+144. Nach den vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden eine Beurteilung …

144. Nach den vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden eine Beurteilung …

Nach den vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden eine Beurteilung

hinsichtlich der Angemessenheitder in der Wertpapierfirma vorhandenen Regelungenzur

internen Governance und der firmenweiten Kontrollen vornehmen. Diese Beurteilung sollte in einer Zusammenfassung der Ergebnisse wiedergegeben werden, die mit einer Einstufung (Score) der Überlebensfähigkeit auf Grundlage der in Tabelle 4 angeführten Erwägungen verbunden ist.

Tabelle 4. Erwägungen der Aufsichtsbehörde für die Vergabe eines Scores für die interne Governance und firmenweite Kontrollen

Aufsichtliche

Score BeurteilungErwägungen • •Die Wertpapierfirma verfügt über eine solide und transparente Organisationsstruktur mit einer eindeutigen Aufgabenverteilung sowie einer Trennung zwischen der Risikoübernahme und den Funktionen für Risikomanagement und Kontrolle. Es gibt eine solide Unternehmenskultur, ein solides
Mängel bei den Regelungen zur internen Governance und zu den firmenweiten 1 Kontrollen stellen ein geringes Risiko für die Überlebensfähigkeit der Wertpapierfirma dar.• • • • • • • • •Verfahren zur Bewältigung von Interessenkonflikten und ein solides Verfahren zur Meldung von Missständen. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Leitungsorgans sind angemessen. Die Vergütungspolitik entspricht der Risikostrategie der Wertpapierfirma sowie ihren langfristigen Interessen. Das Risikomanagementrahmenwerk und die Risikomanagementverfahren sind angemessen. Der interne Kontrollrahmen und die internen Kontrollen sind angemessen. Die internen Funktionen Risikomanagement, Compliance und Innenrevision sind unabhängig und verfügen über ausreichende Ressourcen; die Innenrevision arbeitet wirksam gemäß anerkannten internationalen Standards und Anforderungen. Die Informations- und Kommunikationstechnologien sind angemessen. Die Regelungen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und das Notfallmanagement sind angemessen. Die Wertpapierfirma verfügt über eine weitgehend solide und transparente Organisationsstruktur mit einer eindeutigen Aufgabenverteilung sowie einer Trennung zwischen der Risikoübernahme und den Funktionen für Risikomanagement und Kontrolle. Es gibt eine weitgehend solide Unternehmenskultur, ein weitgehend solides Verfahren zur Bewältigung von Interessenkonflikten und ein weitgehend solides Verfahren51
Mängel bei den Regelungen zur internen Governance und zu den firmenweiten Kontrollen stellen 2 ein mittleres Risiko• •zur Meldung von Missständen. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Leitungsorgans sind weitgehend angemessen. Die Vergütungspolitik entspricht weitgehend der Risikostrategie der Wertpapierfirma sowie ihren langfristigen Interessen.
für die Überlebensfähigkeit der Wertpapierfirma dar.• • • • • •Das Risikomanagementrahmenwerk und die Risikomanagementverfahren sind weitgehend angemessen. Der interne Kontrollrahmen und die internen Kontrollen sind weitgehend angemessen. Die internen Funktionen für Risikomanagement, Compliance und Innenrevision sind unabhängig, und ihre Arbeitsweise ist größtenteils wirksam. Die Informations- und Kommunikationstechnologien sind weitgehend angemessen. Die Regelungen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und das Notfallmanagement sind weitgehend angemessen. Die Organisationsstruktur und die Aufgabenverteilung der
Mängel bei den Regelungen zur internen Governance und zu den firmenweiten Kontrollen stellen 3 ein mittleres bis hohes Risiko für die Überlebensfähigkeit der Wertpapierfirma dar.• • • • • • • • • • •Wertpapierfirma sind nicht vollständig transparent, und die Risikoübernahme ist nicht vollständig vom Risikomanagement und den Kontrollfunktionen getrennt. Es bestehen Zweifel hinsichtlich der Angemessenheit der Unternehmenskultur, der Bewältigung von Interessenkonflikten und/oder der Verfahren zur Meldung von Missständen. Es bestehen Zweifel bezüglich der Angemessenheit der Zusammensetzung und der Arbeitsweise des Leitungsorgans. Es gibt Bedenken, dass die Vergütungspolitik unter Umständen im Widerspruch zur Risikostrategie und den langfristigen Interessen der Wertpapierfirma steht. Es bestehen Zweifel bezüglich der Angemessenheit des Rahmens für das Risikomanagement und der Risikomanagementverfahren. Es bestehen Zweifel bezüglich der Angemessenheit des internen Kontrollrahmens und der internen Kontrollen. Es bestehen Zweifel bezüglich der Unabhängigkeit und der Effizienz der Arbeitsweise der Funktionen für Risikomanagement, Compliance und Innenrevision. Es bestehen Zweifel bezüglich der Angemessenheit der Informations- und Kommunikationstechnologien. Es bestehen Zweifel bezüglich der Angemessenheit der Regelungen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und das Notfallmanagement. Die Organisationsstruktur und die Aufgabenverteilung der Wertpapierfirma sind nicht transparent, und die Risikoübernahme ist nicht vom Risikomanagement und den Kontrollfunktionen getrennt. Die Unternehmenskultur, das Verfahren zur Bewältigung von Interessenkonflikten und/oder das Verfahren zur Meldung von Missständen sind nicht angemessen. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Leitungsorgans52
Mängel bei den Regelungen zur internen Governance und zu den Kontrollen firmenweiten stellen• •sind nicht angemessen. Die Vergütungspolitik steht im Widerspruch zur Risikostrategie der Wertpapierfirma sowie ihren langfristigen Interessen. Das Risikomanagementrahmenwerk und die
4 ein hohes Risiko für die Überlebensfähigkeit der Wertpapierfirma dar.• • • •Risikomanagementverfahren sind nicht angemessen. Die internen Funktionen für Risikomanagement, Compliance und/oder Innenrevision sind nicht unabhängig und/oder die Innenrevision arbeitet nicht in Einklang mit anerkannten internationalen Standards und Anforderungen; die Arbeitsweise der Innenrevision ist nicht effizient. Der interne Kontrollrahmen und die internen Kontrollen sind nicht angemessen. Die Informations- und Kommunikationstechnologien sind nicht angemessen. Die Regelungen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und das Notfallmanagement sind nicht angemessen.53

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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