+5. Governance und Ablauforganisation für notleidende Risikopositionen
---+58. Damit Kreditinstitute ihre NPE-Probleme wirksam und nachhaltig lösen können, müssen eine …
---+59. Dieser Abschnitt legt die zentralen Elemente zur Governance und zu den Abläufen im Rahmen der …
---+60. Bei der Umsetzung ihrer Governance und ihrer Abläufe in Bezug auf notleidende Risikopositionen …
---+5.1 Steuerung und Entscheidungsfindung
------+61. Die übergeordnete Strategie eines Kreditinstituts und ihre Umsetzung sollten die Strategie für …
------+62. Das Leitungsorgan und die Geschäftsleitung sollten einen Teil ihrer Kapazität für die …
---+5.2 Operatives Modell für notleidende Risikopositionen
------+5.2.1 NPE-Abwicklungseinheiten
---------+63. Um jeglichen Interessenkonflikt beim NPE-Management ausreichend zu mindern und das …
---------+64. Wenn Überschneidungen zwischen den an der Kreditvergabe beteiligten für Entscheidungen …
---------+65. Die Kreditinstitute sollten über Maßnahmen verfügen, um sicherzustellen, dass regelmäßiges …
---------+66. Bei der Gestaltung einer angemessenen NPE-WU-Struktur sollten die Kreditinstitute die …
---------+67. Die Kreditinstitute sollten die Ausgestaltung automatisierter Prozesse für NPE WUs für homogene …
---------+68. Kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute (z. B. solche der SREP-Kategorie 3 oder 4) können …
---------+69. Mit Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit können kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute …
------+5.2.2 Ausrichtung auf den NPE-Lebenszyklus
---------+70. NPE WUs sollten eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass Maßnahmen zur NPE-Abwicklung und …
---------+71. Die Kreditinstitute sollten die folgenden Phasen im NPE-Lebenszyklus unter zusätzlicher …
---------+72. Verwaltung von Rettungserwerben (oder anderen Vermögenswerten aus notleidenden …
------+5.2.3 Zusammenfassung von Risikopositionen
---------+73. Die EBA-Leitlinien zur Risikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste …
---------+74. Eine Liste potenzieller Auswahlkriterien für die Zusammenfassung von notleidenden …
---------+75. Für NPE-Portfolios aus dem Firmengeschäft sollte die Zusammenfassung nach Aktivaklasse oder …
------+5.2.4 Humanressourcen
---------+76. Die Kreditinstitute sollten, gemessen an ihrem Geschäftsmodell, über eine angemessene …
---------+77. Die gemeinsame Nutzung von Management und Ressourcen mit anderen Gliedern der …
---------+78. Gestützt auf die Feststellungen der Selbsteinschätzung der Kreditinstitute zu ihren …
---------+79. Die Kreditinstitute sollten das für das operative NPE-Modell, einschließlich der NPE WUs und …
---------+80. Sollte der Aufbau interner Fachkompetenz und Infrastruktur nicht möglich oder ineffizient sein …
---------+81. Das Kreditinstitut sollte in Übereinstimmung mit der Gesamt-Strategie für notleidende …
---------+82. Der Rahmen zur Leistungsbeurteilung für das Leitungsorgan und zuständige Führungskräfte sollte …
---------+83. Das Kreditinstitut sollte den Umgang mit Frühwarnsignalen und -indikatoren durch die …
------+5.2.5 Technische Ressourcen
---------+84. Hinsichtlich einer angemessenen technischen Infrastruktur sollten die Kreditinstitute …
---------+85. Eine angemessene technische Infrastruktur sollte den NPE WUs Folgendes ermöglichen: a) Zugang …
---------+86. Die Angemessenheit der technischen Infrastruktur, einschließlich der Datenqualität, sollte …
---+5.3 Kontrollrahmen
------+87. Das Leitungsorgan sollte für die Einrichtung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …
------+88. Die internen Kontrollfunktionen sollten dem Leitungsorgan regelmäßig schriftliche Berichte über …
------+89. Das Leitungsorgan sollte die Feststellungen der internen Kontrollfunktionen zeitnah und wirksam …
------+90. Der Kontrollrahmen sollte sich in Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur internen …
------+91. Bei der Umsetzung des Kontrollrahmens sollten größere und komplexere Kreditinstitute alle drei …
------+92. Bei der Umsetzung des Kontrollrahmens müssen kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute (z. …
------+5.3.1 Erste Kontrollebene
---------+93. Die Kreditinstitute sollten sicherstellen, dass die erste Kontrollebene in die Verfahren und …
---------+94. Um sicherzustellen, dass angemessene Kontrollmechanismen umgesetzt werden, sollten die …
------+5.3.2 Zweite Kontrollebene
---------+95. Die Funktionen der zweiten Kontrollebene sollten kontinuierlich anhand von Kontrollen …
---------+96. Die zweite Kontrollebene kontrolliert die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen durch die NPE …
---------+97. Die Risikokontroll- und Compliance-Funktionen sollten auch Orientierungshilfe zum Prozess der …
------+5.3.3 Dritte Kontrollebene
---------+98. Die dritte Kontrollebene, die unabhängige interne Revision, sollte über ausreichendes …
---------+99. Hinsichtlich des NPE-Rahmenkonzepts sollte die interne Revision zumindest regelmäßig prüfen …
---------+100. Bei der Festlegung von Häufigkeit, Umfang und Ausmaß der durchzuführenden Kontrollen sollten …
---------+101. Basierend auf den Ergebnissen ihrer Kontrollen sollte die interne Revision dem Leitungsorgan …
---+5.4 Überwachung und Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf notleidende Risikopositionen
------+102. Die Überwachungssysteme sollten auf den NPE-Zielwerten basieren, die in der Strategie für …
------+103. Die Kreditinstitute sollten NPE-bezogene KPIs festlegen und überwachen. Die NPE-bezogenen KPIs …
------+5.4.1 NPE-Messgrößen
---------+104. Die Kreditinstitute sollten die relativen und absoluten Bestände an notleidenden und …
---------+105. Die Kreditinstitute sollten diese Überwachungsmaßnahmen auf Transaktions-/Kreditnehmerebene …
---------+106. Die Kreditinstitute sollten die Höhe der Wertminderungen der notleidenden Risikopositionen …
---------+107. Die Kreditinstitute sollten die Indikatoren zur NPE-Quote und zur Deckung auch als …
---------+108. Die Kreditinstitute sollten ihre Abweichungen vom Budget überwachen, damit das Leitungsorgan …
---------+109. Die regelmäßige Berichterstattung an das Leitungsorgan sollte auch wichtige Zahlen zu den …
---------+110. Die Kreditinstitute sollten abwägen, ob die Erstellung von Migrationsmatrizen sinnvoll sein …
---------+111. Die Kreditinstitute sollten die Migrationsraten und die Qualität der nicht notleidenden …
---------+112. Bei ihren Überwachungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute interne Informationen (z. B. aus …
------+5.4.2 Interaktion mit den Kreditnehmern und Zahlungseingänge
---------+113. Nach der Einrichtung von NPE WUs sollten zentrale Messgrößen für die operative Leistung …
------+5.4.3 Stundungsmaßnahmen
---------+114. Zur Abwendung oder Begrenzung der Auswirkungen der notleidenden Risikopositionen sollten die …
---------+115. Das Hauptziel von Stundungsmaßnahmen sollte die Rückführung des Kreditnehmers in einen …
------+5.4.4 Verwertungsmaßnahmen
---------+116. Wenn keine tragfähige Restrukturierungslösung erzielt werden kann, sollten die Kreditinstitute …
---------+117. Die Verwertungsmaßnahmen sollten von dem Kreditinstitut überwacht werden, um Eingang in …
---------+118. Die Kreditinstitute sollten bei Gerichtsverfahren und Inbesitznahmen die Volumina und …
---------+119. Bei durch Sicherheiten oder andere Garantiearten besicherten Risikopositionen sollten die …
---------+120. Durch die Überwachung der Erlösquoten aus Inbesitznahmen und anderen Gerichtsverfahren sollten …
---------+121. Die Kreditinstitute sollten außerdem die durchschnittliche Dauer der zuletzt abgeschlossenen …
---------+122. Fälle, in denen Verbindlichkeiten gegen Vermögenswerte oder eine Beteiligung am Eigenkapital …
------+5.4.5 Weitere zu beobachtende Positionen
---------+123. Die Kreditinstitute sollten die Zinserträge aus notleidenden Risikopositionen überwachen und …
---------+124. Wenn Rettungserwerbe zur NPE-Strategie eines Kreditinstituts gehören, so sollte es auch das …

5. Governance und Ablauforganisation für notleidende Risikopositionen

5. Governance und Ablauforganisation für notleidende Risikopositionen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
58. Damit Kreditinstitute ihre NPE-Probleme wirksam und nachhaltig lösen können, müssen eine …

Damit Kreditinstitute ihre NPE-Probleme wirksam und nachhaltig lösen können, müssen eine angemessene Governance-Struktur und Ablauforganisation bestehen.

59. Dieser Abschnitt legt die zentralen Elemente zur Governance und zu den Abläufen im Rahmen der …

Dieser Abschnitt legt die zentralen Elemente zur Governance und zu den Abläufen im Rahmen der Abwicklung von NPE dar und behandelt Aspekte bezüglich Steuerung und Entscheidungsfindung, des operativen Modells für NPE, des internen Kontrollrahmens und der NPE-Überwachungsprozesse.

60. Bei der Umsetzung ihrer Governance und ihrer Abläufe in Bezug auf notleidende Risikopositionen …

Bei der Umsetzung ihrer Governance und ihrer Abläufe in Bezug auf notleidende Risikopositionen sollten die Kreditinstitute maßgebliche Verbraucherschutzerwägungen und -anforderungen berücksichtigen und eine faire Behandlung der Verbraucher sicherstellen.

5.1 Steuerung und Entscheidungsfindung

5.1 Steuerung und Entscheidungsfindung

5.2 Operatives Modell für notleidende Risikopositionen

5.2 Operatives Modell für notleidende Risikopositionen

5.3 Kontrollrahmen

5.3 Kontrollrahmen

5.4 Überwachung und Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf notleidende Risikopositionen

5.4 Überwachung und Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf notleidende Risikopositionen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/