+195. Im Rahmen der Analyse der Marktrisikoaktivitäten sollte auch die Komplexität der betreffenden …
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195. Im Rahmen der Analyse der Marktrisikoaktivitäten sollte auch die Komplexität der betreffenden …
Im Rahmen der Analyse der Marktrisikoaktivitäten sollte auch die Komplexität der betreffenden Finanzprodukte (z. B. nach dem Mark-to-Model-Ansatz bewertete Produkte) und der spezifischen Marktoperationen (z. B. Hochfrequenzhandel) einbezogen werden. Folgende Punkte sollten beachtet werden: - a. Wenn die Wertpapierfirma Derivatpositionen hält, sollten die zuständigen Behörden sowohl den Marktwert als auch den Nominalwert bewerten.
66 - b. Wenn die Wertpapierfirma am Handel mit außerbörslich gehandelten Derivaten (OTC-Derivaten) beteiligt ist, sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls das Gewicht dieser Transaktionen im gesamten Derivateportfolio und die Aufschlüsselung des OTC-Portfolios nach Vertragsarten (Swap, Terminposition) und zugrunde liegenden Finanzinstrumenten bewerten (das mit diesen Produkten verbundene Gegenparteiausfallrisiko wird unter der Firmenrisikomethodik behandelt).
- c. Wenn die Wertpapierfirma Sicherungsstrategien umgesetzt hat, sollten die zuständigen Behörden das verbleibende Marktrisiko nach der Umsetzung dieser Strategien bewerten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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