+76. Die Institute sollten es vermeiden, komplexe und möglicherweise intransparente Strukturen …

76. Die Institute sollten es vermeiden, komplexe und möglicherweise intransparente Strukturen …

Die Institute sollten es vermeiden, komplexe und möglicherweise intransparente Strukturen einzurichten. Die Institute sollten bei ihrer Entscheidungsfindung die Ergebnisse einer Risikobewertung, die sie durchführen, um zu ermitteln, ob solche Strukturen für einen mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderen Finanzstraftaten verbundenen Zweck genutzt werden könnten, sowie die jeweiligen Kontrollen und den geltenden Rechtsrahmen berücksichtigen23 . Zu diesem Zweck sollten die Institute mindestens folgende Aspekte berücksichtigen:

  • a. den Umfang, in dem die Rechtsordnung, in der die Struktur eingerichtet wird, tatsächlich den EU- und internationalen Standards zu Steuertransparenz, Geldwäsche und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung entspricht24 ;
  • b. den Umfang, in dem die Struktur einem offensichtlichen wirtschaftlichen und rechtmäßigen Zweck dient;
  • c. den Umfang, in dem die Struktur genutzt werden könnte, um die Identität des eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümers zu verschleiern;
  • d. den Umfang, in dem das Ersuchen des Kunden, das zur möglichen Einrichtung einer Struktur führt, Anlass zur Sorge gibt;
  • e. den Umstand, ob die Struktur eine angemessene Überwachung durch das Leitungsorgan des Instituts oder die Fähigkeit des Instituts zur Steuerung des verbundenen Risikos behindert, und
  • f. den Umstand, ob die Struktur ein Hindernis für eine wirksame Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden darstellt.

23 Für weiterführende Informationen zur Beurteilung des Länderrisikos und der mit einzelnen Produkten und Kunden verbundenen Risiken sollten die Institute auch die gemeinsamen Leitlinien zu GW/TF-Risikofaktoren (EBA GL JC/2017/37) heranziehen, die derzeit überarbeitet werden.

24 Siehe auch: https://eba.europa.eu/regulation-and-policy/anti-money-laundering-and-e-money/rts-on-the-implementation-of-group-wide-aml/cft-policies-in-third-countries

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/