+210. Wird Ermessen angewandt, so sollten die Wertpapierfirmen ein ausreichendes Maß an Transparenz …
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210. Wird Ermessen angewandt, so sollten die Wertpapierfirmen ein ausreichendes Maß an Transparenz …
Wird Ermessen angewandt, so sollten die Wertpapierfirmen ein ausreichendes Maß an Transparenz und Objektivität bei den Beurteilungen sicherstellen, indem sie - a. klare schriftliche Bestimmungen festlegen, in denen die Parameter und Schlüsselüberlegungen definiert sind, auf denen die Beurteilung basiert;
- b. eine klare und vollständige Dokumentation der endgültigen Beschlussfassung bezüglich Risiko- und Leistungsmessung oder angewandter Risikoanpassungen bereitstellen; EBA Public
- c. maßgebliche Kontrollfunktionen einbeziehen;
- d. die persönlichen Anreize der Mitarbeiter bei der Beurteilung sowie etwaige Interessenkonflikte berücksichtigen;
- e. geeignete Kontrollen und Gegenkontrollen durchführen, einschließlich der Vornahme von Anpassungen innerhalb eines Gremiums, dem Mitarbeiter unterschiedlicher Geschäftsbereiche, Unternehmens- und Kontrollfunktionen angehören, usw.;
- f. die Bewertung durch eine Kontrollfunktion oder eine angemessene hierarchische Ebene über der Funktion, die die Bewertung vornimmt, z. B. das Leitungsorgan in seiner Leitungs- oder Aufsichtsfunktion oder der Vergütungsausschuss, genehmigen lassen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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