+5.2 Operatives Modell für notleidende Risikopositionen
---+5.2.1 NPE-Abwicklungseinheiten
------+63. Um jeglichen Interessenkonflikt beim NPE-Management ausreichend zu mindern und das …
------+64. Wenn Überschneidungen zwischen den an der Kreditvergabe beteiligten für Entscheidungen …
------+65. Die Kreditinstitute sollten über Maßnahmen verfügen, um sicherzustellen, dass regelmäßiges …
------+66. Bei der Gestaltung einer angemessenen NPE-WU-Struktur sollten die Kreditinstitute die …
------+67. Die Kreditinstitute sollten die Ausgestaltung automatisierter Prozesse für NPE WUs für homogene …
------+68. Kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute (z. B. solche der SREP-Kategorie 3 oder 4) können …
------+69. Mit Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit können kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute …
---+5.2.2 Ausrichtung auf den NPE-Lebenszyklus
------+70. NPE WUs sollten eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass Maßnahmen zur NPE-Abwicklung und …
------+71. Die Kreditinstitute sollten die folgenden Phasen im NPE-Lebenszyklus unter zusätzlicher …
------+72. Verwaltung von Rettungserwerben (oder anderen Vermögenswerten aus notleidenden …
---+5.2.3 Zusammenfassung von Risikopositionen
------+73. Die EBA-Leitlinien zur Risikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste …
------+74. Eine Liste potenzieller Auswahlkriterien für die Zusammenfassung von notleidenden …
------+75. Für NPE-Portfolios aus dem Firmengeschäft sollte die Zusammenfassung nach Aktivaklasse oder …
---+5.2.4 Humanressourcen
------+76. Die Kreditinstitute sollten, gemessen an ihrem Geschäftsmodell, über eine angemessene …
------+77. Die gemeinsame Nutzung von Management und Ressourcen mit anderen Gliedern der …
------+78. Gestützt auf die Feststellungen der Selbsteinschätzung der Kreditinstitute zu ihren …
------+79. Die Kreditinstitute sollten das für das operative NPE-Modell, einschließlich der NPE WUs und …
------+80. Sollte der Aufbau interner Fachkompetenz und Infrastruktur nicht möglich oder ineffizient sein …
------+81. Das Kreditinstitut sollte in Übereinstimmung mit der Gesamt-Strategie für notleidende …
------+82. Der Rahmen zur Leistungsbeurteilung für das Leitungsorgan und zuständige Führungskräfte sollte …
------+83. Das Kreditinstitut sollte den Umgang mit Frühwarnsignalen und -indikatoren durch die …
---+5.2.5 Technische Ressourcen
------+84. Hinsichtlich einer angemessenen technischen Infrastruktur sollten die Kreditinstitute …
------+85. Eine angemessene technische Infrastruktur sollte den NPE WUs Folgendes ermöglichen: a) Zugang …
------+86. Die Angemessenheit der technischen Infrastruktur, einschließlich der Datenqualität, sollte …

5.2 Operatives Modell für notleidende Risikopositionen

5.2 Operatives Modell für notleidende Risikopositionen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
5.2.1 NPE-Abwicklungseinheiten

5.2.1 NPE-Abwicklungseinheiten

5.2.2 Ausrichtung auf den NPE-Lebenszyklus

5.2.2 Ausrichtung auf den NPE-Lebenszyklus

5.2.3 Zusammenfassung von Risikopositionen

5.2.3 Zusammenfassung von Risikopositionen

5.2.4 Humanressourcen

5.2.4 Humanressourcen

5.2.5 Technische Ressourcen

5.2.5 Technische Ressourcen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/