+83. Für die oben genannten Zwecke sollten die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden mindestens …
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83. Für die oben genannten Zwecke sollten die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden mindestens …
Für die oben genannten Zwecke sollten die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden mindestens die folgenden Kriterien berücksichtigen: EBA Public - a. die bilanziellen und außerbilanziellen Vermögenswerte der Wertpapierfirma und den Umstand, ob die Wertpapierfirma die Kriterien und Schwellenwerte nach Absatz 4 des Artikels 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 erfüllt;
- b. den Umstand, ob die Wertpapierfirma Kundengelder oder -vermögenswerte halten darf;
- c. die Art der genehmigten Tätigkeiten und Dienstleistungen (z. B. Abschnitte A und B des Anhangs I zur Richtlinie 2014/65/EU) und weitere von der Wertpapierfirma erbrachte Dienstleistungen (z. B. Clearing-Dienste);
- d. den Betrag der verwalteten Vermögenswerte;
- e. die verwahrten und verwalteten Vermögenswerte;
- f. das Volumen der abgewickelten Kundenaufträge;
- g. das Volumen der täglichen Handelsströme;
- h. die geografische Präsenz der Wertpapierfirma und der Umfang ihrer Tätigkeiten in den einzelnen Rechtsordnungen, einschließlich in Drittländern;
- i. die Rechtsform und die verfügbaren Eigenkapitalinstrumente und Schuldtitel;
- j. die zur Bestimmung der Kapitalanforderungen eingesetzten Verfahren;
- k. den Umstand, ob die Wertpapierfirma Teil einer Gruppe ist, und falls ja, die für die Gruppe durchgeführte Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Merkmale der Gruppe, zu der die Wertpapierfirma gehört;
- l. die zugrunde liegende Geschäftsstrategie;
- m. die Struktur der Geschäftstätigkeiten und der Zeithorizont, die Messbarkeit und Vorhersehbarkeit der mit den Geschäftstätigkeiten verbundenen Risiken;
- n. die Finanzierungsstruktur der Wertpapierfirma;
- o. die interne Organisation der Wertpapierfirma, einschließlich der Höhe der variablen Vergütung, die identifizierten Mitarbeitern ausbezahlt werden kann;
- p. die Hauptquellen und die Struktur von Gewinnen und Verlusten der Wertpapierfirma;
- q. die Art der Kunden (z. B. Privatkunden, Unternehmen, kleine Unternehmen, öffentliche Unternehmen);
- r. die Komplexität der Finanzinstrumente oder Verträge;
- s. die ausgelagerten Funktionen und Vertriebskanäle; EBA Public
- t. die bestehenden informationstechnischen Systeme (IT-Systeme), einschließlich der Systeme für einen unterbrechungsfreien Geschäftsbetrieb und der Auslagerung von Funktionen in diesem Bereich.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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