+385. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
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385. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die zuständigen Behörden - a. von der Wertpapierfirma die Verringerung des Risikos, das mit den von der Wertpapierfirma entwickelten/vertriebenen Produkten verbunden ist, unter anderem mittels folgender Maßnahmen verlangen:
| • | Änderungen im Hinblick auf die bestimmten Produktangeboten innewohnenden Risiken und/oder | | • | Verbesserung der Governance- und Kontrollregelungen für die Entwicklung und Pflege von Produkten; |
- b. von der Wertpapierfirma die Verringerung des Risikos, das mit ihren Systemen verbunden ist, unter anderem mittels folgender Maßnahmen verlangen:
| • | Verbesserung der Systeme, Erhöhung der Investitionen oder Beschleunigung der Implementierung neuer Systeme und/oder | | • | Verbesserung der Governance- und Kontrollregelungen für die Entwicklung und Pflege von Systemen; |
- c. von der Wertpapierfirma die Verringerung des Risikos, das mit ihren Tätigkeiten, einschließlich ausgelagerter Tätigkeiten, verbunden ist, unter anderem mittels folgender Maßnahmen verlangen:
| • | Änderung oder Reduzierung bestimmter Tätigkeiten hinsichtlich einer Verringerung ihres inhärenten Risikos und/oder | | • | Verbesserung der Governance- und Kontrollregelungen sowie der Beaufsichtigung ausgelagerter Tätigkeiten. 124 |
Interne Governance und firmenweite Kontrollen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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