+105. In den Richtlinien sollten Verfahren, Maßnahmen, Dokumentationselemente und …

105. In den Richtlinien sollten Verfahren, Maßnahmen, Dokumentationselemente und …

In den Richtlinien sollten Verfahren, Maßnahmen, Dokumentationselemente und Verantwortlichkeiten für die Ermittlung und Vermeidung von Interessenkonflikten, für die Beurteilung ihrer Wesentlichkeit und das Ergreifen von mindernden Maßnahmen festgelegt werden. Diese Verfahren, Anforderungen, Zuständigkeiten und Maßnahmen sollten Folgendes umfassen:

  • a. Übertragung konfligierender Aufgaben oder Transaktionen an unterschiedliche Personen;
  • b. Verhindern, dass Mitarbeiter, die auch außerhalb der Wertpapierfirma tätig sind, innerhalb der Wertpapierfirma bezüglich dieser anderen Tätigkeiten einen unangemessenen Einfluss ausüben;
  • c. Festlegen, dass es in der Verantwortlichkeit eines jeden Mitglieds des Leitungsorgans liegt, an der Abstimmung über eine Frage nicht teilzunehmen, wenn hierzu ein Interessenkonflikt des Mitglieds bestehen könnte bzw. wenn die Objektivität oder Fähigkeit des Mitglieds, seinen Verpflichtungen gegenüber der Wertpapierfirma ordnungsgemäß nachzukommen, anderweitig gefährdet sein könnte;
  • d. Mitglieder des Leitungsorgans darin hindern, Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen in konkurrierenden Wertpapierfirmen zu bekleiden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/