+27. Bei der Kalibrierung des Rahmenwerks der Indikatoren sollte das Institut Folgendes …
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27. Bei der Kalibrierung des Rahmenwerks der Indikatoren sollte das Institut Folgendes …
Bei der Kalibrierung des Rahmenwerks der Indikatoren sollte das Institut Folgendes berücksichtigen: - a. die sich insgesamt ergebende Sanierungskapazität der verfügbaren Sanierungsoptionen: Institute, deren Sanierungskapazität sich insgesamt eher in Grenzen hält, sollten die Schwellenwerte so ansetzen, dass sie früher erreicht werden, um die Erfolgschancen ihrer eingeschränkteren Sanierungsoptionen zu maximieren;
- b. den Zeitrahmen und die Komplexität der Umsetzung der Sanierungsoptionen, unter Berücksichtigung der Regelungen für die Unternehmensführung, der in sämtlichen relevanten Ländern erforderlichen regulatorischen Genehmigungen sowie der potenziellen operativen Durchführungshindernisse. Institute, die Sanierungsoptionen wählen, deren Durchführung komplizierter ist und deren Umsetzung wahrscheinlich länger dauert, sollten die Indikatoren konservativer kalibrieren, damit die Warnung ausreichend frühzeitig erfolgt;
- c. zu welchem Zeitpunkt der Krise realistischerweise wirksam von der Sanierungsoption Gebrauch gemacht werden kann. Bei diesem Aspekt sollte das Institut berücksichtigen, dass der volle Nutzen einiger Arten von Sanierungsoptionen bei frühzeitiger Umsetzung besser erzielt werden kann als in späteren Phasen der Stresssituation. So sollten zum Beispiel Institute hinsichtlich der Sanierungsoption „Kapitalaufnahme am Markt“ bedenken, ob und wann diese realistischerweise möglich ist. Die Institute sollten bedenken, dass die externe Kapitalaufnahme umso schwerer sein dürfte, je stärker das Institut Gefahr läuft, seine Eigenmittelanforderungen zu verletzen;
- d. das Tempo der Verschlechterung im Krisenfall. Die Institute sollten bedenken, dass es letztendlich von den besonderen Umständen der Krise und den Profilen der einzelnen Institute abhängen wird, wie schnell sich die Lage verschlechtert; so können unter anderem ein weniger diversifiziertes Geschäftsmodell wie auch andere individuelle Umstände dazu führen, dass sich die Finanzlage eines Instituts schneller verschlechtert und somit weniger Zeit für die Umsetzung der Sanierungsoption bleibt. Deshalb sollten die Institute in Erwägung ziehen, Indikatoren zu verwenden, die die Verschlechterung im Zeitverlauf erkennen lassen, um Situationen, in denen sich die Finanzlage des Instituts (z. B. seine Eigenmittelausstattung) schnell und erheblich verschlechtert, zu erkennen. Wenn sich ein bestimmter Punkt, ab dem die Eskalation erforderlich ist, nur schwer definieren lässt, sollte auch in Betracht gezogen werden, die Veränderung eines Parameters zu beobachten;
- e. die Risikomanagementrahmen des Instituts (einschließlich der Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP , Internal capital adequacy assessment process ) und die Risikobereitschaft. Jedes Institut sollte seine Sanierungsplanindikatoren auf sein Rahmenwerk für Risikomanagement und Risikobereitschaft (z. B. Rahmenwerk für Frühwarnungen, Notfallpläne und Betriebskontinuitätspläne) abstimmen, damit diese in Einklang stehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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