+133. Bei der Gewährung einer variablen Vergütung, einschließlich eines langfristigen Anreizplans …
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133. Bei der Gewährung einer variablen Vergütung, einschließlich eines langfristigen Anreizplans …
Bei der Gewährung einer variablen Vergütung, einschließlich eines langfristigen Anreizplans, die von der Leistung in der Vergangenheit über mindestens ein Jahr abhängt, in die aber auch zukunftsbezogene Leistungsbedingungen einfließen, sollte Folgendes gelten: - a. Die Wertpapierfirmen sollten den Mitarbeitern die zusätzlichen Leistungsbedingungen eindeutig darlegen, die nach der Gewährung für die Erdienung der variablen Vergütung zu erfüllen sind.
- b. Die Wertpapierfirmen sollten vor der Erdienung der variablen Vergütung überprüfen, ob die Bedingungen für die Erdienung erfüllt sind.
- c. Die zusätzlichen zukunftsbezogenen Leistungsbedingungen sollten für einen vorab festgelegten Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr festgelegt sein.
- d. Wenn die zusätzlichen zukunftsbezogenen Leistungsbedingungen nicht erfüllt sind, sollten bis zu 100 % der unter diesen Bedingungen gewährten variablen Vergütung Malusvereinbarungen unterliegen.
- e. Der Zurückbehaltungszeitraum sollte frühestens ein Jahr nach Prüfung der letzten Leistungsbedingung enden; alle übrigen Anforderungen bezüglich der Zurückbehaltung einer variablen Vergütung für identifizierte Mitarbeiter gemäß Abschnitt 15 gelten in gleicher Weise für eine variable Vergütung, deren Gewährung ausschließlich auf der Leistung in der Vergangenheit beruht.
- f. Für die Berechnung des Verhältnisses zwischen der variablen und der festen Komponente der Gesamtvergütung sollte der Gesamtbetrag der gewährten variablen Vergütung in dem Geschäftsjahr, für das die variable Vergütung, einschließlich langfristiger Anreizpläne, gewährt wird, berücksichtigt werden. Dies sollte auch angewendet werden, wenn die Leistung in der Vergangenheit in einem mehrjährigen Bemessungszeitraum bewertet wurde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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