+99. Zum Zweck der IRRBB-Beurteilung sollten Institute bei der Prüfung auf Schwachstellen unter …
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99. Zum Zweck der IRRBB-Beurteilung sollten Institute bei der Prüfung auf Schwachstellen unter …
Zum Zweck der IRRBB-Beurteilung sollten Institute bei der Prüfung auf Schwachstellen unter Stressbedingungen umfangreichere und extremere Zinsverschiebungen und -änderungen als bei den Tests für die laufende Steuerung zugrunde legen und dabei mindestens Folgendes berücksichtigen: - a) bedeutende Änderungen im Verhältnis zwischen Leitzinssätzen (Basisrisiko);
- b) plötzliche und erhebliche Verschiebungen der Zinsstrukturkurve (sowohl parallel als auch nicht parallel);
- c) Brüche bei den zentralen Annahmen über das Verhalten einzelner Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten;
- d) Änderungen in den Annahmen über die Korrelation von Leitzinssätzen;
- e) bedeutsame Veränderungen der aktuellen Markt- und Makrobedingungen sowie des Wettbewerbs- und Wirtschaftsumfelds und deren mögliche weitere Entwicklung; und
- f) spezifische Szenarien, die sich auf das individuelle Geschäftsmodell und Profil des Instituts beziehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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