+4. Leitlinien
---+Titel I - Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
------+18. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit soll Governance-Regelungen einheitlich auf das …
------+19. Die Institute sollten ihre Größe, ihre interne Organisation sowie die Art, den Umfang und die …
------+20. Alle Mitglieder des Leitungsorgans und Inhaber von Schlüsselfunktionen sollten auf jeden Fall …
------+21. Für den Zweck der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und um die entsprechende …
---+Titel II – Umfang von Eignungsbewertungen durch Institute
---+1. Die Bewertung der individuellen Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans durch die Institute
------+22. Die Institute sollten die Hauptverantwortung dafür tragen, dass die Mitglieder des …
------+23. Die erste und fortlaufende Bewertung der individuellen Eignung der Mitglieder des …
------+24. Institute sollten insbesondere bewerten, ob die Mitglieder: a. einen ausreichend guten Leumund …
------+25. Falls eine Bewertung für eine konkrete Position erfolgt, sollte die Bewertung des ausreichenden …
------+26. Institute sollten die Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans laufend überwachen, um vor dem …
------+27. Institute sollten zudem den ausreichenden Zeitaufwand eines Mitglieds des Leitungsorgans neu …
------+28. Institute sollten ihre Eignungsbewertung auf die in Titel III festgelegten Konzepte unter …
---+2. Die Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans durch die Institute
------+29. Institute sollten bei der Erfüllung der in Artikel 91 Absatz 7 der Richtlinie 2013/36/EU …
------+30. Institute sollten die kollektive Eignung des Leitungsorgans insbesondere in folgenden Fällen …
------+31. Institute sollten die kollektive Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans insbesondere in den …
------+32. Soweit Neubewertungen der kollektiven Eignung durchgeführt werden, sollten Institute ihre …
------+33. Institute sollten ihre Eignungsbewertung auf die in Titel III festgelegten Konzepte stützen und …
------+34. Die erste und fortlaufende Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans liegt in der …
---+3. Die Bewertung der Eignung von Inhabern von Schlüsselfunktionen durch die relevanten Institute
------+35. Während alle Institute sicherstellen sollten, dass ihre Mitarbeiter in der Lage sind, seine …
------+36. Die relevanten Institute sollten Leumund, Aufrichtigkeit, Integrität, Kenntnisse, Fähigkeiten …
------+37. Die Bewertung von Leumund, Aufrichtigkeit, Integrität, Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung …
------+38. Die erste und fortlaufende Bewertung der Eignung von Inhabern von Schlüsselfunktionen liegt in …
---+Titel III – Eignungskonzepte, die in Artikel 91 Absatz 12 der Richtlinie 2013/36/EU aufgeführt sind
---+4. Ausreichender Zeitaufwand eines Mitglieds des Leitungsorgans
------+39. Institute sollten bewerten, ob ein Mitglied des Leitungsorgans in der Lage ist, ausreichend …
------+40. Mitglieder sollten darüber hinaus in der Lage sein, ihre Pflichten in Zeiträumen mit besonders …
------+41. Bei der Bewertung des ausreichenden Zeitaufwands eines Mitglieds sollten Institute zumindest …
------+42. Institute sollten die Rollen, Aufgaben und erforderlichen Fähigkeiten der verschiedenen …
------+43. Ein Mitglied des Leitungsorgans sollte über den erforderlichen voraussichtlichen Zeitaufwand …
------+44. Institute sollten überwachen, ob Mitglieder des Leitungsorgans ausreichend Zeit für die …
------+45. Ein Institut sollte bei seiner Bewertung des ausreichenden Zeitaufwands von anderen einzelnen …
------+46. Institute sollten Aufzeichnungen über alle externen professionellen und politischen Positionen …
---+5. Berechnung der Anzahl von Mandaten
------+47. Neben dem Erfordernis, ausreichend Zeit für die Erfüllung ihrer Funktionen aufzuwenden, müssen …
------+48. Für die Zwecke von Artikel 91 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU sollte das Mandat – soweit die …
------+49. Sofern mehrere Mandate als Einzelmandat zählen, wie in Artikel 91 Absatz 4 der Richtlinie …
------+50. Gemäß Artikel 91 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU zählen alle im selben Konzern …
------+51. Gemäß Artikel 91 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer ii der Richtlinie 2013/36/EU zählen alle Mandate …
------+52. Wenn mehrere Institute im selben Konzern qualifizierte Beteiligungen halten, sollten die …
------+53. Soweit ein Mitglied des Leitungsorgans Mandate in verschiedenen Konzernen oder Unternehmen …
------+54. Mandate in Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, sind bei der …
------+55. Zu Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen, zählen u. a.: a. …
---+6. Ausreichendes Maß an Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung
------+56. Mitglieder des Leitungsorgans sollten ein aktuelles Verständnis von dem Geschäft des Instituts …
------+57. Mitglieder des Leitungsorgans sollten ein klares Verständnis von den Governance-Regelungen des …
------+58. Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 in innerstaatliches Recht sollte das …
------+59. In dieser Hinsicht sollte die Bewertung des angemessenen Maßes an Kenntnissen, Fähigkeiten und …
------+60. Um die Fähigkeiten der Mitglieder des Leitungsorgans ordnungsgemäß zu bewerten, sollten …
------+61. Das Niveau und Profil der Ausbildung des Mitglieds sollten berücksichtigt werden, ebenso ob es …
------+62. Die Bewertung sollte nicht auf den Ausbildungsabschluss des Mitglieds oder den Nachweis einer …
------+63. Bei der Bewertung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung eines Mitglieds des Leitungsorgans …
------+64. Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion sollten über einen ausreichend langen …
------+65. Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten in der Lage sein, die …
---+7. Kriterien der kollektiven Eignung
------+66. Das Leitungsorgan sollte kollektiv in der Lage sein, die Tätigkeiten des Instituts …
------+67. Die Mitglieder des Leitungsorgans sollten kollektiv in der Lage sein, geeignete Entscheidungen …
------+68. Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten kollektiv in der Lage sein …
------+69. Alle für die Geschäftstätigkeit des Instituts erforderlichen Wissensbereiche sollten vom …
------+70. Die Zusammensetzung des Leitungsorgans sollte die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung, die …
------+71. Während das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion kollektiv ein hohes Niveau an …
---+8. Leumund, Aufrichtigkeit und Integrität
------+72. Ein Mitglied des Leitungsorgans verfügt über einen guten Leumund sowie Aufrichtigkeit und …
------+73. Unbeschadet von Grundrechten sind relevante Strafregistereinträge oder verwaltungsrechtliche …
------+74. Unbeschadet der für Strafverfahren geltenden Unschuldsvermutung und sonstiger Grundrechte …
------+75. Laufende Ermittlungen im Rahmen von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder sonstigen …
------+76. Folgendes ist bezüglich des früheren und derzeitigen Geschäftserfolgs und der finanziellen …
------+77. Ein Mitglied des Leitungsorgans sollte hohe Standards von Integrität und Aufrichtigkeit an den …
---+9. Unvoreingenommenheit und unabhängige Mitglieder
---+9.1 Wechselwirkung zwischen Unvoreingenommenheit und dem Grundsatz der Unabhängigkeit
------+78. Bei der Bewertung der Unabhängigkeit von Mitgliedern sollten Institute zwischen dem Konzept der …
------+79. „Unvoreingenommen“ zu handeln ist ein Verhaltensmuster, das sich insbesondere bei Diskussionen …
------+80. „Unabhängig zu sein“ bedeutet, dass ein Mitglied des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion …
---+9.2 Unvoreingenommenheit
------+81. Bei der Bewertung der Unvoreingenommenheit gemäß Absatz 79 sollten Institute bewerten, ob alle …
------+82. Bei der Bewertung der erforderlichen Verhaltensfähigkeiten eines Mitglieds gemäß Absatz 82 …
------+83. Bei der Bewertung des Bestehens von Interessenkonflikten gemäß Absatz 82 Buchstabe b sollten …
------+84. Das Leitungsorgan sollte alle tatsächlichen und möglichen Interessenkonflikte auf Ebene des …
------+85. Institute sollten zuständige Behörden informieren, wenn ein Institut einen Interessenkonflikt …
------+86. Die Tatsache, ein Anteilseigner, Eigentümer oder Mitglied eines Instituts, ein Mitglied eines …
---+9.3 Unabhängige Mitglieder des Leitungsorgans eines relevanten Instituts in seiner Aufsichtsfunktion
------+87. Über unabhängige Mitglieder gemäß Absatz 80 und nicht unabhängige Mitglieder im Leitungsorgan …
------+88. Bei der Bestimmung der ausreichenden Anzahl von unabhängigen Mitgliedern sollte der Grundsatz …
------+89. Unbeschadet von Absatz 91 wird in den folgenden Situationen angenommen, dass ein Mitglied des …
------+90. Allein aus der Tatsache, dass eine oder mehrere der Situationen gemäß Absatz 89 gegeben sind …
------+91. Zum Zwecke von Absatz 90 sollten relevante Institute berücksichtigen, dass die Tatsache, ein …
---+Titel IV – Personal- und Finanzressourcen für die Schulung von Mitgliedern des Leitungsorgans
---+10. Festlegung von Zielen für Einführung und Schulung
------+92. Institute sollten die Einführung von Mitgliedern des Leitungsorgans in ihr Amt veranlassen …
------+93. Alle neu bestellten Mitglieder des Leitungsorgans sollten spätestens einen Monat nach Aufnahme …
------+94. Soweit bestellte Mitglieder des Leitungsorgans besondere Kenntnisse und besondere Fähigkeiten …
---+11. Richtlinien zur Einführung und Schulung
------+95. Institute sollten über Richtlinien und Verfahren zur Einführung und Schulung von Mitgliedern …
------+96. Die für die Einführung und Schulung bereitgestellten Personal- und Finanzressourcen sollten …
------+97. Die Richtlinien und Verfahren für die Einführung und Schulung können zu einer Gesamtrichtlinie …
------+98. Bei der Entwicklung der Richtlinien sollte das Leitungsorgan bzw. der Nominierungsausschuss …
------+99. Institute sollten über einen Prozess zur Bestimmung der Bereiche, in denen Schulungen …
------+100. Die Richtlinien und Verfahren sowie Schulungspläne sollten unter Berücksichtigung von …
------+101. Institute sollten über einen Beurteilungsprozess verfügen, um die Durchführung und Qualität …
---+Titel V – Diversität im Leitungsorgan
---+12. Ziele der Politik der Förderung von Diversität
------+102. Gemäß Artikel 91 Absatz 10 der Richtlinie 2013/36/EU sollten alle Institute über eine Politik …
------+103. Die Politik zur Förderung der Diversität sollte sich zumindest auf die folgenden …
------+104. Bei der Festlegung der Diversitätsziele sollten Institute Benchmarking-Ergebnisse für die …
------+105. Die internen Richtlinien zur Förderung der Diversität kann eine Arbeitnehmervertretung im …
------+106. CRD-Institute von erheblicher Bedeutung sollten darüber hinaus im Rahmen der jährlichen …
------+107. Um eine entsprechende Diversität des Pools an Kandidaten für die Positionen des Leitungsorgans …
------+108. Um die Diversität bei der Zusammensetzung des Leitungsorgans zu fördern, sollten die Institute …
---+Titel VI – Richtlinien zur Eignungsbewertung und Governance-Regelungen
---+13. Richtlinien zur Eignungsbewertung
------+109. Gemäß Artikel 88 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU legt das Leitungsorgan eines Instituts die …
------+110. Die Richtlinien zur Eignungsbewertung sollten die Politik zur Förderung der Diversität …
------+111. Änderungen der Richtlinien zur Eignungsbewertung sollten unbeschadet von erforderlichen …
------+112. Die Richtlinien sollten für sämtliche Mitarbeiter im Institut klar, ordnungsgemäß dokumentiert …
------+113. Interne Kontrollfunktionen sollten einen wirksamen Beitrag zur Ausarbeitung der Richtlinien …
------+114. Die Richtlinien sollten Grundsätze zur Auswahl, Überwachung und Nachfolgeplanung der …
------+115. Die relevanten Institute sollten zudem die Abläufe für die Auswahl und Bestellung von Inhabern …
------+116. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion, und soweit er eingerichtet wurde, der …
---+14. Richtlinien zur Eignungsbewertung in einem Konzern-Zusammenhang
------+117. Gemäß Artikel 109 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 2013/36/EU sollte das konsolidierende …
------+118. Die Richtlinien sollten an die konkrete Situation der Kreditinstitute, die zum Konzern …
------+119. Das konsolidierende CRD-Institut sollte sicherstellen, dass die Bewertung der Eignung allen …
------+120. Das konsolidierende CRD-Institut sollte sicherstellen, dass Tochtergesellschaften, die in …
------+121. Die Eignungsanforderungen der Richtlinie 2013/36/EU und die vorliegenden Leitlinien gelten für …
------+122. Das Leitungsorgan von Tochtergesellschaften, die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen, sollte …
---+15. Nominierungsausschuss und seine Aufgaben
------+123. CRD-Institute von erheblicher Bedeutung müssen über einen Nominierungsausschuss verfügen, der …
------+124. Mitglieder des Nominierungsausschusses sollten über ein ausreichendes Maß an kollektiven …
------+125. Soweit kein Nominierungsausschuss eingerichtet ist, sollte das Leitungsorgan in seiner …
------+126. Der Nominierungsausschuss, sofern eingerichtet, und das Leitungsorgan in seiner …
------+127. Gemäß Artikel 88 Absatz 2 letzter Unterabschnitt der Richtlinie 2013/36/EU gilt dieser …
---+16. Zusammensetzung des Leitungsorgans und Bestellung und Nachfolge seiner Mitglieder
------+128. Unbeschadet des nationalen Unternehmensrechts sollte das Leitungsorgan über eine ausreichende …
------+129. Alle Mitglieder des Leitungsorgans sollten geeignet sein. Unbeschadet der Tatsache, dass …
------+130. Unbeschadet der Rechte von Anteilseignern, Mitglieder zu bestellen, sollte das Leitungsorgan …
------+131. Die Einstellungsentscheidung sollte, soweit möglich, eine engere Auswahlliste mit einer …
------+132. Die Mitglieder des Leitungsorgans sollten, soweit möglich, vor Aufnahme der Tätigkeit über die …
------+133. Unbeschadet der Rechte der Anteilseigner, alle Mitglieder des Leitungsorgans gleichzeitig zu …
---+Titel VII – Bewertung der Eignung durch Institute
---+17. Allgemeine Elemente zur Bewertung der individuellen und kollektiven Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans
------+134. Wenn nicht anders in den Leitlinien angegeben, sollten das Leitungsorgan in seiner …
------+135. Abweichend von Absatz 134 können die Bewertungen der individuellen und kollektiven Eignung in …
------+136. Die Eignungsbewertungen sollten alle für die Bewertungen relevanten und verfügbaren …
------+137. Wenn Mitglieder durch die Hauptversammlung bestellt werden und die Bewertung der individuellen …
------+138. Wenn Mitglieder in den ordnungsgemäß begründeten Fällen gemäß Absatz 135 durch Anteilseigner …
------+139. Institute sollten sicherstellen, dass Anteilseigner über uneingeschränkten Zugang zu …
------+140. Wenn einige Mitglieder durch das Leitungsorgan bestellt werden, sollten diese Bewertungen …
------+141. Institute sollten bei der Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans die Ergebnisse …
------+142. Institute sollten die Ergebnisse ihrer Eignungsbewertungen und insbesondere festgestellte …
------+143. Institute sollten zuständigen Behörden das Ergebnis der Eignungsbewertungen für neue …
------+144. Institute sollten auf Verlangen der zuständigen Behörden zusätzliche Informationen …
---+18. Bewertung der Eignung von einzelnen Mitgliedern des Leitungsorgans
------+145. Institute sollten von Mitgliedern des Leitungsorgans verlangen, ihre Eignung mindestens durch …
------+146. Im Rahmen der Bewertung der Eignung eines einzelnen Mitglieds des Leitungsorgans sollten …
------+147. Sofern es einen Sachverhalt gibt, der Bedenken bezüglich der Eignung eines Mitglieds des …
------+148. Institute sollten eine Beschreibung der Position, für die eine Bewertung durchgeführt wurde …
---+19. Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans
------+149. Bei der Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans sollten Institute die …
------+150. Institute sollten eine Bewertung der kollektiven Eignung des Leitungsorgans entweder unter …
------+151. Bei der Bewertung der Eignung eines einzelnen Mitglieds des Leitungsorgans sollten Institute …
------+152. Bei der Bewertung der kollektiven Eignung im Einklang mit Titel III Abschnitt 7 sollten die …
---+20. Laufende Überwachung und Neubewertung der individuellen und kollektiven Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans
------+153. Die laufende Überwachung der individuellen oder kollektiven Eignung der Mitglieder des …
------+154. Bei der Neubewertung der individuellen oder kollektiven Leistung der Mitglieder des …
------+155. Im Falle einer Neubewertung sollte Folgendes gebührend berücksichtigt werden: a. die …
------+156. CRD-Institute von erheblicher Bedeutung sollten zumindest jährlich eine regelmäßige …
------+157. Das Ergebnis der Neubewertung, der Grund für die Neubewertung und Empfehlungen bezüglich von …
------+158. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion oder, soweit er eingerichtet wurde, der …
------+159. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte den Bericht zur Kenntnis nehmen und über …
------+160. Institute sollten die zuständige Behörde informieren, wenn Neubewertungen aufgrund von …
------+161. Institute sollten die Neubewertungen, einschließlich ihres Ergebnisses, sowie infolge der …
------+162. Für den Fall, dass das Leitungsorgan zu dem Schluss kommt, dass ein Mitglied des …
---+21. Eignungsbewertung von Inhabern von Schlüsselfunktionen durch relevante Institute
------+163. Die verantwortliche Funktion in einem relevanten Institut sollte die Eignungsbewertung von …
------+164. Wenn die Bewertung eines relevanten Instituts zu dem Schluss kommt, dass ein Inhaber von …
------+165. Sofern eine Bewertung durch eine zuständige Behörde ebenfalls erforderlich ist, sollten …
---+22. Korrekturmaßnahmen von Instituten
------+166. Wenn die Bewertung oder Neubewertung eines Instituts zu dem Schluss kommt, dass eine Person …
------+167. Sofern die Bewertung oder Neubewertung eines Instituts zu dem Schluss kommt, dass das …
------+168. Wenn ein Institut Korrekturmaßnahmen ergreift, sollte es die besondere Situation und Mängel …
------+169. Zu angemessenen Korrekturmaßnahmen zählen u. a.: Anpassung von Verantwortlichkeiten zwischen …
------+170. Zuständige Behörden sollten auf jeden Fall umgehend über wesentliche Mängel informiert werden …
---+Titel VIII – Eignungsbewertung durch zuständige Behörden
---+23. Bewertungsverfahren von zuständigen Behörden
------+171. Zuständige Behörden sollten im Falle von CRD-Instituten von erheblicher Bedeutung die …
------+172. Die Eignungsbewertungen von Leitern von internen Kontrollfunktionen und des CFO, soweit diese …
------+173. Die Aufsichtsverfahren sollten sicherstellen, dass neu bestellte Mitglieder des …
------+174. Zuständige Behörden sollten sicherstellen, dass ihre Aufsichtsverfahren es ihnen gestatten …
------+175. Im Rahmen der oben genannten Aufsichtsverfahren sollte von Instituten verlangt werden …
------+176. In den ordnungsgemäß begründeten Fällen nach Absatz 136 sollten Institute verpflichtet sein …
------+177. CRD-Institute von erheblicher Bedeutung, für die eine Bewertung von Leitern von internen …
------+178. Zuständige Behörden können die Aufsichtsverfahren, die für die Bewertung der Eignung von …
------+179. Zuständige Behörden sollten eine maximale Frist für ihre Eignungsbewertung, die höchstens vier …
------+180. Gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2013/36/EU darf die maximale Frist, soweit die …
------+181. Zuständige Behörden sollten ihre Bewertung auf Grundlage der vom Institut und den beurteilten …
------+182. Die Bewertung der individuellen und kollektiven Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans …
------+183. Für CRD-Institute von erheblicher Bedeutung sollten zuständige Behörden gegebenenfalls zum …
------+184. Der Befragungsprozess kann gegebenenfalls auch dazu dienen, die Eignung eines Mitglieds des …
------+185. Zuständige Behörden können an Besprechungen mit dem Institut teilnehmen oder diese …
------+186. Eine Verletzung einer aufsichtlichen oder sonstigen regulatorischen Anforderung durch ein …
---+24. Entscheidung der zuständigen Behörde
------+187. Zuständige Behörden sollten eine Entscheidung basierend auf der Bewertung der individuellen …
------+188. In den Fällen gemäß Absatz 181 muss eine Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der …
------+189. Wenn ein Institut der zuständigen Behörde keine ausreichenden Informationen über die Eignung …
------+190. Sofern im Ergebnis der Eignungsbewertung durch die zuständige Behörde die Schlussfolgerung …
------+191. Zuständige Behörden sollten Institute zumindest über negative Entscheidungen sobald wie …
------+192. Die zuständige Behörde sollte unter Berücksichtigung der bereits vom Institut getroffenen …
------+193. Die Maßnahmen gemäß a und c sollten auch im Zusammenhang mit den Eignungsbewertungen der …
------+194. Erfüllen die Mitglieder des Leitungsorgans die Anforderungen nach Artikel 91 Absatz 1 der …
---+25. Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden
------+195. Zuständige Behörden sollten zur Durchführung einer Eignungsbewertung sämtliche Informationen …
------+196. Zuständige Behörden können die Ergebnisse der Eignungsbewertung durch andere zuständige …
------+197. Zuständige Behörden, die solche Anfragen erhalten, sollten, soweit möglich, relevante …
------+198. Zuständige Behörden sollten die in den EBA- und ESMA-Datenbanken über Verwaltungsstrafen zur …
------+199. Soweit relevant, können zuständige Behörden zudem Informationen von anderen zuständigen …
------+200. Soweit eine zuständige Behörde eine Entscheidung über die Eignung einer Person, die von …
------+201. Entscheidet eine zuständige Behörde, dass ein Mitglied des Leitungsorgans oder ein Leiter der …
------+202. Bei der Anforderung von Informationen sollte die zuständige Behörde, die die Anfrage stellt …
---+Titel IX – Eignungsbewertung durch zuständige Behörden und Abwicklungsbehörden im Rahmen der Abwicklung
------+203. Die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden sollten die Verfahren beschreiben, die …
------+204. Im Rahmen der oben genannten Verfahren sollte sichergestellt werden, dass die Eignung neu …
------+205. Mit den Verfahren sollte sichergestellt werden, dass die Abwicklungsbehörden die zuständigen …
------+206. Wenn neue Mitglieder des Leitungsorgans gemäß Artikel 27, Artikel 28 oder Artikel 34 Absatz 1 …
------+207. Der von der Abwicklungsbehörde bestellte Sonderverwalter, dem ausschließlich Aufgaben im …
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4. Leitlinien
4. Leitlinien
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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