+5. Bewertung der ORC durch die zuständigen Behörden
---+32. Bei der Bewertung von Sanierungsplänen sollten die zuständigen Behörden in der in den folgenden …
---+Abschnitt I. Bewertung der „szenariospezifischen Sanierungskapazität“
------+33. Um die „szenariospezifische Sanierungskapazität“ zu bewerten, die die Institute bei jeder …
------+34. Insbesondere sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die Szenarien im Hinblick auf die in …
------+35. Die zuständigen Behörden sollten die Glaubhaftigkeit und Realisierbarkeit, einschließlich des …
------+36. Die zuständigen Behörden sollten, soweit dies angemessen und realisierbar ist, die von den …
------+37. Die zuständigen Behörden sollten, soweit angemessen und verfügbar, Peergroup-Analysen …
---+Abschnitt II. Bewertung der ORC – „angepasste ORC“
------+38. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die ORC von den Instituten als Spanne …
------+39. Auf der Grundlage der Bewertung der „szenariospezifischen Sanierungskapazität“ der Institute …
------+40. Die „angepasste ORC“ sollte die Bewertung der ORC der Institute durch die zuständigen Behörden …
---+Bewertung der ORC
------+41. Die zuständigen Behörden sollten die gemäß den Absätzen 39 und 40 festgelegte „angepasste ORC“ …
------+42. In Fällen, in denen sich gemäß Absatz 41 eine „angepasste ORC“ zwischen verschiedenen Stufen …
------+43. Zur Ergänzung ihrer Bewertung der ORC sollten die zuständigen Behörden allgemeine qualitative …
------+44. Eine „schwache“ ORC sollte bei der Bewertung des Sanierungsplans des Instituts durch die …
------+45. Eine als „angemessen, mit Entwicklungspotenzial“ bewertete ORC kann dazu führen, dass in der …
------+46. Bei der Bewertung der Ermittlung einer wesentlichen Unzulänglichkeit oder eines spezifischen …
------+47. Die in den Absätzen 41 bis 43 erwähnte Klassifizierung sollte als relevanter Bestandteil ihrer …

5. Bewertung der ORC durch die zuständigen Behörden

5. Bewertung der ORC durch die zuständigen Behörden

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
32. Bei der Bewertung von Sanierungsplänen sollten die zuständigen Behörden in der in den folgenden …

Bei der Bewertung von Sanierungsplänen sollten die zuständigen Behörden in der in den folgenden Absätzen festgelegten Weise sicherstellen, dass die Institute bei der Bestimmung ihrer Gesamtsanierungskapazität Titel 4 der vorliegenden Leitlinien einhalten8 .


8 Titel 4. Festlegung des Rahmens für die Gesamtsanierungskapazität (ORC) von Instituten.

Abschnitt I. Bewertung der „szenariospezifischen Sanierungskapazität“

Abschnitt I. Bewertung der „szenariospezifischen Sanierungskapazität“

Abschnitt II. Bewertung der ORC – „angepasste ORC“

Abschnitt II. Bewertung der ORC – „angepasste ORC“

Bewertung der ORC

Bewertung der ORC

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/