+5. Zulassung als Kreditinstitut nach Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und dessen Anwendungsbereich
---+5.1 Tätigkeiten, für die eine Zulassung beantragt werden muss
------+42. Gemäß der Richtlinie 2013/36/EU erfordert der Schutz der Spareinlagen und der Finanzstabilität …
------+43. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob der Antragsteller alle Elemente der Definition …
------+44. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit für ein Kreditinstitut, Tätigkeiten gemäß Anhang I der …
------+45. Stellen die zuständigen Behörden fest, dass das Geschäftsmodell des antragstellenden …
------+46. In Ermangelung eines gemeinsamen EU-Begriffs für die Elemente, aus denen sich die Definition …
------+47. Bei der Bewertung, ob der Ausdruck „dessen Tätigkeit“ erfüllt ist, sollten die zuständigen …
------+48. Gemäß dem allgemeinen Grundsatz des Schutzes der Spareinlagen sollten die zuständigen Behörden …
------+49. Bei der Bewertung, ob der Begriff „Einlagen“ erfüllt ist, sollten die zuständigen Behörden ihre …
------+50. Die zuständigen Behörden sollten auch beachten, dass Einlagen verschiedene Formen annehmen …
------+51. Die zuständigen Behörden sollten unter anderem auch sicherstellen, dass die Ausnahmen vom …
------+52. Bei der Bewertung, ob der bestimmte Ausdruck „andere rückzahlbare Gelder“ erfüllt ist, sollten …
------+53. Bei der Bewertung, ob die Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder „Publikumsgelder" sind …
------+54. Bei der Bewertung, ob der Ausdruck „Kredite zu gewähren“ erfüllt ist, sollten sich die …
------+55. Im Rahmen der Bewertung zur Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten sollten die …
------+56. Wenn auf Grundlage der mit dem Antrag eingereichten Informationen nicht vollständig klar ist …
---+5.2 Geltungsbereich der Zulassung
------+57. In Ermangelung eines im EU-Recht festgelegten einheitlichen Geltungsbereichs der Zulassung …
------+58. Ist hingegen keine solche „universelle Zulassung“ vorhanden, wird die Zulassung …
------+59. In beiden von Absatz 57 und Absatz 58 abgedeckten Fällen sollte der Prüfungsumfang der …

5. Zulassung als Kreditinstitut nach Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und dessen Anwendungsbereich

5. Zulassung als Kreditinstitut nach Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und dessen Anwendungsbereich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
5.1 Tätigkeiten, für die eine Zulassung beantragt werden muss

5.1 Tätigkeiten, für die eine Zulassung beantragt werden muss

5.2 Geltungsbereich der Zulassung

5.2 Geltungsbereich der Zulassung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/