+DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 231/2013 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung (Text von Bedeutung für den EWR)
---+KAPITEL I BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 1 Begriffsbestimmungen
---+KAPITEL II ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
------+ABSCHNITT 1 Berechnung der verwalteten Vermögenswerte
---------+Artikel 2 Berechnung des Gesamtwerts der verwalteten Vermögenswerte
------------+Article 2 1.
------------+Article 2 2.
------------+Article 2 3.
------------+Article 2 4.
------------+Article 2 5.
------------+Article 2 6.
---------+Artikel 3 Laufende Überwachung der verwalteten Vermögenswerte
---------+Artikel 4 Gelegentliche Überschreitung der Schwelle
------------+Article 4 1.
------------+Article 4 2.
------------+Article 4 3.
------------+Article 4 4.
------------+Article 4 5.
---------+Artikel 5 Mit der Registrierung vorzulegende Informationen
------------+Article 5 1.
------------+Article 5 2.
------------+Article 5 3.
------------+Article 5 4.
------------+Article 5 5.
------+ABSCHNITT 2 Berechnung von Hebelfinanzierungen
---------+Artikel 6 Allgemeine Bestimmungen zur Berechnung von Hebelfinanzierungen
------------+Article 6 1.
------------+Article 6 2.
------------+Article 6 3.
------------+Article 6 4.
------------+Article 6 5.
---------+Artikel 7 Berechnung des Risikos eines AIF anhand der Brutto-Methode
---------+Artikel 8 Berechnung des Risikos eines AIF anhand der Commitment-Methode
------------+Article 8 1.
------------+Article 8 2.
------------+Article 8 3.
------------+Article 8 4.
------------+Article 8 5.
------------+Article 8 6.
------------+Article 8 7.
------------+Article 8 8.
------------+Article 8 9.
---------+Artikel 9 Methoden zur Erhöhung des Risikos eines AIF
---------+Artikel 10 Umrechnungsmethoden für Derivate
---------+Artikel 11 Duration-Netting-Regelungen
------------+Article 11 1.
------------+Article 11 2.
------------+Article 11 3.
------------+Article 11 4.
------------+Article 11 5.
------+ABSCHNITT 3 Zusätzliche Eigenmittel und Berufshaftpflichtversicherung
---------+Artikel 12 Berufshaftungsrisiken
------------+Article 12 1.
------------+Article 12 2.
------------+Article 12 3.
---------+Artikel 13 Qualitative Anforderungen im Zusammenhang mit Berufshaftpflichtrisiken
------------+Article 13 1.
------------+Article 13 2.
------------+Article 13 3.
------------+Article 13 4.
------------+Article 13 5.
------------+Article 13 6.
------------+Article 13 7.
---------+Artikel 14 Zusätzliche Eigenmittel
------------+Article 14 1.
------------+Article 14 2.
------------+Article 14 3.
------------+Article 14 4.
------------+Article 14 5.
---------+Artikel 15 Berufshaftpflichtversicherung
------------+Article 15 1.
------------+Article 15 2.
------------+Article 15 3.
------------+Article 15 4.
------------+Article 15 5.
---+KAPITEL III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT VON AIFM
------+ABSCHNITT 1 Allgemeine Grundsätze
---------+Artikel 16 Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden
---------+Artikel 17 Pflicht, im besten Interesse des AIF oder der Anleger des AIF und der Integrität des Marktes zu handeln
------------+Article 17 1.
------------+Article 17 2.
---------+Artikel 18 Gebotene Sorgfalt
------------+Article 18 1.
------------+Article 18 2.
------------+Article 18 3.
------------+Article 18 4.
------------+Article 18 5.
------------+Article 18 6.
---------+Artikel 19 Gebotene Sorgfalt bei Anlagen in eingeschränkt liquide Vermögenswerte
------------+Article 19 1.
------------+Article 19 2.
---------+Artikel 20 Gebotene Sorgfalt bei der Auswahl und Bestellung von Gegenparteien und Primebrokern
------------+Article 20 1.
------------+Article 20 2.
------------+Article 20 3.
------------+Article 20 4.
---------+Artikel 21 Ehrlichkeit, Redlichkeit und gebotene Sachkenntnis
---------+Artikel 22 Ressourcen
------------+Article 22 1.
------------+Article 22 2.
------------+Article 22 3.
---------+Artikel 23 Faire Behandlung der AIF-Anleger
------------+Article 23 1.
------------+Article 23 2.
---------+Artikel 24 Anreize
------------+Article 24 1.
------------+Article 24 2.
---------+Artikel 25 Wirkungsvoller Einsatz von Ressourcen und Verfahren — Bearbeitung von Aufträgen
------------+Article 25 1.
------------+Article 25 2.
------------+Article 25 3.
------------+Article 25 4.
---------+Artikel 26 Mitteilungspflichten in Bezug auf die Ausführung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen
------------+Article 26 1.
------------+Article 26 2.
------------+Article 26 3.
------------+Article 26 4.
---------+Artikel 27 Ausführung von Handelsentscheidungen für den verwalteten AIF
------------+Article 27 1.
------------+Article 27 2.
------------+Article 27 3.
------------+Article 27 4.
------------+Article 27 5.
------------+Article 27 6.
------------+Article 27 7.
---------+Artikel 28 Platzierung von AIF-Handelsaufträgen bei anderen Ausführungseinrichtungen
------------+Article 28 1.
------------+Article 28 2.
------------+Article 28 3.
------------+Article 28 4.
------------+Article 28 5.
---------+Artikel 29 Zusammenlegung und Zuweisung von Handelsaufträgen
------------+Article 29 1.
------------+Article 29 2.
------------+Article 29 3.
------------+Article 29 4.
------+ABSCHNITT 2 Interessenkonflikte
---------+Artikel 30 Arten von Interessenkonflikten
---------+Artikel 31 Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten
------------+Article 31 1.
------------+Article 31 2.
---------+Artikel 32 Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Rücknahme von Anlagen
---------+Artikel 33 Verfahren und Maßnahmen zur Prävention und Steuerung von Interessenkonflikten
------------+Article 33 1.
------------+Article 33 2.
---------+Artikel 34 Steuerung von Interessenkonflikten
---------+Artikel 35 Überwachung von Interessenkonflikten
------------+Article 35 1.
------------+Article 35 2.
---------+Artikel 36 Offenlegung von Interessenkonflikten
------------+Article 36 1.
------------+Article 36 2.
---------+Artikel 37 Strategien für die Ausübung von Stimmrechten
------------+Article 37 1.
------------+Article 37 2.
------------+Article 37 3.
------+ABSCHNITT 3 Risikomanagement
---------+Artikel 38 Risikomanagement-Systeme
---------+Artikel 39 Ständige Risikomanagement-Funktion
------------+Article 39 1.
------------+Article 39 2.
---------+Artikel 40 Grundsätze für das Risikomanagement
------------+Article 40 1.
------------+Article 40 2.
------------+Article 40 3.
------------+Article 40 4.
------------+Article 40 5.
---------+Artikel 41 Bewertung, Überwachung und Überprüfung der Risikomanagement-Systeme
------------+Article 41 1.
------------+Article 41 2.
------------+Article 41 3.
------------+Article 41 4.
---------+Artikel 42 Funktionale und hierarchische Trennung der Risikomanagement-Funktion
------------+Article 42 1.
------------+Article 42 2.
------------+Article 42 3.
---------+Artikel 43 Schutzvorkehrungen gegen Interessenkonflikte
------------+Article 43 1.
------------+Article 43 2.
------------+Article 43 3.
---------+Artikel 44 Risikolimits
------------+Article 44 1.
------------+Article 44 2.
------------+Article 44 3.
---------+Artikel 45 Risikomessung und -management
------------+Article 45 1.
------------+Article 45 2.
------------+Article 45 3.
------+ABSCHNITT 4 Liquiditätsmanagement
---------+Artikel 46 Liquiditätsmanagementsystem und -verfahren
---------+Artikel 47 Liquiditätsrisikoüberwachung und -steuerung
------------+Article 47 1.
------------+Article 47 2.
------------+Article 47 3.
------------+Article 47 4.
---------+Artikel 48 Liquiditätsmanagement-Limits und -Stresstests
------------+Article 48 1.
------------+Article 48 2.
------------+Article 48 3.
---------+Artikel 49 Kohärenz von Anlagestrategie, Liquiditätsprofil und Rücknahmegrundsätzen
------------+Article 49 1.
------------+Article 49 2.
------+ABSCHNITT 5 Anlagen in Verbriefungspositionen
---------+Artikel 50 Begriffsbestimmungen
---------+Artikel 51 Vorschriften über den Selbstbehalt
------------+Article 51 1.
------------+Article 51 2.
---------+Artikel 52 Qualitative Anforderungen an Sponsoren und Originatoren
---------+Artikel 53 Qualitative Anforderungen an AIFM mit Risiken aus Verbriefungen
------------+Article 53 1.
------------+Article 53 2.
------------+Article 53 3.
------------+Article 53 4.
------------+Article 53 5.
---------+Artikel 54 Korrektivmaßnahmen
------------+Article 54 1.
------------+Article 54 2.
---------+Artikel 55 Besitzstandsklausel
---------+Artikel 56 Auslegung
------+ABSCHNITT 6 Organisatorische Anforderungen — allgemeine Grundsätze
---------+Artikel 57 Allgemeine Anforderungen
------------+Article 57 1.
------------+Article 57 2.
------------+Article 57 3.
------------+Article 57 4.
------------+Article 57 5.
------------+Article 57 6.
---------+Artikel 58 Elektronische Datenverarbeitung
------------+Article 58 1.
------------+Article 58 2.
---------+Artikel 59 Rechnungslegungsverfahren
------------+Article 59 1.
------------+Article 59 2.
---------+Artikel 60 Kontrolle durch das Leitungsgremium, die Geschäftsleitung und die Aufsichtsfunktion
------------+Article 60 1.
------------+Article 60 2.
------------+Article 60 3.
------------+Article 60 4.
------------+Article 60 5.
------------+Article 60 6.
---------+Artikel 61 Ständige Compliance-Funktion
------------+Article 61 1.
------------+Article 61 2.
------------+Article 61 3.
---------+Artikel 62 Ständige Innenrevisionsfunktion
------------+Article 62 1.
------------+Article 62 2.
---------+Artikel 63 Persönliche Geschäfte
------------+Article 63 1.
------------+Article 63 2.
------------+Article 63 3.
------------+Article 63 4.
---------+Artikel 64 Aufzeichnung von Portfoliogeschäften
------------+Article 64 1.
------------+Article 64 2.
------------+Article 64 3.
------------+Article 64 4.
---------+Artikel 65 Aufzeichnung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen
------------+Article 65 1.
------------+Article 65 2.
---------+Artikel 66 Aufzeichnungspflichten
------------+Article 66 1.
------------+Article 66 2.
------------+Article 66 3.
------+ABSCHNITT 7 Bewertung
---------+Artikel 67 Grundsätze und Verfahren für die Bewertung von Vermögenswerten des AIF
------------+Article 67 1.
------------+Article 67 2.
------------+Article 67 3.
------------+Article 67 4.
---------+Artikel 68 Verwendung von Modellen zur Bewertung von Vermögenswerten
------------+Article 68 1.
------------+Article 68 2.
------------+Article 68 3.
---------+Artikel 69 Kohärente Anwendung der Bewertungsgrundsätze und -verfahren
------------+Article 69 1.
------------+Article 69 2.
------------+Article 69 3.
------------+Article 69 4.
---------+Artikel 70 Regelmäßige Überprüfung der Bewertungsgrundsätze und -verfahren
------------+Article 70 1.
------------+Article 70 2.
------------+Article 70 3.
---------+Artikel 71 Überprüfung des Werts der einzelnen Vermögenswerte
------------+Article 71 1.
------------+Article 71 2.
------------+Article 71 3.
------------+Article 71 4.
---------+Artikel 72 Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil
------------+Article 72 1.
------------+Article 72 2.
------------+Article 72 3.
------------+Article 72 4.
---------+Artikel 73 Berufliche Garantien
------------+Article 73 1.
------------+Article 73 2.
------------+Article 73 3.
---------+Artikel 74 Häufigkeit der Bewertung von Vermögenswerten offener AIF
------------+Article 74 1.
------------+Article 74 2.
------+ABSCHNITT 8 Übertragung von Funktionen des AIFM
---------+Artikel 75 Allgemeine Grundsätze
---------+Artikel 76 Objektive Gründe für die Übertragung
------------+Article 76 1.
------------+Article 76 2.
---------+Artikel 77 Merkmale des Beauftragten
------------+Article 77 1.
------------+Article 77 2.
------------+Article 77 3.
---------+Artikel 78 Übertragung der Portfolioverwaltung oder des Risikomanagements
------------+Article 78 1.
------------+Article 78 2.
------------+Article 78 3.
---------+Artikel 79 Wirksame Beaufsichtigung
---------+Artikel 80 Interessenkonflikte
------------+Article 80 1.
------------+Article 80 2.
------------+Article 80 3.
---------+Artikel 81 Zustimmung zur Unterbeauftragung und Mitteilung der Unterbeauftragung
------------+Article 81 1.
------------+Article 81 2.
---------+Artikel 82 Briefkastenfirmen und nicht mehr als Verwalter eines AIF zu betrachtende AIFM
------------+Article 82 1.
------------+Article 82 2.
------------+Article 82 3.
---+KAPITEL IV VERWAHRSTELLE
------+ABSCHNITT 1 Einzelheiten des schriftlichen Vertrags
---------+Artikel 83 Einzelheiten des Vertrags
------------+Article 83 1.
------------+Article 83 2.
------------+Article 83 3.
------------+Article 83 4.
------------+Article 83 5.
------------+Article 83 6.
------+ABSCHNITT 2 Allgemeine Kriterien zur Bewertung der aufsichtlichen Regulierung und Aufsicht von Verwahrstellen in Drittländern
---------+Artikel 84 Kriterien zur Bewertung der aufsichtlichen Regulierung und Aufsicht einer Verwahrstelle in einem Drittland
------+ABSCHNITT 3 Verwahrfunktionen, Sorgfaltspflichten und Pflicht zur getrennten Verwahrung
---------+Artikel 85 Bargeldüberwachung — allgemeine Anforderungen
------------+Article 85 1.
------------+Article 85 2.
---------+Artikel 86 Überwachung der Cashflows des AIF
---------+Artikel 87 Pflichten im Zusammenhang mit Zeichnungen
---------+Artikel 88 Zu verwahrende Finanzinstrumente
------------+Article 88 1.
------------+Article 88 2.
------------+Article 88 3.
---------+Artikel 89 Verwahrpflichten im Zusammenhang mit verwahrten Vermögenswerten
------------+Article 89 1.
------------+Article 89 2.
------------+Article 89 3.
---------+Artikel 90 Verwahrpflichten im Zusammenhang mit der Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und der Aufzeichnungspflicht
------------+Article 90 1.
------------+Article 90 2.
------------+Article 90 3.
------------+Article 90 4.
------------+Article 90 5.
---------+Artikel 91 Berichtspflichten von Primebrokern
------------+Article 91 1.
------------+Article 91 2.
------------+Article 91 3.
---------+Artikel 92 Aufsichtspflichten — allgemeine Anforderungen
------------+Article 92 1.
------------+Article 92 2.
------------+Article 92 3.
------------+Article 92 4.
---------+Artikel 93 Pflichten bezüglich Zeichnung und Rücknahme
---------+Artikel 94 Pflichten im Zusammenhang mit der Bewertung von Anteilen
------------+Article 94 1.
------------+Article 94 2.
------------+Article 94 3.
------------+Article 94 4.
---------+Artikel 95 Pflichten hinsichtlich der Ausführung von Anweisungen des AIFM
---------+Artikel 96 Pflichten hinsichtlich der zeitnahen Abwicklung von Transaktionen
------------+Article 96 1.
------------+Article 96 2.
---------+Artikel 97 Pflichten hinsichtlich der Ertragsausschüttung des AIF
------------+Article 97 1.
------------+Article 97 2.
---------+Artikel 98 Sorgfaltspflichten
------------+Article 98 1.
------------+Article 98 2.
------------+Article 98 2a.
------------+Article 98 3.
------------+Article 98 4.
------------+Article 98 5.
------------+Article 98 6.
------------+Article 98 7.
---------+Artikel 99 Trennungspflicht
------------+Article 99 1.
------------+Article 99 2.
------------+Article 99 2a.
------------+Article 99 3.
------+ABSCHNITT 4 Abhandenkommen von Finanzinstrumenten, Haftungsbefreiung und objektive Gründe
---------+Artikel 100 Abhandenkommen eines verwahrten Finanzinstruments
------------+Article 100 1.
------------+Article 100 2.
------------+Article 100 3.
------------+Article 100 4.
------------+Article 100 5.
---------+Artikel 101 Haftungsbefreiung nach Artikel 21 Absatz 12 der Richtlinie 2011/61/EU
------------+Article 101 1.
------------+Article 101 2.
------------+Article 101 3.
------------+Article 101 4.
---------+Artikel 102 Objektive Gründe für die vertragliche Vereinbarung einer Haftungsbefreiung seitens der Verwahrstelle
------------+Article 102 1.
------------+Article 102 2.
------------+Article 102 3.
---+KAPITEL V TRANSPARENZANFORDERUNGEN, HEBELFINANZIERUNG, VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER UND AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN ÜBER DIE POTENZIELLEN AUSWIRKUNGEN DER AIFM-TÄTIGKEIT
------+ABSCHNITT 1 Jahresbericht, Informationspflichten gegenüber den Anlegern und Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
---------+Artikel 103 Grundsätze für den Jahresbericht
---------+Artikel 104 Inhalt und Form der Bilanz oder der Vermögens- und Verbindlichkeitenübersicht und der Aufstellung der Erträge und Aufwendungen
------------+Article 104 1.
------------+Article 104 2.
------------+Article 104 3.
------------+Article 104 4.
------------+Article 104 5.
------------+Article 104 6.
------------+Article 104 7.
---------+Artikel 105 Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr
------------+Article 105 1.
------------+Article 105 2.
------------+Article 105 3.
------------+Article 105 4.
---------+Artikel 106 Wesentliche Änderungen
------------+Article 106 1.
------------+Article 106 2.
------------+Article 106 3.
------------+Article 106 4.
---------+Artikel 107 Offenlegung der Vergütung
------------+Article 107 1.
------------+Article 107 2.
------------+Article 107 3.
------------+Article 107 4.
---------+Artikel 108 Regelmäßige Informationspflichten gegenüber den Anlegern
------------+Article 108 1.
------------+Article 108 2.
------------+Article 108 3.
------------+Article 108 4.
------------+Article 108 5.
---------+Artikel 109 Reguläre Informationspflichten gegenüber den Anlegern
------------+Article 109 1.
------------+Article 109 2.
------------+Article 109 3.
---------+Artikel 110 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
------------+Article 110 1.
------------+Article 110 2.
------------+Article 110 3.
------------+Article 110 4.
------------+Article 110 5.
------------+Article 110 6.
------------+Article 110 7.
---------+Artikel 111 Einsatz von Hebelfinanzierungen in beträchtlichem Umfang
------------+Article 111 1.
------------+Article 111 2.
------+ABSCHNITT 2 AIFM, die hebelfinanzierte AIF verwalten
---------+Artikel 112 Beschränkungen für die Verwaltung von AIF
------------+Article 112 1.
------------+Article 112 2.
------------+Article 112 3.
------+ABSCHNITT 3 Besondere Vorschriften in Bezug auf Drittländer
---------+Artikel 113 Allgemeine Anforderungen
------------+Article 113 1.
------------+Article 113 2.
------------+Article 113 3.
------------+Article 113 4.
---------+Artikel 114 Mechanismen, Instrumente und Verfahren
------------+Article 114 1.
------------+Article 114 2.
------------+Article 114 3.
---------+Artikel 115 Datenschutz
------+ABSCHNITT 4 Austausch von Informationen über die potenziellen Systemauswirkungen der AIFM-Tätigkeit
---------+Artikel 116 Austausch von Informationen über potenzielle Systemauswirkungen der AIFM-Tätigkeit
---+KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 117 Inkrafttreten
---+ANHANG I
---+ANHANG II
---+ANHANG III
---+ANHANG IV
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DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 231/2013 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung (Text von Bedeutung für den EWR)

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 231/2013 DER KOMMISSION

vom 19. Dezember 2012

zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung

(Text von Bedeutung für den EWR)

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
KAPITEL I BEGRIFFSBESTIMMUNGEN KAPITEL I BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL II ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN KAPITEL II ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT VON AIFM KAPITEL III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT VON AIFM
KAPITEL IV VERWAHRSTELLE KAPITEL IV VERWAHRSTELLE
KAPITEL V TRANSPARENZANFORDERUNGEN, HEBELFINANZIERUNG, VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER UND AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN ÜBER DIE POTENZIELLEN AUSWIRKUNGEN DER AIFM-TÄTIGKEIT KAPITEL V TRANSPARENZANFORDERUNGEN, HEBELFINANZIERUNG, VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER UND AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN ÜBER DIE POTENZIELLEN AUSWIRKUNGEN DER AIFM-TÄTIGKEIT
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ANHANG I




ANHANG I

Methoden zur Erhöhung des Risikos eines AIF

1. Unbesicherte Barkredite: Werden aufgenommene Kredite angelegt, so erhöhen diese das Risiko des AIF in der Regel um den Gesamtbetrag dieser Kredite. Deshalb entspricht das Risiko stets mindestens der Höhe des Kredits, kann aber höher liegen, wenn die Höhe der mit dem Kredit getätigten Investition den Betrag des aufgenommenen Kredits übersteigt. Um doppelte Erfassungen zu vermeiden, werden Barkredite, die zur Finanzierung des Risikos dienen, nicht angerechnet. Werden die Barkredite nicht investiert, sondern bleiben Barmittel- oder Barmitteläquivalente im Sinne von Artikel 7 Buchstabe a, so erhöhen sie nicht das Risiko des AIF.

2. Besicherte Barkredite: Besicherte Barkredite sind unbesicherten Barkrediten vergleichbar; das Darlehen kann jedoch durch einen Pool von Vermögenswerten oder einen einzigen Vermögenswert besichert sein. Werden die Barkredite nicht angelegt, sondern bleiben Barmittel- oder Barmitteläquivalente im Sinne von Artikel 7 Buchstabe a, so erhöhen sie das Risiko des AIF nicht.

3. Wandeldarlehen: Wandeldarlehen sind gekaufte Schuldtitel, die der Inhaber oder der Emittent unter bestimmten Voraussetzungen in einen anderen Vermögenswert umwandeln kann. Das Risiko des AIF ist der Marktwert der Darlehen.

4. Zinsswaps Bei einem Zinsswap wird die Vereinbarung getroffen, Zinsströme auf einen nominellen Kapitalbetrag während der Laufzeit der Vereinbarung zu bestimmten Zeitpunkten (Zahlungsfristen) auszutauschen. Die Zahlungsverpflichtungen der einzelnen Parteien werden durch Anwendung unterschiedlicher Zinssätze auf die nominellen Risiken berechnet.

5. Finanzielle Differenzgeschäfte: Ein finanzielles Differenzgeschäft (contract for differences, CFD) ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien — dem Anleger und dem CFD-Anbieter — über die Zahlung der Preisdifferenz eines Basiswerts. Je nachdem, wie der Preis sich entwickelt, zahlt eine Partei der anderen die Differenz zwischen dem zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kontrakts vereinbarten und dem am Erfüllungstag aktuellen Preis. Das Risiko ist der Marktwert des Basiswerts. Wetten auf Finanztitel-Spreads werden genauso behandelt.

6. Finanzterminkontrakte: Ein Finanzterminkontrakt ist eine Vereinbarung über den Kauf oder Verkauf einer festgelegten Menge von Wertpapieren, Devisen, Rohstoffen, Indizes oder anderen Vermögenswerten an einem bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zu einem im Voraus festgelegten Preis. Das Risiko bestimmt sich durch das Basiswertäquivalent unter Zugrundelegung des Marktwerts des Basiswerts.

7. Total-Return-Swaps: Ein Total-Return-Swap ist eine Vereinbarung, in der eine Partei (Sicherungsnehmer) den Gesamtertrag aus einem Referenzaktivum auf die andere Partei (Sicherungsgeber) überträgt, wobei in den Gesamtertrag die Erträge aus Zinsen und Gebühren, Gewinne oder Verluste aufgrund von Marktbewegungen und Kreditverluste fließen. Das Risiko bestimmt sich durch das Basiswertäquivalent unter Zugrundelegung des Marktwerts des Referenzaktivums.

8. Außerbörsliche Finanztermingeschäfte: Ein außerbörsliches Finanztermingeschäft ist eine maßgeschneiderte, bilaterale Vereinbarung über den Austausch von Vermögenswerten oder Barmittelströmen an einem bestimmten in der Zukunft liegenden Fälligkeitsdatum zu einem am Datum des Geschäftsabschlusses festgelegten Preis. Eine Partei des außerbörslichen Finanztermingeschäfts ist der Käufer (long), der sich bereit erklärt, den Terminpreis am Fälligkeitsdatum zu zahlen; die andere Partei ist der Verkäufer (short), der sich bereit erklärt, den Terminpreis zu akzeptieren. Der Abschluss eines außerbörslichen Finanztermingeschäfts erfordert in der Regel nicht die Zahlung einer Gebühr. Das Risiko des AIF ist der Marktwert des äquivalenten Basiswerts. Dieser kann durch den Nominalwert des Kontrakts ersetzt werden, wenn dies zu einer konservativeren Ermittlung führt.

9. Optionen: Eine Option ist eine Vereinbarung, die dem Käufer gegen Zahlung einer Gebühr (Prämie) das Recht verleiht, — nicht aber die Pflicht auferlegt, — am Ende der Laufzeit (Verfallstag) oder während der gesamten Kontraktlaufzeit einen Basiswert in einer bestimmten Menge zu einem vereinbarten Preis (Bezugs- oder Ausübungspreis) zu kaufen oder zu verkaufen. Eine Call-Option ist eine Kaufoption, eine Put-Option eine Verkaufsoption. Die Risikogrenzen des Fonds sind auf der einen Seite ein potenziell unbegrenztes Risiko und auf der anderen ein auf die gezahlte Prämie oder den Marktwert der Option begrenztes Risiko, je nachdem, welcher von beiden Werten der höhere ist. Zwischen diesen beiden Grenzen wird das Risiko als mit dem Delta adjustiertes Basiswertäquivalent bestimmt (das Options-Delta misst die Sensitivität des Optionspreises in Bezug auf die Preisänderung des Basiswerts). Die gleiche Vorgehensweise ist auf derivative Komponenten (z. B. bei strukturierten Produkten) anzuwenden. Dabei ist eine Aufschlüsselung nach den derivativen Komponenten vorzunehmen und angemessen zu erfassen, welche Wirkung die einzelnen Risikoschichten haben.

10. Pensionsgeschäfte: Ein Pensionsgeschäft wird in der Regel getätigt, wenn ein AIF Wertpapiere an eine Reverse-Repo-Gegenpartei „verkauft“ und sich bereit erklärt, diese zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zurückzukaufen. Um die Finanzierungskosten dieser Transaktion zu decken, wird der AIF die Barerträge (Barsicherheiten) neu anlegen, um einen Ertrag zu erzielen, der die Finanzierungskosten übertrifft. Aufgrund dieser Wiederanlage von „Barsicherheiten“ entsteht dem AIF ein zusätzliches Marktrisiko, das auf das Gesamtrisiko angerechnet werden muss. Die wirtschaftlichen Risiken und Erträge der „verkauften“ Wertpapiere bleiben beim AIF. Eine Repo-Transaktion generiert beinahe immer eine Hebelwirkung, da die Barsicherheiten neu angelegt werden. Werden bei der Transaktion andere als Barsicherheiten übergeben und werden diese Sicherheiten im Rahmen einer anderen Repo oder eines Effektenkredits verwendet, muss der volle Marktwert dieser Sicherheiten auf das Gesamtrisiko angerechnet werden. Das Risiko des AIF erhöht sich um den neu angelegten Anteil der Barsicherheiten.

11. Umgekehrte Pensionsgeschäfte: Bei dieser Transaktion „kauft“ ein AIF Wertpapiere von einer Repo-Gegenpartei und erklärt sich bereit, diese zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zurückzuverkaufen. AIF nutzen diese Transaktionen in der Regel, um eine geldmarktähnliche Rendite mit niedrigem Risiko zu erzielen, wobei die „gekauften“ Wertpapiere als Sicherheit dienen. Deshalb entsteht weder ein Gesamtrisiko noch übernimmt der AIF die Risiken und Erträge aus den „gekauften“ Wertpapieren, d. h. es erwächst kein zusätzliches Marktrisiko. Die „gekauften“ Wertpapiere können jedoch, wie oben beschrieben, im Rahmen einer Repo oder eines Wertpapierdarlehens weiterverwendet werden; in diesem Fall ist der volle Marktwert der Wertpapiere auf das Gesamtrisiko anzurechnen. Die wirtschaftlichen Risiken und Erträge der gekauften Wertpapiere bleiben bei der Gegenpartei und erhöhen deshalb nicht das Risiko des AIF.

12. Wertpapierdarlehensvergabe: Bei einer Wertpapierdarlehensvergabe verleiht ein AIF ein Wertpapier für eine vereinbarte Gebühr an eine Gegenpartei (Wertpapierentleiher), die das Wertpapier in der Regel entleiht, um einer Lieferverpflichtung aus einem Leerverkauf nachzukommen. Der Wertpapierentleiher gibt dem AIF entweder Barsicherheiten oder andere als Barsicherheiten. Ein Gesamtrisiko entsteht nur bei einer Wiederanlage von Barsicherheiten in andere als die in Artikel 7 Buchstabe a definierten Instrumente. Werden die anderen als Barsicherheiten im Rahmen eines Repo oder einer anderen Wertpapierdarlehensvergabe verwendet, ist, wie oben beschrieben, der volle Marktwert der Wertpapiere auf das Gesamtrisiko anzurechnen. Ein Risiko entsteht im Umfang der Wiederanlage der Barsicherheiten.

13. Wertpapierdarlehensaufnahme: Bei der Wertpapierdarlehensaufnahme erhält ein AIF für eine vereinbarte Gebühr ein Wertpapier von einer Gegenpartei (Wertpapierleiher). Der AIF verkauft dieses Wertpapier auf dem Markt und geht damit eine Short-Position ein. Je nach Umfang der Wiederanlage des Barertrags aus diesem Verkauf erhöht sich auch das Risiko des AIF. Das Risiko ist der Marktwert der leer verkauften Wertpapiere; ein zusätzliches Risiko entsteht im Umfang der Wiederanlage der Barmittel.

14. Credit Default Swaps: Bei einem Credit Default Swap (CDS) handelt es sich um ein Kreditderivat, das dem Käufer im Falle eines Ausfalls des Referenzschuldners oder bei Eintritt eines Kreditereignisses Schutz (in der Regel einen vollständigen Ausgleich) bietet. Der CDS-Verkäufer erhält dafür vom Käufer eine laufend zu entrichtende Prämie („Spread“). Für den Sicherungsgeber ist das Risiko der höhere Betrag des Marktwerts des Basis-Referenzaktivums und des Nominalwerts des Credit Default Swaps. Für den Sicherungsnehmer ist das Risiko der Marktwert des Basis-Referenzaktivums.

ANHANG II




ANHANG II

Anrechnungsmethoden für Derivate

1. Für die nachstehende, nicht erschöpfende Liste der Grundformen von Derivaten werden folgende Anrechnungsmethoden angewandt:

a) 

Börsengehandelte Finanzterminkontrakte (Futures):

—

Anleihen-Future : Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße * Marktwert der günstigsten lieferbaren Referenzanleihe

—

Zins-Future : Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße

—

Währungs-Future : Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße

—

Aktien-Future : Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße * Marktpreis der zugrunde liegenden Aktie

—

Index-Future : Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße * Indexstand

b) 

Optionen (Käufer-/Verkäuferposition; Verkaufs- und Kaufoptionen)

—

Anleihen-Option : Anzahl der Kontrakte * Kontraktwert * Marktwert des zugrunde liegenden Anleihe * Delta

—

Aktien-Option : Anzahl der Kontrakte * Kontraktwert * Marktwert der zugrunde liegenden Aktie * Delta

—

Zins-Option : Kontraktwert * Delta

—

Währungs-Option : Kontraktwert der Währungsseite(n) * Delta

—

Index-Option : Anzahl der Kontrakte * Kontraktwert * Indexstand * Delta

—

Optionen auf Futures : Anzahl der Kontrakte * Kontraktwert * Marktwert des Basiswerts * Delta

—

Swaptions : Anrechnungsbetrag des Swaps * Delta

—

Optionsscheine und Bezugsrechte : Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert des Basiswerts * Delta

c) 

Swaps

—

Zinsswaps : Kontraktwert

—

Währungsswaps : Nominalwert der Währungsseite(n)

—

Zins-Währungsswaps : Nominalwert der Währungsseite(n)

—

Total-Return-Swap : Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts

—

Komplexer Total Return Swap : Summe der Marktwerte beider Vertragsseiten

—

Credit Default Swaps, die sich auf einen einzelnen Basiswert beziehen (Single Name Credit Default Swaps) :

Verkäufer/Sicherungsgeber — der höhere Betrag des Marktwerts des zugrunde liegenden Basiswerts und des Nominalwerts des Credit Default Swaps

Käufer/Sicherungsnehmer — Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts

—

Finanzielle Differenzgeschäfte : Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts

d) 

Außerbörsliche Finanztermingeschäfte (Forwards)

—

Währungstermingeschäfte : Nominalwert der Währungsseite(n)

—

Zinstermingeschäfte : Nominalwert

e) 

Gehebelte Risikoposition in Indizes mit eingebetteter Hebelwirkung

Bei Derivaten, die eine gehebelte Investition gegenüber einem Index erzielen, oder Indizes, die eine Hebelwirkung aufweisen, sind hierfür ebenfalls die Anrechnungsbeträge der entsprechenden Vermögensgegenstände zu ermitteln und in die Berechnung mit einzubeziehen.

2. Für die nachstehende, nicht erschöpfende Liste von Finanzinstrumenten mit derivativer Komponente werden folgende Anrechnungsmethoden angewandt:

—

Wandelanleihen : Anzahl der zugrunde liegenden Basiswerte * Marktwert der zugrunde liegenden Basiswerte * Delta

—

Credit-Linked Notes : Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts

—

Teileingezahlte Wertpapiere : Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert der zugrunde liegenden Basiswerte

—

Optionsscheine und Bezugsrechte : Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert des Basiswerts * Delta

3. Beispielliste für komplexe Derivate mit Angabe der verwendeten Commitment-Methode:

— 
Varianz-Swaps: Varianz-Swaps sind Finanzterminkontrakte, die sich auf die realisierte Varianz (Volatilität im Quadrat) eines Basiswerts beziehen und insbesondere den Handel der zukünftigen realisierten (oder historischen) Volatilität gegen die aktuelle implizite Volatilität ermöglichen. Gemäß der Marktpraxis werden der Bezugspreis und der Varianz-Nominalwert durch die Volatilität bestimmt. Der Varianz-Nominalwert bestimmt sich wie folgt:

image

Beim Vega-Nominalwert handelt es sich um ein theoretisches Maß des Gewinns oder Verlusts aus der Änderung der Volatilität um ein Prozent.
Da die realisierte Volatilität nicht kleiner Null werden kann, hat die Käufer (Long-)Position eines solchen Swaps einen maximal möglichen Verlust. Die Verkäufer (Short-)Position hingegen ist einem unlimitierten Verlust ausgesetzt, es sei denn, in dem Kontrakt ist eine Kappungsgrenze spezifiziert.
Anrechnungsmethode für einen bestimmten Kontrakt zum Zeitpunkt t:
Varianz-Nominalwert * (aktueller) Varianzt (ohne Volatilitätskappungsgrenze)
Varianz-Nominalwert * min [(aktueller) Varianzt Volatilitätskappungsgrenze2] (mit Volatilitätskappungsgrenze)
wobei sich die aktuelle Varianz jeweils als Funktion der quadrierten realisierten und impliziten Volatilität bestimmt:

image

— 
Volatilitäts-Swaps
Analog zum Varianz-Swap sind bei Volatilitätsswaps folgende Anrechnungsformeln anzuwenden:
— 
Vega-Nominalwert * (aktueller) Volatilitätt (ohne Volatilitätskappungsgrenze)
— 
Vega-Nominalwert * min [(aktueller) Volatilitätt; Volatilitätskappungsgrenze] (mit Volatilitätskappungsgrenze)
wobei sich die (aktuelle) Volatilität t jeweils als der realisierten und impliziten Volatilität bestimmt.

4. Schwellenoptionen

Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße * Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts * Delta.

ANHANG III




ANHANG III

Duration-Netting-Regelungen

1. Ein Zinsderivat ist nach der folgenden Methode in das entsprechende Basiswertäquivalent umzurechnen:

Das Basiswertäquivalent errechnet sich aus der Duration des Zinsderivats dividiert durch die Zielduration des AIF multipliziert mit dem Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts:

image

Dabei gilt:

— 
Duration Zinsderivat ist die Duration (Sensitivität des Marktwertes des Derivats gegenüber Zinsänderungen) des Zinsderivats;
— 
Zielduration ergibt sich aus der Anlagestrategie, den Positionen und dem erwarteten Risikoniveau zu jeder Zeit und wird ansonsten normalisiert. Sie steht auch im Einklang mit der Duration des Portfolios unter regulären Marktbedingungen;
— 
Umrechnungswert Derivat ist der gemäß Anhang II umgerechnete Wert der Derivateposition.

2. Die nach Absatz 1 berechneten äquivalenten Basispositionen werden wie folgt verrechnet:

a) 

Jedes Zinsderivat ist entsprechend der restlichen Zinsbindungsfristen der zugrunde liegenden Basiswerte den folgenden Laufzeitbändern zuzuordnen:

Laufzeitbänder

1. 

0-2 Jahre

2. 

2-7 Jahre

3. 

7-15 Jahre

4. 

> 15 Jahre.

b) 

Für jedes Laufzeitband werden die entsprechenden Basiswertäquivalente der Positionen mit gegenläufigen Zinsbindungsrichtungen verrechnet. Die sich betragsmäßig entsprechende Summe der gegenläufigen Positionen ist die ausgeglichene Bandposition für dieses Laufzeitband.

c) 

Angefangen bei dem ersten Laufzeitband wird die ausgeglichene Bandposition zweier angrenzender Bänder berechnet als die sich betragsmäßig entsprechenden Summen der verbleibenden Unterschiedsbeträge mit gegenläufigen Zinsbindungsrichtungen aus Laufzeitband (i) und Laufzeitband (i + 1).

d) 

Angefangen bei dem ersten Laufzeitband, wird die ausgeglichene Position zweier nicht angrenzender Bänder, die nur durch ein Laufzeitband getrennt sind, berechnet als die sich betragsmäßig entsprechenden Summen der verbleibenden Unterschiedsbeträge mit gegenläufigen Zinsbindungsrichtungen aus Laufzeitband (i) und Laufzeitband (i + 2).

e) 

Die ausgeglichene Position soll zwischen den verbleibenden nicht ausgeglichenen Positionen mit gegenläufigen Zinsbindungsrichtungen der beiden entferntesten Laufzeitbänder errechnet werden.

3. Das Risiko des AIF ist die Summe der Beträge der

— 
mit 0 % gewichteten Summe der ausgeglichenen Bandpositionen;
— 
mit 40 % gewichteten Summe der ausgeglichenen Positionen zweier angrenzender Bänder;
— 
mit 75 % gewichteten Summe der ausgeglichenen Positionen zweier nicht angrenzender Bänder;
— 
mit 100 % gewichteten ausgeglichenen Position der beiden entferntesten Laufzeitbänder und der
— 
mit 100 % gewichteten verbleibenden offenen Positionen.
ANHANG IV




ANHANG IV

Formblatt für die Berichterstattung: AIFM

(Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 der Richtlinie 2011/61/EU)



Angaben zum AIFM

(Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie 2011/61/EU)

 

 

Wichtigster Markt/wichtigstes Instrument

Zweitwichtigster Markt/zweitwichtigstes Instrument

Drittwichtigster Markt/drittwichtigstes Instrument

Viertwichtigster Markt/viertwichtigstes Instrument

Fünftwichtigster Markt/fünftwichtigstes Instrument

1

Wichtigste Märkte des Handels für Rechnung der vom AIFM verwalteten AIF

 

 

 

 

 

2

Wichtigste Instrumente des Handels für Rechnung der vom AIFM verwalteten AIF

 

 

 

 

 

3

Verwaltete Vermögenswerte aller verwalteten AIF, berechnet gemäß Artikel 2

In der Basiswährung (wenn für alle AIF gleich)

In EUR

 

Bitte Angabe von offizieller Bezeichnung, Ort und Rechtsordnung der Märkte



Detaillierte Liste aller vom AIFM verwalteten AIF

auf Verlangen zum Ende jedes Quartals vorzulegen

(Artikel 24 Absatz 3 der Richtlinie 2011/61/EU)

Name des AIF

Identifikationscode der Fonds

Auflegedatum

AIF-Typ

(Hedgefonds, Private Equity-Fonds, Immobilienfonds, Dachfonds, Sonstige (*1))

NAV

EU-AIF: Ja/Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(*1)   

Unter „Sonstige“ bitte Angabe der Strategie, die den AIF-Typ am besten beschreibt.

Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.

Formblatt für die Berichterstattung: AIF

(Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 der Richtlinie 2011/61/EU)



Angaben zum AIF

(Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie 2011/61/EU)

Datentyp

Gemeldete Daten

Identität des AIF

1

Name des AIF

 

EU-AIF: Ja/Nein

2

Fondsmanager

(Firmenname und Standardcode, sofern verfügbar)

 

EU-AIFM: Ja/Nein

3

Identifikationscodes der Fonds,

falls zutreffend

 

 

4

Auflegedatum des AIF

 

 

5

Sitz des AIF

 

 

6

Identität des/der Primebroker des AIF

(Firmenname und Standardcode, sofern verfügbar)

 

 

7

Basiswährung des AIF nach ISO 4217 und verwaltete Vermögenswerte, berechnet gemäß Artikel 2

Währung

Gesamtwert des verwalteten Vermögens

8

Rechtsordnungen der drei wichtigsten Finanzierungsquellen (ohne von Anlegern gekaufte AIF-Anteile)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Vorherrschender AIF-Typ (bitte einen Typ auswählen)

Hedgefonds

Private Equity-Fonds

Immobilienfonds

Dachfonds

Sonstige

Keine

 

10

Aufschlüsselung der Anlagestrategien

(Aufschlüsselung der AIF-Anlagestrategien nach dem in Frage 1 genannten vorherrschenden AIF-Typ. Zur Beantwortung dieser Frage, siehe Erläuterungen.)

 

 

Angabe der Strategie, die die AIF-Strategie am besten beschreibt

Anteil am NAV

(%)

a)  Hedgefondstrategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Hedgefonds“ angegeben wurde)

 

Angabe der Hedgefondsstrategien, die die AIF-Strategien am besten beschreiben

Equity: Long Bias

Equity: Long/Short

Equity: Marktneutral

Equity: Short Bias

Relative Value: Fixed Income Arbitrage

Relative Value: Wandelanleihen-Arbitrage

Relative Value: Volatilitätsarbitrage

Event Driven: Krisensituationen/Restrukturierungen

Event Driven: Risikoarbitrage (Risk Arbitrage/Merger Arbitrage)

Event Driven: Equity — Special-Situations-Strategie

Kredit (long/short)

Asset Based Lending

Makro

Managed Futures/CTA: Fundamental

Managed Futures/CTA: Quantitative

Multi-Strategy-Hedgefonds

sonstige Hedgefondsstrategien

 

 

b)  Private-Equity-Strategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Private Equity-Fonds“ angegeben wurde)

 

Angabe der Private-Equity-Strategien, die die AIF-Strategien am besten beschreiben

Wagniskapital

Growth Capital

Mezzanine-Kapital

Multi-Strategy-Private-Equity

sonstige Private-Equity-Strategien

 

 

c)  Immobilienstrategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Immobilienfonds“ angegeben wurde)

 

Angabe der Immobilienstrategien, die die AIF-Strategien am besten beschreiben

Wohnimmobilien

Gewerbeimmobilien

Industrieimmobilien

Multi-Strategy-Immobilienfonds

sonstige Immobilienstrategien

 

 

d)  Dachfondsstrategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Dachfonds“ angegeben wurde)

 

Angabe der „Dachfondsstrategie“, die die AIF-Strategien am besten beschreibt

Dach-Hedgefonds

Dach-Private-Equity-Fonds

sonstige Dachfonds

 

 

e)  Sonstige Strategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Sonstige“ angegeben wurde)

 

Angabe der „sonstigen“ Strategie, die die AIF-Strategien am besten beschreibt

Rohstoff-Fonds

Equity-Fonds

Fixed Income-Fonds

Infrastrukturfonds

sonstige Fonds

 

 

Wichtigste Risiken und stärkste Konzentration

11

Wichtigste Instrumente, mit denen der AIF handelt

 

 

 

 

Art/Code des Instruments

Wert (berechnet nach Artikel 3 AIFM-Richtlinie)

Long-/Short-Position

 

Wichtigstes Instrument

 

 

 

 

Zweitwichtigstes Instrument

 

 

 

 

Drittwichtigstes Instrument

 

 

 

 

Viertwichtigstes Instrument

 

 

 

 

Fünftwichtigstes Instrument

 

 

 

12

Geografischer Schwerpunkt

 

 

 

Geografische Aufschlüsselung der vom AIF gehaltenen Investitionen als prozentualer Anteil am gesamten Nettobestandswert (NAV) des AIF

% des NAV

 

 

Afrika

 

 

 

Asien und pazifischer Raum (außer Mittlerer Osten)

 

 

 

Europa (EWR)

 

 

 

Europa (nicht EWR)

 

 

 

Mittlerer Osten

 

 

 

Nordamerika

 

 

 

Südamerika

 

 

 

Supranational/mehrere Regionen

 

 

13

10 wichtigste Risiken des AIF zum Berichtsdatum (höchster absoluter Wert):

 

 

Art der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten

Name/Beschreibung der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten

Wert (berechnet nach Artikel 3)

% am Bruttomarktwert

Long-/Short-Position

Gegenpartei (sofern relevant)

 

1.

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

 

 

7.

 

 

 

 

 

 

 

8.

 

 

 

 

 

 

 

9.

 

 

 

 

 

 

 

10.

 

 

 

 

 

 

14

5 wichtigste Portfoliokonzentrationen:

 

 

Art der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten

Name/Beschreibung des Markts

Höhe des aggregierten Risikos (berechnet nach Artikel 3)

% am Bruttomarktwert

Long-/Short-Position

Gegenpartei (sofern relevant)

 

1.

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

 

15

Typische Geschäfts-/Positionsgröße

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Private Equity-Fonds“ angegeben wurde)

(bitte eine Angabe)

Sehr klein

Klein

Unteres mittleres Marktsegment

Oberes mittleres Marktsegment

Large Cap

Mega Cap

 

16

Wichtigste Märkte, auf denen der AIF handelt

 

 

 

Angabe von Name und Kennnummer (z. B. MIC-Code), sofern verfügbar, des Markts mit dem höchsten Risiko

 

 

 

Angabe von Name und Kennnummer (z. B. MIC-Code), sofern verfügbar, des Markts mit dem zweithöchsten Risiko

 

 

 

Angabe von Name und Kennnummer (z. B. MIC-Code), sofern verfügbar, des Markts mit dem dritthöchsten Risiko

 

 

17

Anlegerkonzentration

 

 

 

Angabe des ungefähren Prozentsatzes des AIF-Kapitals im wirtschaftlichen Eigentum der fünf wirtschaftlichen Eigentümer mit der höchsten Kapitalbeteiligung am AIF (als Prozentsatz der ausstehenden AIF-Anteile; Look-Through auf wirtschaftliche Eigentümer, sofern bekannt/möglich)

 

 

 

Aufschlüsselung der Anlegerkonzentration nach Anlegerstatus (Schätzwert, falls keine exakten Informationen verfügbar):

%

 

 

— Professionelle Kunden (im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG (MiFID):

— Kleinanleger:

 

 

Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.



Den zuständigen Behörden vorzulegende Angaben zum AIF

(Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU)

 

Datentyp

Gemeldete Daten

Identität des AIF

1

Name des AIF

 

EU-AIF: Ja/Nein

2

Fondsmanager

 

EU-AIFM: Ja/Nein

1

Name des AIF

 

 

 

2

Fondsmanager

 

 

 

3

Identifikationscodes der Fonds, falls zutreffend

 

 

 

4

Auflegedatum des AIF

 

 

 

5

Basiswährung des AIF nach ISO 4217 und verwaltete Vermögenswerte, berechnet gemäß Artikel 2

Währung

Gesamtwert des verwalteten Vermögens

6

Identität des/der Primebroker des AIF

 

 

 

7

Rechtsordnungen der drei wichtigsten Finanzierungsquellen

 

 

 

Gehandelte Instrumente und Einzelrisiken

8

Gehandelte Einzelrisiken und wichtigste Vermögenskategorien, in die der AIF investiert ist (zum Berichtsdatum):

 

a)  Wertpapiere

 

Kaufseite (Long Value)

Verkaufseite (Short Value)

 

Kassenmittel und Kassenmitteläquivalente

 

 

 

davon:

Einlagenzertifikate

 

 

 

 

Commercial Papers

 

 

 

 

sonstige Einlagen

 

 

 

 

sonstige Kassenmittel und Kassenmitteläquivalente (ausschl. Staatspapieren)

 

 

 

Börsennotierte Aktien

 

 

 

davon:

Emission von Finanzinstituten

 

 

 

 

sonstige börsennotierte Aktien

 

 

 

Nicht börsennotierte Aktien

 

 

 

Nicht von Finanzinstituten ausgegebene Unternehmensanleihen

 

 

 

davon:

mit Investment-Grade-Rating

 

 

 

 

ohne Investment-Grade-Rating

 

 

 

Von Finanzinstituten ausgegebene Unternehmensanleihen

 

 

 

davon:

mit Investment-Grade-Rating

 

 

 

 

ohne Investment-Grade-Rating

 

 

 

Staatsanleihen

 

 

 

davon:

EU-Bonds mit Laufzeit von bis zu einem Jahr

 

 

 

 

EU-Bonds mit Laufzeit von mehr als einem Jahr

 

 

 

 

Nicht G10-Bonds mit Laufzeit von bis zu einem Jahr

 

 

 

 

Nicht G10-Bonds mit Laufzeit von mehr als einem Jahr

 

 

 

Nicht von Finanzinstituten ausgegebene Wandelanleihen

 

 

 

davon:

mit Investment-Grade-Rating

 

 

 

 

ohne Investment-Grade-Rating

 

 

 

Von Finanzinstituten ausgegebene Wandelanleihen

 

 

 

davon:

mit Investment-Grade-Rating

 

 

 

 

ohne Investment-Grade-Rating

 

 

 

Darlehen

 

 

 

davon:

gehebelte Darlehen

 

 

 

 

sonstige Darlehen

 

 

 

Strukturierte/verbriefte Produkte

 

 

 

davon:

ABS

 

 

 

 

RMBS

 

 

 

 

CMBS

 

 

 

 

MBS von Agenturen

 

 

 

 

ABCP

 

 

 

 

CDO/CLO

 

 

 

 

Strukturierte Zertifikate

 

 

 

 

ETP

 

 

 

 

sonstige

 

 

 

b)  Derivate

Kaufseite (Long Value)

Verkaufseite (Short Value)

 

Equity-Derivate

 

 

 

davon:

verbunden mit Finanzinstituten

 

 

 

 

sonstige Equity-Derivate

 

 

 

Fixed Income-Derivate

 

 

 

CDS

 

 

 

davon:

Einzeladressen-CDS von Finanzinstituten

 

 

 

 

Einzeladressen-CDS von staatlichen Emittenten

 

 

 

 

Einzeladressen-CDS von sonstigen Emittenten

 

 

 

 

Index-CDS

 

 

 

 

Exotisch (einschließlich Credit Default Tranche)

 

 

 

 

Bruttowert

 

 

Devisengeschäfte (zu Investmentzwecken)

 

 

 

Zinsderivate

 

 

 

 

Kaufseite (Long Value)

Verkaufseite (Short Value)

 

Rohstoff-Derivate

 

 

 

davon:

Energie

 

 

 

 

davon:

 

 

 

 

—  Rohöl

 

 

 

 

—  Erdgas

 

 

 

 

—  Strom

 

 

 

 

Edelmetalle

 

 

 

 

davon: Gold

 

 

 

 

sonstige Rohstoffe

 

 

 

 

davon:

 

 

 

 

—  Industriemetalle

 

 

 

 

—  Viehbestand

 

 

 

 

—  landwirtschaftliche Produkte

 

 

 

Sonstige Derivate

 

 

 

c)  Physische (reale/materielle) Anlagen

Kaufseite (Long Value)

 

 

Physisch: Immobilien

 

 

 

davon:

Wohnimmobilien

 

 

 

 

Gewerbeimmobilien

 

 

 

Physisch: Rohstoffe

 

 

 

Physisch: Holz

 

 

 

Physisch: Kunst und Sammlerobjekte

 

 

 

Physisch: Transportmittel

 

 

 

Physisch: sonstige

 

 

 

d)  Organismen für gemeinsame Anlagen

Kaufseite (Long Value)

 

 

Anlagen in durch den AIFM geführte/verwaltete OGA

 

 

 

davon:

Geldmarktfonds- und Cash-Management-OGA

 

 

 

 

ETF

 

 

 

 

sonstige OGA

 

 

 

Anlagen in nicht durch den AIFM geführte/verwaltete OGA

 

 

 

davon:

Geldmarktfonds- und Cash-Management-OGA

 

 

 

 

ETF

 

 

 

 

sonstige OGA

 

 

 

e)  Anlagen in andere Vermögensklassen

 

Kaufseite (Long Value)

Verkaufseite (Short Value)

 

Sonstige insgesamt

 

 

 

9

Umsatz in den einzelnen Vermögensklassen während der Berichtsmonate

 

 

 

 

a)  Wertpapiere

 

Marktwert

 

 

Kassenmittel und Kassenmitteläquivalente

 

 

 

 

Börsennotierte Aktien

 

 

 

 

Nicht börsennotierte Aktien

 

 

 

 

Nicht von Finanzinstituten ausgegebene Unternehmensanleihen

 

 

 

 

davon:

mit Investment-Grade-Rating

 

 

 

 

ohne Investment-Grade-Rating

 

 

 

Von Finanzinstituten ausgegebene Unternehmensanleihen

 

 

 

 

Staatsanleihen

 

 

 

 

davon:

Staatsanleihen von EU-Mitgliedstaaten

 

 

 

 

Staatsanleihen von Drittländern

 

 

 

Wandelanleihen

 

 

 

 

Darlehen

 

 

 

 

Strukturierte/verbriefte Produkte

 

 

 

 

b)  Derivate

 

Nominalwert

Marktwert

 

Equity-Derivate

 

 

 

 

Fixed Income-Derivate

 

 

 

 

CDS

 

 

 

 

Devisengeschäfte (zu Investmentzwecken)

 

 

 

 

Zinsderivate

 

 

 

 

Rohstoff-Derivate

 

 

 

 

Sonstige Derivate

 

 

 

 

c)  Physische (reale/materielle) Anlagen

 

Marktwert

 

 

Physisch: Rohstoffe

 

 

 

 

Physisch: Immobilien

 

 

 

 

Physisch: Holz

 

 

 

 

Physisch: Kunst und Sammlerobjekte

 

 

 

 

Physisch: Transportmittel

 

 

 

 

Physisch: Sonstige

 

 

 

 

d)  Organismen für gemeinsame Anlagen

 

 

 

 

e)  Andere Vermögensklassen

 

 

 

 

Währung der Risiken

 

 

 

10

Gesamtwert von Long- und Shortpositionen (vor Kurssicherung) in folgenden Währungen:

Kaufseite (Long Value)

Verkaufseite (Short Value)

 

Anwendung und Durchsetzung

 

 

 

 

CAD

 

 

 

 

CHF

 

 

 

 

EUR

 

 

 

 

GBP

 

 

 

 

HKD

 

 

 

 

JPY

 

 

 

 

USD

 

 

 

 

Sonstige

 

 

 

11

Typische Geschäfts-/Positionsgröße

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn oben als vorherrschender AIF-Typ „Private Equity-Fonds“ angegeben wurde)

(bitte eine Angabe)

Sehr klein

(< 5 Mio. EUR)

Klein

(5 Mio. EUR bis < 25 Mio. EUR)

Unteres/mittleres

Marktsegment (25 Mio. EUR bis < 150 Mio. EUR)

Oberes mittleres Marktsegment (150 Mio. EUR bis 500 Mio. EUR)

Large Cap

(500 Mio. EUR bis 1 Mrd. EUR)

Mega Cap

(1 Mrd. EUR und mehr)

 

12

Beherrschender Einfluss (siehe Artikel 1 der Richtlinie 83/349/EWG des Rates (ABl. L 193 vom 18.7.1983, S. 1)

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn oben als vorherrschender AIF-Typ „Private Equity-Fonds“ angegeben wurde; verlangt werden Angaben zu jedem Unternehmen, auf das der AIF einen beherrschenden Einfluss im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 83/349/EWG ausübt) (falls nicht zutreffend, frei lassen)

Name

% der Stimmrechte

Art der Transaktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Risikoprofil des AIF

1.  Marktrisiko

13

Erwartete jährliche Anlagerendite/interner Zinsfuß (IRR) unter normalen Marktbedingungen (in %)

 

 

 

NET Equity Delta

 

 

 

 

NET DV01:

 

 

 

 

NET CS01:

 

 

 

2.  Gegenpartei

14

Handels- und Clearingmechanismen

 

 

 

 

a)  Geschätzter %-Anteil (Marktwert) des Wertpapierhandels:

(frei lassen, falls keine Wertpapiere gehandelt werden)

%

 

 

Geregelte Börsen

 

 

 

 

OTC

 

 

 

 

b)  Geschätzter %-Anteil (Handelsvolumen) des Derivatehandels:

(frei lassen, falls keine Derivate gehandelt werden)

%

 

 

Geregelte Börsen

 

 

 

 

OTC

 

 

 

 

c)  Geschätzter %-Anteil (Handelsvolumen) geclearter Derivat-Transaktionen:

(frei lassen, falls keine Derivate gehandelt werden)

%

 

 

Über eine zentrale Gegenpartei (CCP)

 

 

 

 

Bilateral

 

 

 

 

d)  Geschätzter %-Anteil (Marktwert) geclearter Pensionsgeschäfte:

(frei lassen, falls keine Pensionsgeschäfte getätigt werden)

%

 

 

Über eine zentrale Gegenpartei (CCP)

 

 

 

 

Bilateral

 

 

 

 

Triparty

 

 

 

15

Wert von Sicherheiten und sonstiger Arten der Kreditunterlegung, die der AIF bei sämtlichen Gegenparteien hinterlegt hat

 

 

 

a)  Wert von Sicherheiten in Form von Kassenmitteln und Kassenmitteläquivalenten

 

 

 

b)  Wert von Sicherheiten in Form sonstiger Wertpapiere (außer Kassenmitteln und Kassenmitteläquivalenten)

 

 

 

c)  Wert der hinterlegten sonstigen Sicherheiten und anderer Arten der Kreditunterlegung (einschl. Nennwert von Kreditbriefen und ähnlichen durch Dritte geleisteten Kreditsicherheiten)

 

 

16

Welcher prozentuale Anteil am Wert der bei Gegenparteien hinterlegten Sicherheiten und anderen Arten der Kreditunterlegung wurde von Gegenparteien weiterverpfändet?

 

 

17

Die fünf wichtigsten Gegenpartei-Risiken (außer CCP)

 

 

 

a)  Angabe der fünf wichtigsten Gegenparteien, bei denen der AIF das höchste Gegenpartei-Nettokreditrisiko (Mark-to-Market) trägt, gemessen als % am Nettobestandswert (NAV) des AIF

Name

Gesamtrisiko

 

Gegenpartei 1

 

 

 

 

Gegenpartei 2

 

 

 

 

Gegenpartei 3

 

 

 

 

Gegenpartei 4

 

 

 

 

Gegenpartei 5

 

 

 

 

a)  Angabe der fünf wichtigsten Gegenparteien mit dem höchsten Gegenpartei-Nettokreditrisiko (Mark-to-Market) beim AIF, gemessen als Prozentsatz am NAV des AIF

Name

Gesamtrisiko

 

Gegenpartei 1

 

 

 

 

Gegenpartei 2

 

 

 

 

Gegenpartei 3

 

 

 

 

Gegenpartei 4

 

 

 

 

Gegenpartei 5

 

 

 

18

Direkt-Clearing über zentrale Gegenparteien (CCP)

 

 

 

a)  Hat der AIF im Berichtszeitraum Transaktionen direkt über eine CCP clearen lassen?

Ja

Nein (falls nein, können Sie direkt zu Frage 21 gehen)

 

 

b)  Bei „Ja“ unter 18(a), Angabe der drei im Hinblick auf das Nettokreditrisiko wichtigsten zentralen Gegenparteien (CCP)

Name

Gehaltener Wert

 

CCP 1 (frei lassen, falls nicht zutreffend)

 

 

 

 

CCP 2 (frei lassen, falls nicht zutreffend)

 

 

 

 

CCP 3 (frei lassen, falls nicht zutreffend)

 

 

 

3.  Liquiditätsprofil

Portfolio-Liquiditätsprofil

19

Anleger-Liquiditätsprofil

Anteil des Portfolios, der innerhalb folgender Fristen liquide gemacht werden kann:

 

1 Tag oder weniger

2-7 Tage

8-30 Tage

31-90 Tage

91-180 Tage

181-365 Tage

mehr als 365 Tage

 

 

 

 

 

 

 

 

20

Wert unbelasteter Barmittel

 

 

Anleger-Liquiditätsprofil

21

Anleger-Liquiditätsprofil

Anteil des innerhalb folgender Fristen rückzahlbaren Anlegerkapitals (in % des NAV des AIF)

 

 

 

1 Tag oder weniger

2-7 Tage

8-30 Tage

31-90 Tage

91-180 Tage

181-365 Tage

mehr als 365 Tage

 

 

 

 

 

 

 

 

22

Rückzahlungen an die Anleger

 

 

 

 

a)  Gewährt der AIF Anlegern Kündigungs-/Rückzahlungsrechte im normalen Verlauf?

Ja

Nein

 

 

 

 

 

b)  Welche Häufigkeit haben Rückzahlungen an Anleger (bei mehreren Anteilklassen Angabe der wichtigsten Anteilklasse des NAV)?

(bitte eine Angabe)

Täglich

Wöchentlich

Vierzehntäglich

Monatlich

Vierteljährlich

Halbjährlich

Jährlich

Sonstige

Nicht zutreffend

 

 

c)  Welche Meldefrist gilt für Rückzahlungen nach Anlegerklasse (in Tagen)?

(bei mehreren Klassen oder Anteilen Angabe der Meldefrist nach Vermögenswert)

 

 

 

d)  „Lock-Up-Frist“ der Anleger in Tagen (bei mehreren Klassen oder Anteilen Angabe der Meldefrist nach Vermögenswert)

 

 

23

Besondere Regelungen und Vorzugsbehandlung

 

 

 

a)  Prozentualer Anteil am AIF-NAV, für den zum Berichtsdatum folgende besondere Regelungen gelten:

% am NAV

 

 

Abspaltung illiquider Anlagen („Side pockets“)

 

 

 

 

Rücknahmebeschränkungen („Gates“)

 

 

 

 

Aussetzung des Anteilehandels

 

 

 

 

Sonstige Regelungen für die Verwaltung schwer zu liquidierbaren Vermögens (bitte spezifizieren)

 

[Typ]

[%]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)  Angabe des prozentualen Anteils am NAV von AIF-Vermögenswerten, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten, gemäß Artikel 23(4)(a) der AIFM-Richtlinie, einschließlich der unter 25 a) aufgeführten Vermögenswerte?

 

 

 

Besondere Regelungen in % am NAV

 

 

 

 

c)  Erhalten Anleger eine Vorzugsbehandlung oder Anspruch auf eine solche Behandlung (z. B. aufgrund einer Zusatzvereinbarung) und bestehen deshalb gemäß Artikel 23(1)(j) der AIFM-Richtlinie Informationspflichten gegenüber den Anlegern des AIF?

(ja/nein)

 

 

d)  Falls „Ja“ unter Buchstabe c, Angabe der Vorzugsbehandlungen:

 

 

 

Unterschiedliche Informierung/Berichterstattung an Anleger

 

 

 

 

Unterschiedliche Liquiditätsanforderungen an die verschiedenen Anleger

 

 

 

 

Unterschiedliche Gebührenbestimmungen für Anleger

 

 

 

 

Sonstige Vorzugsbehandlungen

 

 

 

24

Aufschlüsselung der Eigentumsrechte an den AIF-Anteilen nach Anlegergruppe (in % am NAV des AIF-Vermögens; Look-Through auf die wirtschaftlichen Eigentümer, sofern bekannt und möglich)

 

 

25

Finanzierungsliquidität

 

 

 

a)  Aggregierte Angaben zu aufgenommenen Krediten und dem AIF verfügbaren Kassenmittel (einschließlich genutzter und ungenutzter, widerruflicher und unwiderruflicher Kreditlinien sowie jeglicher befristeter Finanzierungen)

 

 

 

b)  Aufteilung des unter a) genannten Betrags auf die nachstehend genannten Zeiträume, basierend auf dem längsten Zeitraum, während dem der Gläubiger vertraglich zur Bereitstellung der Finanzierung verpflichtet ist:

 

 

 

1 Tag oder weniger

2-7 Tage

8-30 Tage

31-90 Tage

91-180 Tage

181-365 Tage

mehr als 365 Tage

 

 

 

 

 

 

 

 

4.  Kredit- und Forderungsrisiko

26

Wert von Barmittel- oder Wertpapierkrediten nach:

 

 

 

unbesicherten Barkrediten:

 

 

 

 

besicherten Barkrediten — über Primebroker:

 

 

 

 

besicherten Barkrediten — über (Reverse-) Repo:

 

 

 

 

besicherten Barkrediten — über Sonstige:

 

 

 

27

Wert in Finanzinstrumente eingebetteter Kredite

 

 

 

Börsengehandelte Derivate: Bruttorisiko nach Margenausgleich

 

 

 

 

OTC-Derivate: Bruttorisiko nach Margenausgleich

 

 

 

28

Wert der für Short-Positionen geliehenen Wertpapiere:

 

 

 

29

Bruttorisiko durch den AIF kontrollierter Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstrukturen im Sinne des Erwägungsgrunds 78 der AIFM-Richtlinie

 

 

 

Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur

 

 

 

 

Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur

 

 

 

 

Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur

 

 

 

 

…

 

 

 

30

Hebelfinanzierungen des AIF

 

 

 

 

a)  Berechnet nach der Brutto-Methode

 

 

 

 

a)  Berechnet nach der Commitment-Methode

 

 

 

5.  Operationelle und sonstige Risiken

31

Gesamtzahl offener Positionen

 

 

 

32

Historisches Risikoprofil

 

a)  Bruttoanlagerenditen oder -IRR des AIF im Berichtszeitraum (in %, ohne Abzug von Verwaltungsentgelten und Erfolgsprämien)

 

 

 

1. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

2. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

…

 

 

 

 

…

 

 

 

 

Letzter Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

b)  Nettoanlagerenditen oder -IRR des AIF im Berichtszeitraum (in %, nach Abzug von Verwaltungsentgelten und Erfolgsprämien)

 

 

 

1. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

2. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

…

 

 

 

 

…

 

 

 

 

Letzter Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

c)  Veränderungen der Nettoanlagerendite des AIF im Berichtszeitraum (in % unter Berücksichtigung von Zeichnungen und Rücknahmen)

 

 

 

1. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

2. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

…

 

 

 

 

…

 

 

 

 

Letzter Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

d)  Zeichnungen im Berichtszeitraum

 

 

 

1. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

2. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

…

 

 

 

 

…

 

 

 

 

Letzter Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

e)  Rücknahmen im Berichtszeitraum

 

 

 

1. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

2. Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

 

…

 

 

 

 

…

 

 

 

 

Letzter Monat des Berichtszeitraums

 

 

 

Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.

Ergebnisse von Stresstests

b) Angabe der Ergebnisse der nach Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2011/61/EU durchgeführten Stresstests [die mit den einzelnen Anlagepositionen des AIF verbundenen Risiken samt ihrer Auswirkungen auf das Gesamtportfolio des AIF können- unter anderem auch durch die Nutzung angemessener Stresstestverfahren — laufend ordnungsgemäß bewertet, eingeschätzt, gesteuert und überwacht werden;] (freier Text)

Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.

Angabe der Ergebnisse der nach Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU durchgeführten Stresstests. [Die AIFM führen, unter Zugrundelegung von sowohl normalen als auch außergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen, regelmäßig Stresstests durch, mit denen sie die Liquiditätsrisiken der AIF bewerten und die Liquiditätsrisiken der AIF entsprechend überwachen können.] (freier Text)

Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.



Angaben zum AIF, die den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen sind

(Artikel 24 Absatz 4 der Richtlinie 2011/61/EU)

 

Datentyp

Gemeldete Daten

1

Welcher prozentuale Anteil an den Sicherheiten und anderen Arten der Kreditunterlegung, die der Bericht erstattende AIF bei Gegenparteien hinterlegt hat, wurde von Gegenparteien weiterverpfändet?

 

 

Kredit- und Forderungsrisiko

2

Wert von Barmittel- oder Wertpapierkrediten nach:

 

 

 

unbesicherten Barkrediten:

 

 

 

besicherten Barkrediten — über Primebroker:

 

 

 

besicherten Barkrediten — über (Reverse-)Repo:

 

 

 

besicherten Barkrediten — über Sonstige:

 

 

3

Wert in Finanzinstrumente eingebetteter Kredite

 

 

 

Börsengehandelte Derivate: Bruttorisiko nach Margenausgleich

 

 

 

OTC-Derivate: Bruttorisiko nach Margenausgleich

 

 

4

Fünf größte Kreditgeber bzw. Wertpapierverleiher (Short-Positionen):

 

 

 

Größter:

 

 

 

Zweitgrößter:

 

 

 

Drittgrößter:

 

 

 

Viertgrößter:

 

 

 

Fünftgrößter:

 

 

5

Wert der für Short-Positionen geliehenen Wertpapiere:

 

 

6

Bruttorisiko durch den AIF kontrollierter Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstrukturen im Sinne des Erwägungsgrunds 78 der AIFM-Richtlinie

 

 

 

Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur

 

 

 

Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur

 

 

 

Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur

 

 

 

…

 

 

7

Hebelfinanzierungen des AIF:

 

 

 

a)  Brutto-Methode

 

 

 

b)  Commitment-Methode

 

 

Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge