+5. Zulassung als Kreditinstitut nach Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und dessen Anwendungsbereich
---+5.1 Tätigkeiten, für die eine Zulassung beantragt werden muss
------+42. Gemäß der Richtlinie 2013/36/EU erfordert der Schutz der Spareinlagen und der Finanzstabilität …
------+43. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob der Antragsteller alle Elemente der Definition …
------+44. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit für ein Kreditinstitut, Tätigkeiten gemäß Anhang I der …
------+45. Stellen die zuständigen Behörden fest, dass das Geschäftsmodell des antragstellenden …
------+46. In Ermangelung eines gemeinsamen EU-Begriffs für die Elemente, aus denen sich die Definition …
------+47. Bei der Bewertung, ob der Ausdruck „dessen Tätigkeit“ erfüllt ist, sollten die zuständigen …
------+48. Gemäß dem allgemeinen Grundsatz des Schutzes der Spareinlagen sollten die zuständigen Behörden …
------+49. Bei der Bewertung, ob der Begriff „Einlagen“ erfüllt ist, sollten die zuständigen Behörden ihre …
------+50. Die zuständigen Behörden sollten auch beachten, dass Einlagen verschiedene Formen annehmen …
------+51. Die zuständigen Behörden sollten unter anderem auch sicherstellen, dass die Ausnahmen vom …
------+52. Bei der Bewertung, ob der bestimmte Ausdruck „andere rückzahlbare Gelder“ erfüllt ist, sollten …
------+53. Bei der Bewertung, ob die Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder „Publikumsgelder" sind …
------+54. Bei der Bewertung, ob der Ausdruck „Kredite zu gewähren“ erfüllt ist, sollten sich die …
------+55. Im Rahmen der Bewertung zur Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten sollten die …
------+56. Wenn auf Grundlage der mit dem Antrag eingereichten Informationen nicht vollständig klar ist …
---+5.2 Geltungsbereich der Zulassung
------+57. In Ermangelung eines im EU-Recht festgelegten einheitlichen Geltungsbereichs der Zulassung …
------+58. Ist hingegen keine solche „universelle Zulassung“ vorhanden, wird die Zulassung …
------+59. In beiden von Absatz 57 und Absatz 58 abgedeckten Fällen sollte der Prüfungsumfang der …
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5. Zulassung als Kreditinstitut nach Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und dessen Anwendungsbereich
5. Zulassung als Kreditinstitut nach Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und dessen Anwendungsbereich
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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