+5. Governance und Ablauforganisation für notleidende Risikopositionen
---+58. Damit Kreditinstitute ihre NPE-Probleme wirksam und nachhaltig lösen können, müssen eine …
---+59. Dieser Abschnitt legt die zentralen Elemente zur Governance und zu den Abläufen im Rahmen der …
---+60. Bei der Umsetzung ihrer Governance und ihrer Abläufe in Bezug auf notleidende Risikopositionen …
---+5.1 Steuerung und Entscheidungsfindung
------+61. Die übergeordnete Strategie eines Kreditinstituts und ihre Umsetzung sollten die Strategie für …
------+62. Das Leitungsorgan und die Geschäftsleitung sollten einen Teil ihrer Kapazität für die …
---+5.2 Operatives Modell für notleidende Risikopositionen
------+5.2.1 NPE-Abwicklungseinheiten
---------+63. Um jeglichen Interessenkonflikt beim NPE-Management ausreichend zu mindern und das …
---------+64. Wenn Überschneidungen zwischen den an der Kreditvergabe beteiligten für Entscheidungen …
---------+65. Die Kreditinstitute sollten über Maßnahmen verfügen, um sicherzustellen, dass regelmäßiges …
---------+66. Bei der Gestaltung einer angemessenen NPE-WU-Struktur sollten die Kreditinstitute die …
---------+67. Die Kreditinstitute sollten die Ausgestaltung automatisierter Prozesse für NPE WUs für homogene …
---------+68. Kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute (z. B. solche der SREP-Kategorie 3 oder 4) können …
---------+69. Mit Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit können kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute …
------+5.2.2 Ausrichtung auf den NPE-Lebenszyklus
---------+70. NPE WUs sollten eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass Maßnahmen zur NPE-Abwicklung und …
---------+71. Die Kreditinstitute sollten die folgenden Phasen im NPE-Lebenszyklus unter zusätzlicher …
---------+72. Verwaltung von Rettungserwerben (oder anderen Vermögenswerten aus notleidenden …
------+5.2.3 Zusammenfassung von Risikopositionen
---------+73. Die EBA-Leitlinien zur Risikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste …
---------+74. Eine Liste potenzieller Auswahlkriterien für die Zusammenfassung von notleidenden …
---------+75. Für NPE-Portfolios aus dem Firmengeschäft sollte die Zusammenfassung nach Aktivaklasse oder …
------+5.2.4 Humanressourcen
---------+76. Die Kreditinstitute sollten, gemessen an ihrem Geschäftsmodell, über eine angemessene …
---------+77. Die gemeinsame Nutzung von Management und Ressourcen mit anderen Gliedern der …
---------+78. Gestützt auf die Feststellungen der Selbsteinschätzung der Kreditinstitute zu ihren …
---------+79. Die Kreditinstitute sollten das für das operative NPE-Modell, einschließlich der NPE WUs und …
---------+80. Sollte der Aufbau interner Fachkompetenz und Infrastruktur nicht möglich oder ineffizient sein …
---------+81. Das Kreditinstitut sollte in Übereinstimmung mit der Gesamt-Strategie für notleidende …
---------+82. Der Rahmen zur Leistungsbeurteilung für das Leitungsorgan und zuständige Führungskräfte sollte …
---------+83. Das Kreditinstitut sollte den Umgang mit Frühwarnsignalen und -indikatoren durch die …
------+5.2.5 Technische Ressourcen
---------+84. Hinsichtlich einer angemessenen technischen Infrastruktur sollten die Kreditinstitute …
---------+85. Eine angemessene technische Infrastruktur sollte den NPE WUs Folgendes ermöglichen: a) Zugang …
---------+86. Die Angemessenheit der technischen Infrastruktur, einschließlich der Datenqualität, sollte …
---+5.3 Kontrollrahmen
------+87. Das Leitungsorgan sollte für die Einrichtung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …
------+88. Die internen Kontrollfunktionen sollten dem Leitungsorgan regelmäßig schriftliche Berichte über …
------+89. Das Leitungsorgan sollte die Feststellungen der internen Kontrollfunktionen zeitnah und wirksam …
------+90. Der Kontrollrahmen sollte sich in Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur internen …
------+91. Bei der Umsetzung des Kontrollrahmens sollten größere und komplexere Kreditinstitute alle drei …
------+92. Bei der Umsetzung des Kontrollrahmens müssen kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute (z. …
------+5.3.1 Erste Kontrollebene
---------+93. Die Kreditinstitute sollten sicherstellen, dass die erste Kontrollebene in die Verfahren und …
---------+94. Um sicherzustellen, dass angemessene Kontrollmechanismen umgesetzt werden, sollten die …
------+5.3.2 Zweite Kontrollebene
---------+95. Die Funktionen der zweiten Kontrollebene sollten kontinuierlich anhand von Kontrollen …
---------+96. Die zweite Kontrollebene kontrolliert die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen durch die NPE …
---------+97. Die Risikokontroll- und Compliance-Funktionen sollten auch Orientierungshilfe zum Prozess der …
------+5.3.3 Dritte Kontrollebene
---------+98. Die dritte Kontrollebene, die unabhängige interne Revision, sollte über ausreichendes …
---------+99. Hinsichtlich des NPE-Rahmenkonzepts sollte die interne Revision zumindest regelmäßig prüfen …
---------+100. Bei der Festlegung von Häufigkeit, Umfang und Ausmaß der durchzuführenden Kontrollen sollten …
---------+101. Basierend auf den Ergebnissen ihrer Kontrollen sollte die interne Revision dem Leitungsorgan …
---+5.4 Überwachung und Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf notleidende Risikopositionen
------+102. Die Überwachungssysteme sollten auf den NPE-Zielwerten basieren, die in der Strategie für …
------+103. Die Kreditinstitute sollten NPE-bezogene KPIs festlegen und überwachen. Die NPE-bezogenen KPIs …
------+5.4.1 NPE-Messgrößen
---------+104. Die Kreditinstitute sollten die relativen und absoluten Bestände an notleidenden und …
---------+105. Die Kreditinstitute sollten diese Überwachungsmaßnahmen auf Transaktions-/Kreditnehmerebene …
---------+106. Die Kreditinstitute sollten die Höhe der Wertminderungen der notleidenden Risikopositionen …
---------+107. Die Kreditinstitute sollten die Indikatoren zur NPE-Quote und zur Deckung auch als …
---------+108. Die Kreditinstitute sollten ihre Abweichungen vom Budget überwachen, damit das Leitungsorgan …
---------+109. Die regelmäßige Berichterstattung an das Leitungsorgan sollte auch wichtige Zahlen zu den …
---------+110. Die Kreditinstitute sollten abwägen, ob die Erstellung von Migrationsmatrizen sinnvoll sein …
---------+111. Die Kreditinstitute sollten die Migrationsraten und die Qualität der nicht notleidenden …
---------+112. Bei ihren Überwachungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute interne Informationen (z. B. aus …
------+5.4.2 Interaktion mit den Kreditnehmern und Zahlungseingänge
---------+113. Nach der Einrichtung von NPE WUs sollten zentrale Messgrößen für die operative Leistung …
------+5.4.3 Stundungsmaßnahmen
---------+114. Zur Abwendung oder Begrenzung der Auswirkungen der notleidenden Risikopositionen sollten die …
---------+115. Das Hauptziel von Stundungsmaßnahmen sollte die Rückführung des Kreditnehmers in einen …
------+5.4.4 Verwertungsmaßnahmen
---------+116. Wenn keine tragfähige Restrukturierungslösung erzielt werden kann, sollten die Kreditinstitute …
---------+117. Die Verwertungsmaßnahmen sollten von dem Kreditinstitut überwacht werden, um Eingang in …
---------+118. Die Kreditinstitute sollten bei Gerichtsverfahren und Inbesitznahmen die Volumina und …
---------+119. Bei durch Sicherheiten oder andere Garantiearten besicherten Risikopositionen sollten die …
---------+120. Durch die Überwachung der Erlösquoten aus Inbesitznahmen und anderen Gerichtsverfahren sollten …
---------+121. Die Kreditinstitute sollten außerdem die durchschnittliche Dauer der zuletzt abgeschlossenen …
---------+122. Fälle, in denen Verbindlichkeiten gegen Vermögenswerte oder eine Beteiligung am Eigenkapital …
------+5.4.5 Weitere zu beobachtende Positionen
---------+123. Die Kreditinstitute sollten die Zinserträge aus notleidenden Risikopositionen überwachen und …
---------+124. Wenn Rettungserwerbe zur NPE-Strategie eines Kreditinstituts gehören, so sollte es auch das …
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5. Governance und Ablauforganisation für notleidende Risikopositionen
5. Governance und Ablauforganisation für notleidende Risikopositionen
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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