+103. Die Politik zur Förderung der Diversität sollte sich zumindest auf die folgenden …
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103. Die Politik zur Förderung der Diversität sollte sich zumindest auf die folgenden …
Die Politik zur Förderung der Diversität sollte sich zumindest auf die folgenden Diversitätsaspekte beziehen: Bildungshintergrund und beruflicher Hintergrund, Geschlecht, Alter und insbesondere für Institute, die weltweit tätig sind, geografische Herkunft, es sei denn, die Einbeziehung des Aspekts der geografischen Herkunft ist nach den Gesetzen des Mitgliedstaats unzulässig. Die Politik zur Förderung der Diversität für CRD-Institute von erheblicher Bedeutung sollte ein quantitatives Ziel für die Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts im Leitungsorgan beinhalten. CRD-Institute von erheblicher Bedeutung sollten die anvisierte Beteiligung des unterrepräsentierten Geschlechts beziffern und einen geeigneten Zeitrahmen angeben, in dem das Ziel erreicht werden sollte, und wie es erreicht wird. Das Ziel sollte für das Leitungsorgan insgesamt festgelegt werden, kann jedoch nach den Leitungs- und Aufsichtsfunktionen aufgeschlüsselt werden, soweit ein ausreichend großes Leitungsorgan existiert. In allen anderen Instituten, insbesondere mit einem Leitungsorgan mit weniger als fünf Mitgliedern, kann das Ziel qualitativ ausgedrückt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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