+57. Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für …

57. Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für …

Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für Wertpapierfirmen der Kategorie 3 sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden:

  • a. die Schlüsselindikatoren vierteljährlich überwachen;

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  • b. die Bewertung aller SREP-Elemente im Falle wesentlicher neuer Informationen bezüglich des zu bewertenden Risikos durchführen, wobei der Umfang und die Tiefe der Kontrolle an das spezifische Risikoprofil der Wertpapierfirma anzupassen sind;
  • c. das Leitungsorgan und die Geschäftsleitung der Wertpapierfirma mindestens mit derselben Häufigkeit einbeziehen, in der die Bewertung aller SREP-Elemente erfolgt.

Falls die zuständigen Behörden dies für angemessen erachten, können sie für alle oder eine Untergruppe der Wertpapierfirmen der Kategorie 3 regelmäßige Mindesthäufigkeiten für die Bewertung aller SREP-Elemente festlegen.

2.4.4 Kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/