+68. In Übereinstimmung mit Absatz 13 sollten die zuständigen Behörden das Risiko für die …

68. In Übereinstimmung mit Absatz 13 sollten die zuständigen Behörden das Risiko für die …

In Übereinstimmung mit Absatz 13 sollten die zuständigen Behörden das Risiko für die Anfälligkeit für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewerten, das sich aus dem Geschäftsplan des antragstellenden Kreditinstituts ergibt. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden insbesondere bewerten, ob die Sektoren, Tätigkeiten, Produkte, Zielkunden, die geografische Lage und die Vertriebskanäle ein höheres Risiko in Bezug auf Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung darstellen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/