+195. Im Rahmen der Analyse der Marktrisikoaktivitäten sollte auch die Komplexität der betreffenden …

195. Im Rahmen der Analyse der Marktrisikoaktivitäten sollte auch die Komplexität der betreffenden …

Im Rahmen der Analyse der Marktrisikoaktivitäten sollte auch die Komplexität der betreffenden Finanzprodukte (z. B. nach dem Mark-to-Model-Ansatz bewertete Produkte) und der spezifischen Marktoperationen (z. B. Hochfrequenzhandel) einbezogen werden. Folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • a. Wenn die Wertpapierfirma Derivatpositionen hält, sollten die zuständigen Behörden sowohl den Marktwert als auch den Nominalwert bewerten.

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  • b. Wenn die Wertpapierfirma am Handel mit außerbörslich gehandelten Derivaten (OTC-Derivaten) beteiligt ist, sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls das Gewicht dieser Transaktionen im gesamten Derivateportfolio und die Aufschlüsselung des OTC-Portfolios nach Vertragsarten (Swap, Terminposition) und zugrunde liegenden Finanzinstrumenten bewerten (das mit diesen Produkten verbundene Gegenparteiausfallrisiko wird unter der Firmenrisikomethodik behandelt).
  • c. Wenn die Wertpapierfirma Sicherungsstrategien umgesetzt hat, sollten die zuständigen Behörden das verbleibende Marktrisiko nach der Umsetzung dieser Strategien bewerten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/