+4.2 Kreditrisikoappetit, Kreditrisikostrategie und Kreditrisikolimits
---+30. Der Kreditrisikoappetit, die Kreditrisikostrategie und die Kreditrisikopolitik insgesamt …
---+31. Der Kreditrisikoappetit sollte mithilfe geeigneter Parameter und Limits für das Kreditrisiko …
---+32. Die Institute sollten gewährleisten, dass der Kreditrisikoappetit mitsamt den damit verbundenen …
---+33. Zwecks Management des Konzentrationsrisikos sollten die Institute für ihr aggregiertes …

4.2 Kreditrisikoappetit, Kreditrisikostrategie und Kreditrisikolimits

4.2 Kreditrisikoappetit, Kreditrisikostrategie und Kreditrisikolimits

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
30. Der Kreditrisikoappetit, die Kreditrisikostrategie und die Kreditrisikopolitik insgesamt …

Der Kreditrisikoappetit, die Kreditrisikostrategie und die Kreditrisikopolitik insgesamt sollten mit dem Rahmen für den Risikoappetit des Instituts in Einklang stehen. Der Kreditrisikoappetit des Instituts sollte den Umfang und den Schwerpunkt des Kreditrisikos des Instituts, die Zusammensetzung des Kreditportfolios einschließlich seiner Konzentration sowie die Diversifizierungsziele im Hinblick auf Geschäftsfelder, Regionen, Wirtschaftsbereiche und Produkte bestimmen.

31. Der Kreditrisikoappetit sollte mithilfe geeigneter Parameter und Limits für das Kreditrisiko …

Der Kreditrisikoappetit sollte mithilfe geeigneter Parameter und Limits für das Kreditrisiko umgesetzt werden. Diese Parameter und Limits sollten neben den wesentlichen Aspekten des Kreditrisikoappetits auch die Kundensegmente, Währungen, Arten von Sicherheiten und Instrumente zur Minderung des Kreditrisikos erfassen. Sofern geboten, sollten die Kreditparameter sowohl vergangenheits- als auch zukunftsbezogene Indikatoren umfassen und auf das Geschäftsmodell und die Komplexität des Instituts abgestimmt sein.

32. Die Institute sollten gewährleisten, dass der Kreditrisikoappetit mitsamt den damit verbundenen …

Die Institute sollten gewährleisten, dass der Kreditrisikoappetit mitsamt den damit verbundenen Parametern und Limits innerhalb des Instituts vom Leitungsorgan an alle vom Kreditrisiko betroffenen Unternehmen, Geschäftsfelder und Einheiten der Gruppe nach unten weitergegeben wird.

33. Zwecks Management des Konzentrationsrisikos sollten die Institute für ihr aggregiertes …

Zwecks Management des Konzentrationsrisikos sollten die Institute für ihr aggregiertes Kreditrisiko ebenso wie für Portfolios mit gemeinsamen Kreditrisikomerkmalen, für Unterportfolios und für einzelne Kreditnehmer interne quantitative Kreditrisikolimits festlegen. Im Falle von Unternehmen innerhalb einer Gruppe und verbundenen Kunden sollten die Limits auch die konsolidierte und teilkonsolidierte Position sowie die Position der Einzelunternehmen auf konsolidierter und teilkonsolidierter Ebene berücksichtigen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/