätigkeiten des Instituts unberührt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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