+14.2.1 Festsetzung eines Bonuspools

14.2.1 Festsetzung eines Bonuspools

238.Die Institute sollten einen oder mehrere Bonuspools für den Zeitraum, für den die variable Vergütung gewährt wird, festsetzen und den institutsweiten Gesamtbonuspool als Summe dieser Bonuspools errechnen.

239.Bei der Festsetzung der Bonuspools sollten die Institute den Wert des Verhältnisses zwischen der variablen Komponente und der festen Komponente der Gesamtvergütung für die Kategorien von identifizierten Mitarbeitern, die für das gesamte Institut festgelegten Leistungs- und Risikokriterien, die Kontrollziele und die finanzielle Lage des Instituts, einschließlich seiner Eigenmittelausstattung und seiner Liquidität berücksichtigen. Die für die Berechnung des Bonuspools zugrunde gelegten Leistungsindikatoren sollten langfristige Leistungsindikatoren umfassen und den realisierten finanziellen Ergebnissen Rechnung tragen. Buchführungs- und Bewertungsmethoden sollten umsichtig eingesetzt werden, so dass eine wahrheitsgetreue und faire Beurteilung der finanziellen Ergebnisse, der Eigenmittelausstattung und der Liquidität gewährleistet wird.

240.Der Bonuspool sollte nicht in einer bestimmten Höhe festgesetzt werden, um dem Vergütungsbedarf zu entsprechen. 241.Die Institute sollten über angemessene Verfahren und Kontrollen bei der Festsetzung des Gesamtbonuspools verfügen.

242.Wenn die Institute einen Top-down-Ansatz verwenden, sollten sie den Betrag des Bonuspools auf Institutsebene festsetzen, dieser wird dann vollständig oder teilweise unter den Geschäftsbereichen und Kontrollfunktionen nach der Bewertung ihrer Leistung aufgeteilt. Die einzelnen gewährten Beträge sollten anschließend auf der Bewertung der individuellen Leistung beruhen.

243.Wenn die Institute den Bonuspool nach einem Bottom-up-Ansatz festsetzen, sollte das Verfahren auf der Ebene der einzelnen Mitarbeiter beginnen. Abhängig von den Leistungskriterien, nach denen Mitarbeiter bewertet werden, sollte eine Zuteilung des Bonuspools für den Mitarbeiter vorgenommen werden; der Bonuspool des Geschäftsbereichs und des Instituts entspricht der Summe der möglichen gewährten Beträge, die den jeweiligen nachgeordneten Ebenen zugeordnet werden. Das Institut sollte sicherstellen, dass die Gesamtleistung des Instituts angemessen berücksichtigt wird.

244.Bei der Aufteilung des Bonuspools auf Ebene des Geschäftsbereichs oder der einzelnen Mitarbeiter sollte die Zuteilung in angemessener Form auf vordefinierten Formeln und einem Ermessensansatz beruhen. Die Institute können Scorecards oder andere geeignete Methoden für eine Kombination verschiedener Konzepte einsetzen.

245.Bei der Wahl des Konzepts sollten die Institute Folgendes berücksichtigen: Formeln sind transparenter und schaffen daher klare Anreize, da der Mitarbeiter alle Faktoren kennt, von denen seine variable Vergütung abhängt. Allerdings können bei Formeln nicht alle Ziele berücksichtigt werden, insbesondere mit Blick auf qualitative Kriterien, die mittels eines Ermessensansatzes besser erfasst werden können. Der Ermessensansatz gibt der Geschäftsleitung größere Flexibilität und kann somit die risikoorientierte Anreizwirkung der erfolgsabhängigen variablen Vergütung abschwächen. Er sollte deshalb mit angemessenen Kontrollen und in einem gut dokumentierten und transparenten Verfahren angewendet werden.

246.Faktoren wie Budgetbeschränkungen, Überlegungen zur Personalbindung und -einstellung, Subventionierung unter Geschäftsbereichen usw. sollten bei der Verteilung des Bonuspools nicht dominieren, da sie den Zusammenhang zwischen Leistung, Risiko und Vergütung schwächen können.

247.Die Institute sollten Aufzeichnungen über die Festlegung des Bonuspools und der Vergütung der Mitarbeiter führen, unter anderem auch darüber, wie Schätzwerte auf der Grundlage unterschiedlicher Ansätze miteinander kombiniert werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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