+109. Der RDS sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten: (a) Risikomerkmale in Bezug …
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109. Der RDS sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten: (a) Risikomerkmale in Bezug …
Der RDS sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten: - (a) Risikomerkmale in Bezug auf den Schuldner, das Geschäft und das Institut sowie externe Faktoren gemäß Absatz 121, bei denen es sich an den einschlägigen Stichtagen gemäß Absatz 122 um potenzielle Risikofaktoren handelt;
- (b) Zeitpunkt (Datum) des Ausfalls;
- (c) alle eingetretenen Auslöser für einen Ausfall, einschließlich Überfälligkeitsereignissen und der Ereignisse, in Bezug auf eine Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeit, auch nach der Feststellung eines Ausfalls; für den Fall von Risikopositionen, die Gegenstand einer krisenbedingten Restrukturierung sind, der Betrag, der gemäß den EBA-Leitlinien zur Ausfalldefinition berechnet wurde, um den sich die finanzielle Verpflichtung, reduziert hat;
- (d) der ausstehende Betrag der Risikoposition zum Zeitpunkt des Ausfalls, einschließlich Kapitalbetrag, Zinsen und Gebühren;
- (e) die Beträge und der Zeitpunkt der zusätzlichen Inanspruchnahmen nach einem Ausfall;
- (f) die Beträge und der Zeitpunkt von Abschreibungen;
- (g) die Werte von Sicherheiten, die mit der Risikoposition verbunden sind, und gegebenenfalls die Art der Bewertung (wie der Beleihungswert oder der Marktwert gemäß den Definitionen in Nr. 74 und 76 von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013), der Zeitpunkt (Datum) der Bewertung, eine Kennzeichnung, ob die Sicherheit veräußert worden ist sowie der Veräußerungspreis;
- (h) Informationen über jede Abhängigkeit zwischen dem Risiko des Schuldners und dem Risiko der Sicherheit oder des Sicherheitengebers;
- (i) die Arten, Beträge und Fälligkeiten von Absicherungen ohne Sicherheitsleistung, einschließlich der Spezifizierung und Bonität des Sicherheitengebers;
- (j) die Beträge, Zeitpunkte und Quellen von Rückflüssen;
- (k) die Beträge, Zeitpunkte und der Ursprung direkter Kosten, die mit den Prozess der Sicherheitenverwertung und Einbringung verbunden sind;
- (l) eine eindeutige Identifizierung der Art der Beendigung des Prozesses zur Sicherheitenverwertung und Einbringung;
- (m) gegebenenfalls Währungsinkongruenzen zwischen zwei oder mehr der folgenden Elemente: der Währungseinheit, die das Institut für Jahresabschlüsse verwendet, der zugrunde liegenden Verbindlichkeit, allen Besicherungen mit Sicherheitsleistung oder Absicherungen ohne Sicherheitsleistung sowie allen Zahlungsströmen aus der Liquidation von Vermögenswerten des Schuldners;
- (n) Betrag des tatsächlichen Verlusts.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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