+76. Im Kontext der Beaufsichtigung vor Ort und anderswo sollten die Bankenaufsichtsbehörden und die …

76. Im Kontext der Beaufsichtigung vor Ort und anderswo sollten die Bankenaufsichtsbehörden und die …

Im Kontext der Beaufsichtigung vor Ort und anderswo sollten die Bankenaufsichtsbehörden und die GW-/TF-Aufsichtsbehörden unter anderem folgende Informationen austauschen:

  • a. einschlägige Informationen über die Ergebnisse in Bezug auf Prüfungen vor Ort und im Rahmen der laufenden Aufsichtund während der Beaufsichtigung gesammelte relevante Unterlagen;
  • b. relevante Abschnitte von Berichten, die sie von den Instituten oder Dritten, einschließlich Beratern und externen Prüfern, erhalten haben;
  • c. einschlägige Informationen, die innerhalb des GW/TF-Kollegiums oder des Aufsichtskollegiums ausgetauscht wurden, soweit relevant;
  • d. relevante Teile der Protokolle von Besprechungen mit den Instituten und von Sitzungen der Aufsichtskollegien, soweit verfügbar. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/