+4. Interne Governance für Kreditvergabe und Überwachung
---+24. Zusätzlich zu den Bestimmungen der EBA-Leitlinien zur internen Governance sollten die Institute …
---+4.1 Kreditrisiko-Governance und Risikokultur
------+25. Das Leitungsorgan im Sinne der EBA-Leitlinien zur internen Governance sollte in Bezug auf die …
------+26. Mittels Strategien, Kommunikation und Fortbildungen der Mitarbeiter, wie in den Leitlinien der …
------+27. Mit dieser Kreditrisikokultur sollte das Leitungsorgan ein Leitbild vorgeben und sicherstellen …
------+28. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Kreditrisikokultur auf allen Ebenen des Instituts …
------+29. Die Institute sollten Strategien und Verfahren einführen, mit denen überwacht wird, ob alle an …
---+4.2 Kreditrisikoappetit, Kreditrisikostrategie und Kreditrisikolimits
------+30. Der Kreditrisikoappetit, die Kreditrisikostrategie und die Kreditrisikopolitik insgesamt …
------+31. Der Kreditrisikoappetit sollte mithilfe geeigneter Parameter und Limits für das Kreditrisiko …
------+32. Die Institute sollten gewährleisten, dass der Kreditrisikoappetit mitsamt den damit verbundenen …
------+33. Zwecks Management des Konzentrationsrisikos sollten die Institute für ihr aggregiertes …
---+4.3 Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko
------+34. In ihren Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko sollten die Institute die Kriterien für …
------+35. Mit den Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko sollte ein proaktiver Ansatz gefördert …
------+36. In den Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko sollten sämtliche …
------+37. Bestandteil der Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko sollten auch spezifische …
------+38. Die Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko sollten Folgendes vorgeben: a. Strategien …
------+39. Im Rahmen ihrer Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko und anknüpfend an die …
------+40. Bei Kreditprodukten, die Verbrauchern angeboten werden, sollten die Institute sicherstellen …
------+41. In den in Absatz 38 Buchstabe a erwähnten Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko bei …
------+42. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko das …
------+43. Die Institute sollten die Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko regelmäßig überprüfen …
------+44. Außerdem sollten die Institute in ihren Strategien angeben, wie sie die Risiken der Geldwäsche …
------+45. Die Institute sollten über interne Prozesse verfügen, die gewährleisten, dass die für Zwecke …
------+46. Die Institute sollten über Strategien und Verfahren verfügen, die gewährleisten, dass die …
------+47. Im Rahmen ihrer Strategien und Verfahren sollten die Institute über eine übergreifende …
------+48. Der Geltungsbereich und die Anwendung der Definition einer gehebelten Transaktion sollte im …
------+49. Die Institute sollten ihren Appetit und ihre Strategie für gehebelte Transaktionen so …
------+50. Die Institute sollten ihren Risikoappetit bei der Syndizierung gehebelter Transaktionen …
------+51. Die Institute sollten eine solide Governance-Struktur für gehebelte Transaktionen schaffen, die …
------+52. Die Institute sollten sicherstellen, dass alle gehebelten Transaktionen anhand des …
------+53. Institute, die technologiegestützte Innovationen für Zwecke der Kreditvergabe verwenden …
------+54. Wenn Institute automatisierte Modelle für die Kreditwürdigkeitsprüfung und Kreditentscheidungen …
------+55. Die Institute sollten über eine angemessene Modelldokumentation verfügen, aus der Folgendes …
------+56. Im Zuge eines ganzheitlichen Ansatzes sollten die Institute ESG-Faktoren und damit verbundene …
------+57. Die Institute sollten in ihrem Kreditrisikoappetit sowie in ihren Strategien und Verfahren für …
------+58. Institute, die ökologisch nachhaltige Kreditfazilitäten einrichten oder deren Einrichtung …
------+59. Die Institute sollten ihre Strategien und Verfahren für die Vergabe ökologisch nachhaltiger …
------+60. Die Institute sollten über eine angemessene Dateninfrastruktur sowie über maßgebliche …
------+61. Die Dateninfrastruktur sollte einen so hohen Detaillierungsgrad aufweisen, dass die …
------+62. Zur Gestaltung und Pflege dieser Dateninfrastruktur sollten die Institute nach Möglichkeit die …
---+4.4 Kreditentscheidungen
------+63. Die Institute sollten einen klaren und gut dokumentierten Rahmen für Kreditentscheidungen …
------+64. Die Struktur der Kreditentscheider sollte dem Kreditrisikoappetit sowie den Strategien und …
------+65. Im Rahmen für Kreditentscheidungen sollten die Entscheidungsbefugnisse und -beschränkungen …
------+66. Bei der Übertragung von Befugnissen für Kreditentscheidungen (einschließlich Limits) an …
------+67. Der Rahmen für Kreditentscheidungen sollte der Risikoperspektive im Entscheidungsprozess …
------+68. Des Weiteren sollten im Rahmen für Kreditentscheidungen die Arbeitsmodalitäten der …
------+69. Wenn die Institute dem Leiter der Risikomanagementfunktion in Bezug auf positive …
------+70. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Entscheidungen der Kreditentscheider entsprechend …
------+71. Ungeachtet der Governance-Strukturen, die Institute zur Operationalisierung des Rahmens für …
---+4.5 Rahmen für das Kreditrisikomanagement und die interne Kontrolle
------+72. Im Einklang mit den EBA-Leitlinien zur internen Governance sollten die Institute einen robusten …
------+73. Das Risikomanagement und die internen Kontrollen für das Kreditrisiko sollten in die …
------+74. Die Institute sollten regelmäßige und transparente Berichtsmechanismen einführen, damit das …
------+75. Die Institute sollten die Zuständigkeiten und Kompetenzen innerhalb der Organisation klar und …
------+76. Die Verantwortung für die Steuerung des Kreditrisikos sollte während der gesamten Laufzeit des …
------+77. Die Institute sollten im Einklang mit den EBA-Leitlinien zur internen Governance über eine …
------+78. Für die in Absatz 75 genannten Zwecke sollten Institute die folgenden Bereiche/Aufgaben in …
---+4.6 Ressourcen und Qualifikationen
------+79. Die Institute sollten dem Bereich Kreditrisiko ausreichend Ressourcen und Personal zuweisen …
------+80. Die Institute sollten sicherstellen, dass die an der Kreditvergabe – insbesondere an den …
------+81. Die an der Kreditvergabe – einschließlich Kreditentscheidungen, Kreditrisikomanagement und …
---+4.7 Vergütung
------+82. Im Rahmen der Anforderungen an die Vergütungspolitik der Institute, die in den Artikeln 74, 75 …
------+83. Insbesondere sollten die Vergütungspolitiken und -praktiken gewährleisten, dass das Verfahren …

4. Interne Governance für Kreditvergabe und Überwachung

4. Interne Governance für Kreditvergabe und Überwachung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
24. Zusätzlich zu den Bestimmungen der EBA-Leitlinien zur internen Governance sollten die Institute …

Zusätzlich zu den Bestimmungen der EBA-Leitlinien zur internen Governance sollten die Institute die in diesem Abschnitt niedergelegten weiteren Bedingungen für die Kreditvergabe und Überwachung anwenden.

4.1 Kreditrisiko-Governance und Risikokultur

4.1.1 Verantwortung des Leitungsorgans

4.2 Kreditrisikoappetit, Kreditrisikostrategie und Kreditrisikolimits

4.2 Kreditrisikoappetit, Kreditrisikostrategie und Kreditrisikolimits

4.3 Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko

4.3 Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko

4.4 Kreditentscheidungen

4.4 Kreditentscheidungen

4.5 Rahmen für das Kreditrisikomanagement und die interne Kontrolle

4.5 Rahmen für das Kreditrisikomanagement und die interne Kontrolle

4.6 Ressourcen und Qualifikationen

4.6 Ressourcen und Qualifikationen

4.7 Vergütung

4.7 Vergütung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/