+5.2.1 NPE-Abwicklungseinheiten
---+63. Um jeglichen Interessenkonflikt beim NPE-Management ausreichend zu mindern und das …
---+64. Wenn Überschneidungen zwischen den an der Kreditvergabe beteiligten für Entscheidungen …
---+65. Die Kreditinstitute sollten über Maßnahmen verfügen, um sicherzustellen, dass regelmäßiges …
---+66. Bei der Gestaltung einer angemessenen NPE-WU-Struktur sollten die Kreditinstitute die …
---+67. Die Kreditinstitute sollten die Ausgestaltung automatisierter Prozesse für NPE WUs für homogene …
---+68. Kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute (z. B. solche der SREP-Kategorie 3 oder 4) können …
---+69. Mit Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit können kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute …
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5.2.1 NPE-Abwicklungseinheiten
5.2.1 NPE-Abwicklungseinheiten
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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63. Um jeglichen Interessenkonflikt beim NPE-Management ausreichend zu mindern und das …
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Um jeglichen Interessenkonflikt beim NPE-Management ausreichend zu mindern und das NPE-Fachwissen innerhalb des Unternehmens bestmöglich zu nutzen, sollten die Kreditinstitute spezialisierte NPE-Abwicklungseinheiten ( Workout Units , NPE WUs) einrichten, die von den Kreditvergabetätigkeiten unabhängig sind. Diese Aufgabenteilung sollte sich nicht nur auf Tätigkeiten im Rahmen der Kundenbetreuung beziehen (z. B. Aushandlung von Stundungslösungen mit Kunden), sondern auch auf den Entscheidungsprozess. In diesem Zusammenhang sollten die Kreditinstitute die Einrichtung spezieller Entscheidungsgremien für die NPE-Abwicklung (z. B. eines NPE-Ausschusses) in Erwägung ziehen.
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64. Wenn Überschneidungen zwischen den an der Kreditvergabe beteiligten für Entscheidungen …
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Wenn Überschneidungen zwischen den an der Kreditvergabe beteiligten für Entscheidungen verantwortlichen Stellen, Führungskräften oder Fachleuten unvermeidlich sind, sollten die Regelungen und die internen Kontrollen des Kreditinstituts sicherstellen, dass potenziellen Interessenkonflikten ausreichend entgegengewirkt wird.
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65. Die Kreditinstitute sollten über Maßnahmen verfügen, um sicherzustellen, dass regelmäßiges …
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Die Kreditinstitute sollten über Maßnahmen verfügen, um sicherzustellen, dass regelmäßiges Feedback zwischen den für die Kreditvergabe zuständigen Einheiten und den NPE WUs ausgetauscht wird.
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66. Bei der Gestaltung einer angemessenen NPE-WU-Struktur sollten die Kreditinstitute die …
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Bei der Gestaltung einer angemessenen NPE-WU-Struktur sollten die Kreditinstitute die Besonderheiten ihrer Haupt-NPE-Portfolios, einschließlich der Art der Risikoposition (Privatkundengeschäft, kleine und mittlere Unternehmen, Firmenkundengeschäft) und der Art der Sicherheit, berücksichtigen.
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67. Die Kreditinstitute sollten die Ausgestaltung automatisierter Prozesse für NPE WUs für homogene …
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Die Kreditinstitute sollten die Ausgestaltung automatisierter Prozesse für NPE WUs für homogene NPE-Portfolios im Privatkundengeschäft in Betracht ziehen. Bei NPE-Portfolios im Firmenkundengeschäft sollten die Kreditinstitute je nach der Sektorkonzentration der notleidenden Risikopositionen einen Kundenbetreuungsansatz mit sektorbezogener Spezialisierung des NPE-WU-Personals in Betracht ziehen. Bei Einzelunternehmern und Kleinstunternehmen sollte eine Kombination aus automatisierten Elementen und einem Kundenbetreuungsansatz in Betracht gezogen werden.
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68. Kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute (z. B. solche der SREP-Kategorie 3 oder 4) können …
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Kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute (z. B. solche der SREP-Kategorie 3 oder 4) können spezialisierte Abwicklungsfunktionen einrichten, die ihrer Größe, Art, Komplexität und ihrem Risikoprofil entsprechen. Die Kreditinstitute sollten sicherstellen, dass die Ausgestaltung solcher Funktionen Interessenkonflikte beim NPE-Management verhindert und ausräumt.
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69. Mit Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit können kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute …
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Mit Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit können kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute (z. B. solche der SREP-Kategorie 3 oder 4) alternativ zur Einrichtung spezialisierter Entscheidungsfindungsorgane für die NPE-Abwicklung die notwendigen Anforderungen über ihre bestehenden Kredit- oder Risikoausschüsse abdecken, sofern Interessenkonflikte hinreichend gemindert werden.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
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Anforderung |
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