+32. Ein Kredit- oder Finanzinstitut sollte einen eigenen Geldwäschebeauftragten benennen, sofern es …

32. Ein Kredit- oder Finanzinstitut sollte einen eigenen Geldwäschebeauftragten benennen, sofern es …

Ein Kredit- oder Finanzinstitut sollte einen eigenen Geldwäschebeauftragten benennen, sofern es nicht ein Einzelunternehmer ist, sehr wenige Mitarbeiter hat oder die in Absatz 33 dargelegten Gründe den Verzicht auf eine Ernennung rechtfertigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/