+41. Wenn die Kredit- und Finanzinstitute unbegleitete Anwendungen für den Fern-Kundenannahmeprozess …

41. Wenn die Kredit- und Finanzinstitute unbegleitete Anwendungen für den Fern-Kundenannahmeprozess …

Wenn die Kredit- und Finanzinstitute unbegleitete Anwendungen für den Fern-Kundenannahmeprozess nutzen, bei denen der Kunde im Rahmen des Überprüfungsverfahrens nicht mit einem Mitarbeiter interagiert, sollten sie

  • a) sicherstellen, dass Fotos oder Videos unter angemessenen Lichtverhältnissen aufgenommen werden und dass die erforderlichen Merkmale mit der notwendigen Klarheit erfasst werden, damit die Identität des Kunden ordnungsgemäß überprüft werden kann;
  • b) sicherstellen, dass alle Fotos oder Videoaufnahmen zu dem Zeitpunkt aufgenommen werden, zu dem der Kunde das Überprüfungsverfahren durchführt;
  • c) eine Lebendigkeitserkennung durchführen, die Verfahren einschließen kann, bei denen eine bestimmte Handlung des Kunden erforderlich ist, um zu überprüfen, ob er tatsächlich anwesend ist, oder die auf der Analyse der erhaltenen Daten basieren kann, ohne dass eine spezifische Handlung des Kunden erforderlich ist;
  • d) leistungsstarke und zuverlässige Algorithmen verwenden, um zu überprüfen, ob die Fotos oder Videoaufnahmen mit den Bildern übereinstimmen, die aus dem amtlichen Dokument oder den amtlichen Dokumenten des Kunden abgerufen wurden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/