+131. Wertpapierfirmen sollten angemessene Prozesse und Verfahren einrichten, mit denen …

131. Wertpapierfirmen sollten angemessene Prozesse und Verfahren einrichten, mit denen …

Wertpapierfirmen sollten angemessene Prozesse und Verfahren einrichten, mit denen sichergestellt wird, dass sie ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen. Wertpapierfirmen sollten das Ausmaß des Risikos, dass sie für die Zwecke von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung missbraucht werden, bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken und der mit ihnen verbundenen operationellen und Reputationsrisiken ergreifen. Wertpapierfirmen sollten Maßnahmen ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass sich die Mitarbeiter dieser Risiken hinsichtlich Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung und der Auswirkungen, die Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung auf die Wertpapierfirma und die Integrität des Finanzsystems haben können, bewusst sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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