+83. Für die oben genannten Zwecke sollten die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden mindestens …

83. Für die oben genannten Zwecke sollten die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden mindestens …

Für die oben genannten Zwecke sollten die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden mindestens die folgenden Kriterien berücksichtigen: EBA Public

  • a. die bilanziellen und außerbilanziellen Vermögenswerte der Wertpapierfirma und den Umstand, ob die Wertpapierfirma die Kriterien und Schwellenwerte nach Absatz 4 des Artikels 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 erfüllt;
  • b. den Umstand, ob die Wertpapierfirma Kundengelder oder -vermögenswerte halten darf;
  • c. die Art der genehmigten Tätigkeiten und Dienstleistungen (z. B. Abschnitte A und B des Anhangs I zur Richtlinie 2014/65/EU) und weitere von der Wertpapierfirma erbrachte Dienstleistungen (z. B. Clearing-Dienste);
  • d. den Betrag der verwalteten Vermögenswerte;
  • e. die verwahrten und verwalteten Vermögenswerte;
  • f. das Volumen der abgewickelten Kundenaufträge;
  • g. das Volumen der täglichen Handelsströme;
  • h. die geografische Präsenz der Wertpapierfirma und der Umfang ihrer Tätigkeiten in den einzelnen Rechtsordnungen, einschließlich in Drittländern;
  • i. die Rechtsform und die verfügbaren Eigenkapitalinstrumente und Schuldtitel;
  • j. die zur Bestimmung der Kapitalanforderungen eingesetzten Verfahren;
  • k. den Umstand, ob die Wertpapierfirma Teil einer Gruppe ist, und falls ja, die für die Gruppe durchgeführte Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Merkmale der Gruppe, zu der die Wertpapierfirma gehört;
  • l. die zugrunde liegende Geschäftsstrategie;
  • m. die Struktur der Geschäftstätigkeiten und der Zeithorizont, die Messbarkeit und Vorhersehbarkeit der mit den Geschäftstätigkeiten verbundenen Risiken;
  • n. die Finanzierungsstruktur der Wertpapierfirma;
  • o. die interne Organisation der Wertpapierfirma, einschließlich der Höhe der variablen Vergütung, die identifizierten Mitarbeitern ausbezahlt werden kann;
  • p. die Hauptquellen und die Struktur von Gewinnen und Verlusten der Wertpapierfirma;
  • q. die Art der Kunden (z. B. Privatkunden, Unternehmen, kleine Unternehmen, öffentliche Unternehmen);
  • r. die Komplexität der Finanzinstrumente oder Verträge;
  • s. die ausgelagerten Funktionen und Vertriebskanäle; EBA Public
  • t. die bestehenden informationstechnischen Systeme (IT-Systeme), einschließlich der Systeme für einen unterbrechungsfreien Geschäftsbetrieb und der Auslagerung von Funktionen in diesem Bereich.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/