+Detektion und Reaktion
---+DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen
------+DER.1.G1 Missachtung von gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Mitbestimmungsrechten
------+DER.1.G2 Unzureichende Qualifikation der Mitarbeitenden
------+DER.1.G3 Fehlerhafte Administration der eingesetzten Detektionssysteme
------+DER.1.G4 Fehlende Informationen über den zu schützenden Informationsverbund
------+DER.1.G5 Unzureichende Nutzung von Detektionssystemen
------+DER.1.G6 Unzureichende personelle Ressourcen
------+DER.1.A1 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie für die Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen (B)
------+DER.1.A2 Einhaltung rechtlicher Bedingungen bei der Auswertung von Protokollierungsdaten (B)
------+DER.1.A3 Festlegung von Meldewegen für sicherheitsrelevante Ereignisse (B)
------+DER.1.A4 Sensibilisierung der Mitarbeitenden (B) [Vorgesetzte, Benutzende, Mitarbeitende]
------+DER.1.A5 Einsatz von mitgelieferten Systemfunktionen zur Detektion (B) [Fachverantwortliche]
------+DER.1.A6 Kontinuierliche Überwachung und Auswertung von Protokollierungsdaten (S)
------+DER.1.A7 Schulung von Zuständigen (S) [Vorgesetzte]
------+DER.1.A9 Einsatz zusätzlicher Detektionssysteme (S) [Fachverantwortliche]
------+DER.1.A10 Einsatz von TLS-/SSL-Proxies (S) [Fachverantwortliche]
------+DER.1.A11 Nutzung einer zentralen Protokollierungsinfrastruktur für die Auswertung sicherheitsrelevanter Ereignisse (S) [Fachverantwortliche]
------+DER.1.A12 Auswertung von Informationen aus externen Quellen (S) [Fachverantwortliche]
------+DER.1.A13 Regelmäßige Audits der Detektionssysteme (S)
------+DER.1.A14 Auswertung der Protokollierungsdaten durch spezialisiertes Personal (H)
------+DER.1.A15 Zentrale Detektion und Echtzeitüberprüfung von Ereignismeldungen (H)
------+DER.1.A16 Einsatz von Detektionssystemen nach Schutzbedarfsanforderungen (H)
------+DER.1.A17 Automatische Reaktion auf sicherheitsrelevante Ereignisse (H)
------+DER.1.A18 Durchführung regelmäßiger Integritätskontrollen (H)
---+DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen
------+DER.2.1.G1 Ungeeigneter Umgang mit Sicherheitsvorfällen
------+DER.2.1.G2 Zerstörung von Beweisspuren bei der Behandlung von Sicherheitsvorfällen
------+DER.2.1.A1 Definition eines Sicherheitsvorfalls (B)
------+DER.2.1.A2 Erstellung einer Richtlinie zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen (B)
------+DER.2.1.A3 Festlegung von Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen bei Sicherheitsvorfällen (B)
------+DER.2.1.A4 Benachrichtigung betroffener Stellen bei Sicherheitsvorfällen (B) [Institutionsleitung, IT-Betrieb, Datenschutzbeauftragte, Notfallbeauftragte]
------+DER.2.1.A5 Behebung von Sicherheitsvorfällen (B) [IT-Betrieb]
------+DER.2.1.A6 Wiederherstellung der Betriebsumgebung nach Sicherheitsvorfällen (B) [IT-Betrieb]
------+DER.2.1.A7 Etablierung einer Vorgehensweise zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen (S) [Institutionsleitung]
------+DER.2.1.A8 Aufbau von Organisationsstrukturen zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen (S)
------+DER.2.1.A9 Festlegung von Meldewegen für Sicherheitsvorfälle (S)
------+DER.2.1.A10 Eindämmen der Auswirkung von Sicherheitsvorfällen (S) [Notfallbeauftragte, IT-Betrieb]
------+DER.2.1.A11 Einstufung von Sicherheitsvorfällen (S) [IT-Betrieb]
------+DER.2.1.A12 Festlegung der Schnittstellen der Sicherheitsvorfallbehandlung zur Störungs- und Fehlerbehebung (S) [Notfallbeauftragte]
------+DER.2.1.A13 Einbindung in das Sicherheits- und Notfallmanagement (S) [Notfallbeauftragte]
------+DER.2.1.A14 Eskalationsstrategie für Sicherheitsvorfälle (S) [IT-Betrieb]
------+DER.2.1.A15 Schulung der Mitarbeitenden des Service Desks (S) [IT-Betrieb]
------+DER.2.1.A16 Dokumentation der Behebung von Sicherheitsvorfällen (S)
------+DER.2.1.A17 Nachbereitung von Sicherheitsvorfällen (S)
------+DER.2.1.A18 Weiterentwicklung der Prozesse durch Erkenntnisse aus Sicherheitsvorfällen und Branchenentwicklungen (S) [Fachverantwortliche]
------+DER.2.1.A19 Festlegung von Prioritäten für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen (H) [Institutionsleitung]
------+DER.2.1.A20 Einrichtung einer dedizierten Meldestelle für Sicherheitsvorfälle (H)
------+DER.2.1.A21 Einrichtung eines Teams von Fachleuten für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen (H)
------+DER.2.1.A22 Überprüfung der Effizienz des Managementsystems zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen (H)
---+DER.2.2 Vorsorge für die IT-Forensik
------+DER.2.2.G1 Verstoß gegen rechtliche Rahmenbedingungen
------+DER.2.2.G2 Verlust von Beweismitteln durch fehlerhafte oder unvollständige Beweissicherung
------+DER.2.2.A1 Prüfung rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen zur Erfassung und Auswertbarkeit (B) [Datenschutzbeauftragte, Institutionsleitung]
------+DER.2.2.A2 Erstellung eines Leitfadens für Erstmaßnahmen bei einem IT-Sicherheitsvorfall (B)
------+DER.2.2.A3 Vorauswahl von Forensik-Dienstleistenden (B)
------+DER.2.2.A4 Festlegung von Schnittstellen zum Krisen- und Notfallmanagement (S)
------+DER.2.2.A5 Erstellung eines Leitfadens für Beweissicherungsmaßnahmen bei IT-Sicherheitsvorfällen (S)
------+DER.2.2.A6 Schulung des Personals für die Umsetzung der forensischen Sicherung (S)
------+DER.2.2.A7 Auswahl von Werkzeugen zur Forensik (S)
------+DER.2.2.A8 Auswahl und Reihenfolge der zu sichernden Beweismittel (S) [Fachverantwortliche]
------+DER.2.2.A9 Vorauswahl forensisch relevanter Daten (S) [Fachverantwortliche]
------+DER.2.2.A10 IT-forensische Sicherung von Beweismitteln (S) [Fachverantwortliche]
------+DER.2.2.A11 Dokumentation der Beweissicherung (S) [Fachverantwortliche]
------+DER.2.2.A12 Sichere Verwahrung von Originaldatenträgern und Beweismitteln (S) [Fachverantwortliche]
------+DER.2.2.A13 Rahmenverträge mit externen Dienstleistenden (H)
------+DER.2.2.A14 Festlegung von Standardverfahren für die Beweissicherung (H)
------+DER.2.2.A15 Durchführung von Übungen zur Beweissicherung (H)
---+DER.2.3 Bereinigung weitreichender Sicherheitsvorfälle
------+DER.2.3.G1 Unvollständige Bereinigung
------+DER.2.3.G2 Vernichtung von Spuren
------+DER.2.3.G3 Vorzeitige Alarmierung der Angreifenden
------+DER.2.3.G4 Datenverlust und Ausfall von IT-Systemen
------+DER.2.3.G5 Fehlender Netzumbau nach einem APT-Angriff
------+DER.2.3.A1 Einrichtung eines Leitungsgremiums (B)
------+DER.2.3.A2 Entscheidung für eine Bereinigungsstrategie (B)
------+DER.2.3.A3 Isolierung der betroffenen Netzabschnitte (B)
------+DER.2.3.A4 Sperrung und Änderung von Zugangsdaten und kryptografischen Schlüsseln (B)
------+DER.2.3.A5 Schließen des initialen Einbruchswegs (B)
------+DER.2.3.A6 Rückführung in den Produktivbetrieb (B)
------+DER.2.3.A7 Gezielte Systemhärtung (S)
------+DER.2.3.A8 Etablierung sicherer, unabhängiger Kommunikationskanäle (S)
------+DER.2.3.A9 Hardwaretausch betroffener IT-Systeme (H)
------+DER.2.3.A10 Umbauten zur Erschwerung eines erneuten Angriffs durch dieselben Angreifenden (H)
---+DER.3.1 Audits und Revisionen
------+DER.3.1.G1 Unzureichende oder nicht planmäßige Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
------+DER.3.1.G2 Wirkungslose oder nicht wirtschaftliche Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
------+DER.3.1.G3 Unzureichende Umsetzung des ISMS
------+DER.3.1.G4 Unzureichende Qualifikation der Prüfenden
------+DER.3.1.G5 Fehlende langfristige Planung
------+DER.3.1.G6 Fehlende Planung und Abstimmung bei der Durchführung eines Audits
------+DER.3.1.G7 Fehlende Abstimmung mit der Personalvertretung
------+DER.3.1.G8 Absichtliches Verschweigen von Abweichungen
------+DER.3.1.A1 Definition von Verantwortlichkeiten (B) [Institutionsleitung]
------+DER.3.1.A2 Vorbereitung eines Audits oder einer Revision (B)
------+DER.3.1.A3 Durchführung eines Audits (B) [Auditteam]
------+DER.3.1.A4 Durchführung einer Revision (B)
------+DER.3.1.A5 Integration in den Informationssicherheitsprozess (S)
------+DER.3.1.A6 Definition der Prüfungsgrundlage und eines einheitlichen Bewertungsschemas (S)
------+DER.3.1.A7 Erstellung eines Auditprogramms (S)
------+DER.3.1.A8 Erstellung einer Revisionsliste (S)
------+DER.3.1.A9 Auswahl eines geeigneten Audit- oder Revionsteams (S)
------+DER.3.1.A10 Erstellung eines Audit- oder Revisionsplans (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A11 Kommunikation und Verhalten während der Prüfungen (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A12 Durchführung eines Auftaktgesprächs (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A13 Sichtung und Prüfung der Dokumente (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A14 Auswahl von Stichproben (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A15 Auswahl von geeigneten Prüfmethoden (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A16 Ablaufplan der Vor-Ort-Prüfung (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A17 Durchführung der Vor-Ort-Prüfung (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A18 Durchführung von Interviews (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A19 Überprüfung des Risikobehandlungsplans (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A20 Durchführung einer Abschlussbesprechung (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A21 Auswertung der Prüfungen (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A22 Erstellung eines Auditberichts (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A23 Dokumentation der Revisionsergebnisse (S)
------+DER.3.1.A24 Abschluss des Audits oder der Revision (S) [Auditteam]
------+DER.3.1.A25 Nachbereitung eines Audits (S)
------+DER.3.1.A26 Überwachen und Anpassen des Auditprogramms (S)
------+DER.3.1.A27 Aufbewahrung und Archivierung von Unterlagen zu Audits und Revisionen (S)
---+DER.3.2 Revisionen auf Basis des Leitfadens IS-Revision
------+DER.3.2.G1 Verstoß gegen die Vorgaben des UP Bund
------+DER.3.2.G2 Aussetzen von Sicherheitsmaßnahmen
------+DER.3.2.G3 Wirkungslose oder nicht wirtschaftliche Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
------+DER.3.2.G4 Unzureichende Umsetzung des Managementsystems für Informationssicherheit
------+DER.3.2.G5 Unzureichende Qualifikation des Prüfteams
------+DER.3.2.G6 Befangenheit interner IS-Revisionsteams
------+DER.3.2.G7 Fehlende langfristige Planung
------+DER.3.2.G8 Mangelhafte Planung und Abstimmung bei der Durchführung von IS-Revisionen
------+DER.3.2.G9 Fehlende Abstimmung mit der Personalvertretung
------+DER.3.2.G10 Absichtliches Verschweigen von Abweichungen oder Problemen
------+DER.3.2.G11 Vertraulichkeitsverlust von schützenswerten Informationen
------+DER.3.2.A1 Benennung von Verantwortlichen für die IS-Revision (B) [Institutionsleitung]
------+DER.3.2.A2 Erstellung eines IS-Revisionshandbuches (B)
------+DER.3.2.A3 Definition der Prüfungsgrundlage (B)
------+DER.3.2.A4 Erstellung einer Planung für die IS-Revision (B)
------+DER.3.2.A5 Auswahl eines geeigneten IS-Revisionsteams (B)
------+DER.3.2.A6 Vorbereitung einer IS-Revision (B) [IS-Revisionsteam]
------+DER.3.2.A7 Durchführung einer IS-Revision (B) [IS-Revisionsteam]
------+DER.3.2.A8 Aufbewahrung von IS-Revisionsberichten (B)
------+DER.3.2.A9 Integration in den Informationssicherheitsprozess (S)
------+DER.3.2.A10 Kommunikationsabsprache (S)
------+DER.3.2.A11 Durchführung eines Auftaktgesprächs für eine IS-Querschnittsrevision (S) [IS-Revisionsteam]
------+DER.3.2.A12 Erstellung eines Prüfplans (S) [IS-Revisionsteam]
------+DER.3.2.A13 Sichtung und Prüfung der Dokumente (S) [IS-Revisionsteam]
------+DER.3.2.A14 Auswahl der Zielobjekte und der zu prüfenden Anforderungen (S) [IS-Revisionsteam]
------+DER.3.2.A15 Auswahl von geeigneten Prüfmethoden (S) [IS-Revisionsteam]
------+DER.3.2.A16 Erstellung eines Ablaufplans für die Vor-Ort-Prüfung (S) [IS-Revisionsteam]
------+DER.3.2.A17 Durchführung der Vor-Ort-Prüfung (S) [IS-Revisionsteam]
------+DER.3.2.A18 Durchführung von Interviews (S) [IS-Revisionsteam]
------+DER.3.2.A19 Überprüfung der gewählten Risikobehandlungsoptionen (S) [IS-Revisionsteam]
------+DER.3.2.A20 Nachbereitung der Vor-Ort-Prüfung (S) [IS-Revisionsteam]
------+DER.3.2.A21 Erstellung eines IS-Revisionsberichts (S) [IS-Revisionsteam]
------+DER.3.2.A22 Nachbereitung einer IS-Revision (S)
---+DER.4 Notfallmanagement
------+DER.4.G1 Personalausfall
------+DER.4.G2 Ausfall von IT-Systemen
------+DER.4.G3 Ausfall eines Weitverkehrsnetzes (WAN)
------+DER.4.G4 Ausfall eines Gebäudes
------+DER.4.G5 Ausfall einer Lieferung oder Dienstleistung
------+DER.4.A1 Erstellung eines Notfallhandbuchs (S)
------+DER.4.A2 Integration von Notfallmanagement und Informationssicherheitsmanagement (S) [Informationssicherheitsbeauftragte (ISB)]
------+DER.4.A3 Festlegung des Geltungsbereichs und der Notfallmanagementstrategie (H) [Institutionsleitung]
------+DER.4.A4 Leitlinie zum Notfallmanagement und Übernahme der Gesamtverantwortung durch die Institutionsleitung (H) [Institutionsleitung]
------+DER.4.A5 Aufbau einer geeigneten Organisationsstruktur für das Notfallmanagement (H) [Institutionsleitung]
------+DER.4.A6 Bereitstellung angemessener Ressourcen für das Notfallmanagement (H) [Institutionsleitung]
------+DER.4.A7 Erstellung eines Notfallkonzepts (H) [Institutionsleitung]
------+DER.4.A8 Integration der Mitarbeitenden in den Notfallmanagement-Prozess (H) [Vorgesetzte, Personalabteilung]
------+DER.4.A9 Integration von Notfallmanagement in organisationsweite Abläufe und Prozesse (H) [Institutionsleitung]
------+DER.4.A10 Tests und Notfallübungen (H) [Institutionsleitung]
------+DER.4.A12 Dokumentation im Notfallmanagement-Prozess (H)
------+DER.4.A13 Überprüfung und Steuerung des Notfallmanagement-Systems (H) [Institutionsleitung]
------+DER.4.A14 Regelmäßige Überprüfung und Verbesserung der Notfallmaßnahmen (H) [Institutionsleitung]
------+DER.4.A15 Bewertung der Leistungsfähigkeit des Notfallmanagementsystems (H) [Institutionsleitung]
------+DER.4.A16 Notfallvorsorge- und Notfallreaktionsplanung für ausgelagerte Komponenten (H) [Institutionsleitung]
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Detektion und Reaktion
In der Schicht DER finden sich alle Bausteine, die für die Überprüfung der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen, die Detektion von Sicherheitsvorfällen sowie die geeigneten Reaktionen darauf relevant sind. Typische Bausteine der Schicht DER sind Behandlung von Sicherheitsvorfällen und Vorsorge für IT-Forensik.
1. Übersicht
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Standard |
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DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen
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EinleitungUm IT-Systeme schützen zu können, müssen sicherheitsrelevante Ereignisse rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Dazu ist es notwendig, dass Institutionen im Vorfeld geeignete organisatorische, personelle und technische Maßnahmen planen, implementieren und regelmäßig üben. Denn wenn auf ein vorgegebenes und erprobtes Verfahren aufgesetzt werden kann, lassen sich Reaktionszeiten verkürzen und vorhandene Prozesse optimieren. Als sicherheitsrelevantes Ereignis wird ein Ereignis bezeichnet, das sich auf die Informationssicherheit auswirkt und die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit beeinträchtigen kann. Typische Folgen solcher Ereignisse sind ausgespähte, manipulierte oder zerstörte Informationen. Die Ursachen dafür sind dabei vielfältig. So spielen unter anderem Malware, veraltete IT-Systeminfrastrukturen oder Innentäter und Innentäterinnen eine Rolle. Angreifende nutzen aber auch oft Zero-Day-Exploits aus, also Sicherheitslücken in Programmen, bevor es für diese einen Patch gibt. Eine weitere ernstzunehmende Gefährdung sind sogenannte Advanced Persistent Threats (APTs). Dabei handelt es sich um zielgerichtete Cyber-Angriffe auf ausgewählte Institutionen und Einrichtungen, bei denen sich Angreifende dauerhaften Zugriff zu einem Netz verschaffen und diesen Zugriff in der Folge auf weitere IT-Systeme ausweiten. Die Angriffe zeichnen sich durch einen sehr hohen Ressourceneinsatz und erhebliche technische Fähigkeiten auf Seiten der Angreifenden aus und sind oft schwer zu detektieren. ZielsetzungDieser Baustein zeigt einen systematischen Weg auf, wie Informationen gesammelt, korreliert und ausgewertet werden können, um sicherheitsrelevante Ereignisse möglichst vollständig und zeitnah zu detektieren. Die aus der Detektion gewonnenen Erkenntnisse sollen die Fähigkeit von Institutionen verbessern, sicherheitsrelevante Ereignisse zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen ist auf den Informationsverbund einmal anzuwenden. Der Baustein enthält grundsätzliche Anforderungen, die zu beachten und zu erfüllen sind, wenn sicherheitsrelevante Ereignisse detektiert werden sollen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass umfassend protokolliert wird. Die dafür notwendigen Anforderungen werden nicht im vorliegenden Baustein beschrieben, sondern sind im Baustein OPS.1.1.5 Protokollierung enthalten. Im Vorfeld der Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen ist es wichtig, dass Zuständigkeiten und Kompetenzen klar definiert und zugewiesen werden. Es sollte insbesondere auf den Grundsatz der Funktionstrennung geachtet werden. Dieses Thema ist nicht Bestandteil dieses Bausteins, sondern wird im Baustein ORP.1 Organisation behandelt. Außerdem beschreibt der Baustein nicht, wie mit sicherheitsrelevanten Ereignissen umzugehen ist, nachdem sie detektiert worden sind. Anforderungen dazu werden in den Bausteinen DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen und DER.2.2 Vorsorge für die IT-Forensik aufgeführt. Ebenso wird nicht auf das Thema Datenschutz eingegangen, dieses wird im Baustein CON.2 Datenschutz behandelt. Um sicherheitsrelevante Ereignisse zu erkennen, sind oft zusätzliche Programme erforderlich, z. B. Antivirenprogramme, Firewalls oder Intrusion Detection /Intrusion Prevention Systeme (IDS/IPS). Sicherheitsaspekte dieser Systeme sind ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Bausteins. Sie werden z. B. in den Bausteinen OPS.1.1.4 Schutz vor Schadprogrammen bzw. NET.3.2 Firewall thematisiert. WissenswertesDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelt in seinem Mindeststandard „Mindeststandard des BSI zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen“ die Protokollierung und Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen (SRE). Die Mindeststandards sind von den in § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG genannten Stellen der Bundesverwaltung umzusetzen. Das BSI hat das weiterführende Dokument „BSI-Leitfaden zur Einführung von Intrusion-Detection-Systemen, Version 1.0“ zum Themenfeld Intrusion Detection veröffentlicht. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ im Kapitel TS1.5 Intrusion Detection Vorgaben für den Einsatz von Intrusion Detection Systemen.
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DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen
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EinleitungUm Schäden zu begrenzen und um weitere Schäden zu vermeiden, müssen erkannte Sicherheitsvorfälle schnell und effizient bearbeitet werden. Dafür ist es notwendig, ein vorgegebenes und erprobtes Verfahren zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen zu etablieren (Security Incident Handling oder auch Security Incident Response). Ein Sicherheitsvorfall kann sich stark auf eine Institution auswirken und große Schäden nach sich ziehen. Solche Vorfälle sind beispielsweise Fehlkonfigurationen, die dazu führen, dass vertrauliche Informationen offengelegt werden, oder kriminelle Handlungen, wie z. B. Angriffe auf Server, der Diebstahl von vertraulichen Informationen sowie Sabotage oder Erpressung mit IT-Bezug. Die Ursachen für Sicherheitsvorfälle sind vielfältig, so spielen unter anderem Malware, veraltete Systeminfrastrukturen sowie Innentäter und Innentäterinnen eine Rolle. Angreifende nutzen aber auch oft Zero-Day-Exploits aus, also Sicherheitslücken in Programmen, für die es noch keinen Patch gibt. Eine weitere ernstzunehmende Gefährdung sind sogenannte Advanced Persistent Threats (APT). Außerdem könnten sich Benutzende, der IT-Betrieb oder externe Dienstleistende falsch verhalten, sodass Systemparameter sicherheitskritisch geändert werden oder sie gegen interne Richtlinien verstoßen. Weiter ist als Ursache denkbar, dass Zugriffsrechte verletzt werden, dass Software und Hardware geändert oder schutzbedürftige Räume und Gebäude unzureichend gesichert werden. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, einen systematischen Weg aufzuzeigen, wie ein Konzept zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen erstellt werden kann. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen ist für den Informationsverbund einmal anzuwenden. Der Fokus dieses Bausteins liegt auf der Behandlung von Sicherheitsvorfällen aus Sicht der Informationstechnik. Bevor Sicherheitsvorfälle behandelt werden können, müssen sie jedoch erkannt werden. Sicherheitsanforderungen dazu sind im Baustein DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen enthalten und werden im vorliegenden Baustein vorausgesetzt. Die Vorsorgemaßnahmen, die notwendig sind, um IT-forensische Untersuchungen zu ermöglichen, sind im Baustein DER.2.2 Vorsorge für die IT-Forensik beschrieben. Die Bereinigung nach einem APT-Vorfall ist Thema im Baustein DER.2.3 Bereinigung weitreichender Sicherheitsvorfälle. Ein besonderer Bereich der Behandlung von Sicherheitsvorfällen ist das Notfallmanagement, das im Baustein DER.4 Notfallmanagement thematisiert und hier nicht weiter betrachtet wird. Es ist jedoch zu beachten, dass die Entscheidung darüber, ob ein Notfall vorliegt oder nicht, im vorliegenden Baustein getroffen wird. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 „Information technology - Security techniques - Information security management systems - Requirements“ im Anhang A16 „Information security incident management“ Vorgaben für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen. Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27035:2016 „Information technology - Security techniques - Information security incident management“ Vorgaben für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) macht in seiner Special Publication 800-61 Revision 2 „Computer Security Incident Handling Guide“ generelle Vorgaben zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) macht in seiner Special Publication 800-83 Revision 1 „Guide to Malware incident Prevention and Handling for Desktops and Laptops“ spezifische Vorgaben zum Umgang mit Malware-Infektionen bei Laptops und Desktops. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ im Kapitel TS1.4 „Technical Security Management; Identity and Access Management“ Vorgaben für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen.
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DER.2.2 Vorsorge für die IT-Forensik
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EinleitungIT-Forensik ist die streng methodisch vorgenommene Datenanalyse auf Datenträgern und in Datennetzen zur Aufklärung von Sicherheitsvorfällen in IT-Systemen. IT-Sicherheitsvorfälle forensisch zu untersuchen, ist immer dann notwendig, wenn entstandene Schäden bestimmt, Angriffe abgewehrt, zukünftige Angriffe vermieden und Angreifende identifiziert werden sollen. Ob ein IT-Sicherheitsvorfall forensisch untersucht wird, entscheidet sich, während der Vorfall behandelt wird. Eine IT-forensische Untersuchung im Sinne dieses Bausteins besteht aus den folgenden Phasen: - Strategische Vorbereitung: In dieser Phase werden Prozesse geplant und aufgebaut, die sicherstellen, dass eine Institution IT-Sicherheitsvorfälle forensisch analysieren kann. Sie ist auch dann notwendig, wenn die Institution über keine eigene Forensik-Expertise verfügt.
- Initialisierung: Nachdem die verantwortlichen Mitarbeitenden entschieden haben, einen IT-Sicherheitsvorfall forensisch zu untersuchen, werden die vorher geplanten Prozesse angestoßen. Des Weiteren wird der Untersuchungsrahmen festgelegt und es werden Erstmaßnahmen durchgeführt.
- Spurensicherung: Hier werden die zu sichernden Beweismittel ausgewählt und die Daten forensisch gesichert. Dabei wird zwischen Live-Forensik und Post-Mortem-Forensik unterschieden: Die Live-Forensik stellt sicher, dass flüchtige Daten, wie z. B. Netzverbindungen oder RAM, von einem laufenden IT-System gesichert werden. Bei der Post-Mortem-Forensik hingegen werden forensische Kopien von Datenträgern erstellt.
- Analyse: Die gesammelten Daten werden forensisch analysiert. Dabei werden die Daten sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang betrachtet.
- Ergebnisdarstellung: Die relevanten Untersuchungsergebnisse werden zielgruppengerecht aufbereitet und vermittelt.
ZielsetzungDer Baustein zeigt auf, welche Vorsorgemaßnahmen notwendig sind, um IT-forensische Untersuchungen zu ermöglichen. Dabei wird vor allem darauf eingegangen, wie die Spurensicherung vorbereitet und durchgeführt werden kann. Führen Forensik-Dienstleistende Spurensicherungen ganz oder teilweise durch, gelten die Anforderungen auch für die Dienstleistenden. Durch vertragliche Vereinbarungen und Prüfungen kann dabei sichergestellt werden, dass sich die Dienstleistenden auch daran halten. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein DER.2.2 Vorsorge für die IT-Forensik ist für den gesamten Informationsverbund einmal anzuwenden. Der Baustein befasst sich mit Vorsorgemaßnahmen, die grundlegend für spätere IT-forensische Untersuchungen sind. Wie die eigentliche forensische Analyse durchgeführt wird, ist daher nicht Thema dieses Bausteins. Es werden keine Anforderungen beschrieben, die sicherstellen, dass Angriffe erkannt werden. Diese sind im Baustein DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen enthalten und werden im vorliegenden Baustein vorausgesetzt. Auch werden keine Kriterien und Prozesse erläutert, anhand derer die Verantwortlichen entscheiden können, ob ein IT-Sicherheitsvorfall forensisch untersucht werden muss oder nicht. Die Entscheidung darüber wird getroffen, während der Sicherheitsvorfall behandelt wird (siehe DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen). Ebenso bezieht sich der Baustein nicht auf IT-forensische Untersuchungen bei Straftaten. Letztlich geht der Baustein auch nicht darauf ein, wie sich IT-Infrastrukturen bereinigen lassen, nachdem sie angegriffen worden sind (siehe dazu DER.2.3 Bereinigung weitreichender Sicherheitsvorfälle). Die dort beschriebenen Tätigkeiten können jedoch durch die Ergebnisse von IT-forensischen Untersuchungen maßgeblich unterstützt werden. WissenswertesDas BSI gibt in dem „Leitfaden IT-Forensik“ weiterführende Informationen in die Thematik und kann auch als Nachschlagewerk für einzelne praxisbezogene Problemstellungen dienen. Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27042:2015 und 27043:2015 01:2013 Vorgaben für die Durchführung von forensischen Analysen. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ im Kapitel TM 2.4 Forensik Investigations Vorgaben für die Durchführung von forensischen Analysen. Der Request for Comments (RFC) 3227 „Guidelines for Evidence Collection and Archiving“ gibt in seinem Leitfaden Hinweise zur grundlegenden Vorgehensweise bei einer forensischen Sicherung.
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DER.2.3 Bereinigung weitreichender Sicherheitsvorfälle
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EinleitungBei Advanced Persistent Threats (APTs) handelt es sich um zielgerichtete Cyber-Angriffe auf ausgewählte Institutionen und Einrichtungen. Dabei verschaffen sich Angreifende dauerhaften Zugriff zu einem Netz und weiten diesen Zugriff auf weitere IT-Systeme aus. Die Angriffe zeichnen sich durch einen sehr hohen Ressourceneinsatz und umfassende technische Fähigkeiten auf Seiten der Angreifenden aus. Angriffe dieser Art sind in der Regel schwierig zu detektieren. Nachdem ein APT-Angriff entdeckt wurde, stehen die Zuständigen in den betroffenen Institutionen vor großen Herausforderungen. Denn sie müssen eine Bereinigung durchführen, die über das übliche Vorgehen zur Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen hinausgeht. Es ist davon auszugehen, dass die entdeckten Angreifenden bereits seit längerer Zeit auf die betroffene IT-Infrastruktur zugreifen können. Außerdem nutzen sie komplexe Angriffswerkzeuge, um die Standard-Sicherheitsmechanismen zu umgehen und diverse Hintertüren zu etablieren. Zudem besteht die Gefahr, dass die Angreifenden die infizierte Umgebung genau beobachten und auf Versuche zur Bereinigung reagieren, indem sie ihre Spuren verwischen und die Untersuchung sabotieren. In diesem Baustein wird von einer hohen Bedrohungslage durch einen gezielten Angriff hochmotivierter Personen mit überdurchschnittlichen Ressourcen ausgegangen. In der Praxis ist es üblich, dass bei einem solchen Vorfall immer auch auf (zertifizierte) forensische Dienstleistung zurückgegriffen wird, wenn die Institution selbst nicht über entsprechende eigene forensische Expertise verfügt. Forensikdienstleistende werden dabei bereits in der Phase der forensischen Analyse herangezogen. Die Dienstleistenden werden jedoch auch bei der Bereinigung zumindest beratend einbezogen. ZielsetzungDieser Baustein beschreibt, wie eine Institution vorgehen sollte, um nach einem APT-Angriff die IT-Systeme zu bereinigen und den regulären und sicheren Betriebszustand des Informationsverbunds wiederherzustellen. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein DER.2.3 Bereinigung weitreichender Sicherheitsvorfälle ist immer dann anzuwenden, wenn nach einem APT-Vorfall die IT-Systeme bereinigt werden sollen, um den regulären und sicheren Betriebszustand eines Informationsverbunds wiederherzustellen. Der Baustein ist auf den Informationsverbund anzuwenden. Ein Informationsverbund kann nur bereinigt werden, wenn der APT-Vorfall vorher erfolgreich detektiert und forensisch analysiert wurde. Detektion und Forensik sind jedoch nicht Thema dieses Bausteins. Diese Themen werden in den Bausteinen DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen bzw. DER.2.2 Vorsorge für die IT-Forensik behandelt. Im vorliegenden Baustein geht es ausschließlich um die Bereinigung von APT-Vorfällen. Andere Vorfälle werden im Baustein DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen behandelt. Auch beschreibt der Baustein nicht, wie sogenannte Indicators of Compromise (IOCs), also Einbruchsspuren, abzuleiten sind und wie diese benutzt werden können, um wiederkehrende Angreifende zu erkennen. Ebenso wird nicht darauf eingegangen, wie sich eventuell bei der Analyse und Bereinigung übersehene Hintertüren finden lassen. Es werden ausschließlich Cyber-Angriffe berücksichtigt. Das heißt, es werden keine Angriffe betrachtet, mit denen sich z. B. physischen Zugriff auf den Informationsverbund verschafft wird. So werden Angriffsformen, bei denen in Rechenzentren eingebrochen, Administrierende bestochen, neu beschaffte Hardware abgefangen und manipuliert oder elektromagnetische Strahlung abgehört werden, nicht in diesem Baustein betrachtet. Bereinigen Forensikdienstleistende die IT-Systeme ganz oder teilweise, gelten die Anforderungen dieses Bausteins auch für diese Dienstleistenden. Durch vertragliche Vereinbarungen und Prüfungen kann dabei sichergestellt werden, dass sich die Dienstleistenden auch daran halten (siehe OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing). WissenswertesDas BSI hat folgende Dokumente zum Themenfeld APT veröffentlicht: - Advanced Persistent Threats - Teil 4 Reaktion - Technische und organisatorische Maßnahmen für die Vorfallsbearbeitung
- Common Criteria Protection Profile for Remote-Controlled Browsers Systems (ReCoBS): BSI-PP-0040
Das CERT-EU hat das weiterführende Dokument „CERT-EU Security Whitepaper 2014-007: Kerberos Golden Ticket Protection: Mitigating Pass-the-Ticket on Active Directory“ zum Themenfeld APT veröffentlicht.
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DER.3.1 Audits und Revisionen
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EinleitungAudits und Revisionen sind grundlegend für jedes erfolgreiche Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS). Nur wenn etablierte Sicherheitsmaßnahmen und -prozesse regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie noch wirksam, vollständig, angemessen und aktuell sind, lässt sich der Gesamtzustand der Informationssicherheit beurteilen. Audits und Revisionen sind somit ein Werkzeug, um ein angemessenes Sicherheitsniveau festzustellen, zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Durch Audits und Revisionen ist es möglich, Sicherheitsmängel und Fehlentwicklungen zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Als Audit (audire = hören, zuhören) wird eine systematische, unabhängige Prüfung von Aktivitäten und deren Ergebnissen bezeichnet. Dabei wird geprüft, ob definierte Anforderungen wie Normen, Standards oder Richtlinien eingehalten werden. In einer Revision (revidieren = kontrollieren, prüfen) wird untersucht, ob Dokumente, Zustände, Gegenstände oder Vorgehensweisen korrekt, wirksam und angemessen sind. Im Gegensatz zum Audit muss die Revision nicht unbedingt unabhängig erfolgen. Zudem kann die Revision im Sinne einer Wartung auch bereits die Nachbesserung umfassen. ZielsetzungDer Baustein DER.3.1 Audits und Revisionen definiert Anforderungen an Audits und Revisionen mit dem Ziel, die Informationssicherheit in einer Institution zu verbessern, Fehlentwicklungen auf diesem Gebiet zu vermeiden und Sicherheitsmaßnahmen und -prozesse zu optimieren. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein ist auf den gesamten Informationsverbund anzuwenden. Das betrifft interne Audits (Erstparteien-Audits) und Revisionen sowie Audits bei Dienstleistenden der Institution (Zweitparteien-Audits) oder anderen Institutionen, mit denen die Institution eine Partnerschaft eingegangen ist. Zertifizierungsaudits (Drittparteien-Audits) werden in diesem Baustein nicht berücksichtigt. Ebenso wird die für Bundesbehörden verpflichtende IS-Revision nicht betrachtet. Diese wird im Baustein DER 3.2 Revisionen auf Basis des Leitfadens IS-Revision behandelt. WissenswertesDie International Organization for Standardization hat in der Norm „ISO 19011:2011“ Richtlinien zur Auditierung von Managementsystemen beschrieben. Die International Organization for Standardization hat in der Norm „ISO ISO/IEC 27007:2011“ Richtlinien zur Auditierung eines ISMS beschrieben. Das Information Security Forum hat im Dokument „The Standard of Good Practice for Information Security“ Richtlinien zur Auditierung eines ISMS beschrieben.
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DER.3.2 Revisionen auf Basis des Leitfadens IS-Revision
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EinleitungEine besondere Form der Revision ist die Informationssicherheitsrevision (IS-Revision) auf Basis des Dokuments Informationssicherheitsrevision - Ein Leitfaden für die IS-Revision auf Basis von IT-Grundschutz (kurz „Leitfaden IS-Revision“). Der „Leitfaden IS-Revision“ ist ein vom BSI veröffentlichtes Dokument, das die Vorgehensweise der IS-Revision beschreibt. Bundesbehörden sind dazu verpflichtet, ihr Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) durch IS-Revisionen zu überprüfen. Andere Institutionen können, anstelle einer regulären IT-Revision, eine IS-Revision auf Basis des Leitfadens durchführen, wenn sie die Umsetzung ihres ISMS überprüfen wollen. Die IS-Revision auf Basis des Leitfadens zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus. Das bedeutet, dass vom Aufbau einer Informationssicherheitsorganisation über Personalaspekte bis hin zur Konfiguration von IT-Systemen und -Anwendungen alle Ebenen eines ISMS geprüft werden. Dabei werden die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit, die bei klassischen IT-Revisionen im Vordergrund stehen, nur nachrangig betrachtet. Die Informationssicherheit (einschließlich der Angemessenheit der Sicherheitsmaßnahmen) ist somit das wesentliche Prüfkriterium der IS-Revision. Die IS-Revision ist ein wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Informationssicherheitsmanagements. Denn nur wenn die etablierten Maßnahmen und die Prozesse zur Informationssicherheit regelmäßig überprüft werden, kann beurteilt werden, ob diese wirksam umgesetzt, vollständig, aktuell und angemessen sind. Die IS-Revision ist somit ein geeignetes Werkzeug, um ein angemessenes Sicherheitsniveau in einer Institution festzustellen, zu erreichen, zu erhalten und kontinuierlich zu verbessern. Die Hauptaufgabe der IS-Revision ist es, die Leitung der Institution, das IS-Management-Team und insbesondere den oder die ISB so zu unterstützen und zu begleiten, dass diese ein möglichst hohes Niveau der Informationssicherheit in der Institution erreichen können. ZielsetzungDer Baustein definiert Anforderungen an eine IS-Revision mit dem Ziel, die Informationssicherheit in einer Institution zu verbessern, Fehlentwicklungen auf diesem Gebiet zu vermeiden und die Sicherheitsmaßnahmen und -prozesse zu optimieren. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein ist immer dann anzuwenden, wenn eine Institution dazu verpflichtet ist, Revisionen auf Basis des „Leitfadens IS-Revision“ durchzuführen oder diese freiwillig durchführen will. Der Baustein ist auf den gesamten Informationsverbund anzuwenden. Es wird nicht berücksichtigt, wie sich die IS-Revision in eine bereits bestehende, übergeordnete Prüforganisation einer Institution (z. B. interne Revision) integrieren lässt. Der Baustein DER.3.2 Revisionen auf Basis des Leitfadens IS-Revision ist eine konkrete Ausgestaltung der im Baustein DER.3.1 Audits und Revisionen allgemein beschriebenen Anforderungen. Institutionen, die den vorliegenden Baustein umsetzen, müssen den Baustein DER.3.1 Audits und Revisionen nicht mehr umsetzen, da dessen Anforderungen vollständig in diesem Baustein enthalten sind. Die IS-Revision und die Zertifizierung eines ISMS nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz ergänzen sich gegenseitig. IS-Revisionen können den Weg zur Zertifizierung begleiten und im Gegensatz hierzu bereits bei der Initiierung des Sicherheitsprozesses in der Institution durchgeführt werden. Sie zeigen der Institution auf, wo dringender Handlungsbedarf besteht und welche Sicherheitsmängel vorrangig bearbeitet werden sollten. Sind einzelne Informationsverbünde der Institution nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz zertifiziert, sollten Re-Zertifizierung und IS-Revision für diese Informationsverbünde nach Möglichkeit zusammen durchgeführt werden. Erkenntnisse aus Überwachungsaudits oder den Zertifizierungsverfahren können für die IS-Revision genutzt werden. Liegt für die gesamte Institution ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz vor, lösen die im Zertifizierungsverfahren geforderten Überwachungsaudits die IS-Revisionen ab. Die Vorschriften des Geheimschutzes und der Verschlusssachenanweisung des Bundes (VSA) bleiben unberührt und gelten unabhängig von den Anforderungen dieses Bausteins. WissenswertesDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschreibt in seinem Leitfaden „Informationssicherheitsrevision: Ein Leitfaden für die IS-Revision auf Basis von IT-Grundschutz“, wie eine IS-Revision durchgeführt werden muss. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschreibt in seinem Dokument „Verbindliche Prüfthemen für die IS-Kurzrevision“, welche Themen bei einer IS-Kurzrevision geprüft werden sollen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt mit einem „Revisionshandbuch zur Informationssicherheit nach UP Bund“ ein Musterhandbuch für die IS-Revision bereit. Das Bundesministerium des Inneren (BMI) beschreibt in der Verschlusssachenanweisung (VSA), welche Vorgaben beim Umgang mit Verschlusssachen zu beachten sind.
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DER.4 Notfallmanagement
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EinleitungIn Notfällen müssen Institutionen weiter auf Informationen zugreifen können, um einen Geschäftsprozess, ein IT-System oder eine Fachaufgabe wiederherstellen zu können. Um die Informationssicherheit auch in einem Notfall aufrechterhalten zu können, sollten deshalb entsprechende Prozesse geplant, etabliert und überprüft werden. Nur wenn geplant und organisiert vorgegangen wird, ist eine optimale Notfallvorsorge und Notfallbewältigung möglich. Ein professioneller Prozess zum Notfallmanagement reduziert die Auswirkungen eines Notfalls und sichert somit den Betrieb und Fortbestand der Institution. Es sind geeignete Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, durch die zeitkritischen Geschäftsprozesse und Fachaufgaben zum einen robuster und ausfallsicherer werden. Zum anderen sollten diese Maßnahmen ermöglichen, einen Notfall schnell und zielgerichtet zu bewältigen. Die Aufrechterhaltung der Informationssicherheit im Notfall ist in ein übergreifendes Notfallmanagement, idealerweise in ein Notfallmanagementsystem, einzubinden. Das Notfallmanagement hat jedoch einen eigenen Prozessverantwortlichen, den Notfallbeauftragten oder die Notfallbeauftragte, der oder die sich mit dem oder der ISB abstimmt. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, Anforderungen zu beschreiben, um die Informationssicherheit in Institutionen selbst in kritischen Situationen zu gewährleisten. Dazu sind die entsprechenden Maßnahmen in ein ganzheitliches Notfallmanagement einzubetten. Zudem sind alle Aspekte zu betrachten, die erforderlich sind, um die Informationssicherheit auch bei Schadensereignissen oder Notfällen aufrechterhalten zu können. Dies reicht von der Planung bis zur Überprüfung aller Prozesse. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein DER.4 Notfallmanagement ist immer für den gesamten Informationsverbund einmal anzuwenden. Tritt ein Schadensereignis ein, müssen die richtigen Informationen vollständig und korrekt zur Verfügung stehen. Im vorliegenden Baustein werden weder Kriterien noch Prozesse erläutert, anhand derer die Verantwortlichen entscheiden können, ob ein Notfall vorliegt oder nicht. Die Entscheidung darüber wird getroffen, während der Sicherheitsvorfall behandelt wird (siehe DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen). Krisen werden im Rahmen eines eigenen Krisenmanagements betrachtet und in diesem Baustein nur als Schnittstelle behandelt, z. B. im Rahmen der weiteren Eskalation von Notfällen. Weiterführende Informationen zu den einzelnen Phasen des Notfallmanagements sowie der Abgrenzung des Notfallmanagements zum Krisenmanagement sind im BSI-Standard 100-4 „Notfallmanagement“ enthalten. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 „Information technology - Security techniques - Information security management systems - Requirements“ im Anhang A17 „Information security aspects of business continuity management“ Vorgaben für die Sicherstellung der Informationssicherheit im Notfall. Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 22301:2012 „Societal security - Business continuity management systems - Requirements“ ein Rahmenwerk für ein Business Contiunity Management (BCM), in das die Anforderungen aus der oben genannten Norm ISO/IEC 27001:2013 beispielsweise integriert werden können. Der BSI-Standard 100-4 „Notfallmanagement“ beschreibt, wie ein BCM etabliert, aufrechterhalten und kontinuierlich verbessert werden kann. Das vom BSI veröffentlichte Umsetzungsrahmenwerk zum Notfallmanagement nach BSI-Standard 100-4 (UMRA) beinhaltet weitere Hilfsmittel, um die Etablierung eines BCMSs zu erleichtern. Zusätzlich bietet der Webkurs „Notfallmanagement“ nach dem BSI-Standard 100-4 eine Einführung in das Thema. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ in der Kategorie BC - Business Continuity - Vorgaben zur Business Continuity. Es fordert dort unter anderem auch, dass die Kontinuitätsstrategie mit der Informationssicherheitsstrategie abgestimmt sein soll. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) stellt in seiner Special Publication 800-34, Rev. 1, „Contingency Planning Guide for Federal Information Systems“, einen Leitfaden zur Erstellung einer Kontinuitätsplanung von (bundesstaatlichen) Informationssystemen zur Verfügung, der auch die Informationssicherheit berücksichtigt. Zusätzlich liefert dieses Dokument auch Informationen über Zusammenhänge zwischen einer solchen Kontinuitätsplanung von Informationssystemen und anderen Arten von sicherheits- und notfallmanagementbezogenen Kontinuitätsplänen, z. B. einem Business Continuity Plan.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
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Regulierung |
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