+ANHANG II Weiter vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen

ANHANG II Weiter vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen




ANHANG II

Weiter vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen

1. Für beaufsichtigte Unternehmen, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 die IFRS anwenden, sowie für beaufsichtigte Unternehmen, die auf die Richtlinie 86/635/EWG gestützte, mit den IFRS kompatible nationale Rechnungslegungsrahmen anwenden, umfasst der Begriff „weiter vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen“ die in Tabelle 3 aufgeführten Meldebögen aus Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451.



Tabelle 3

Meldebogen Nummer

BEZEICHNUNG DES MELDEBOGENS ODER DER MELDEBOGENGRUPPE

 

TEIL 1 [QUARTALSWEISE]

 

Bilanz [Vermögens- und Kapitalübersicht]

1.1

Bilanz: Vermögenswerte

1.2

Bilanz: Verbindlichkeiten

1.3

Bilanz: Eigenkapital

2

Gewinn- und Verlustrechnung

 

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei

4.1

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte

4.2.1

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind

4.2.2

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

4.3.1

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden

4.4.1

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

4.5

Nachrangige finanzielle Vermögenswerte

5.1

Darlehen und Kredite, mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen, zum Handelsbestand gehörenden oder zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte nach Produkt

 

Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten

8.1

Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei

8.2

Nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten

 

Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen

9.1.1

Außerbilanzielle Risikopositionen: Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen

10

Derivate - Handel und wirtschaftliche Absicherung

 

Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

11.1

Derivate — Bilanzierung von Sicherungsgeschäften: Aufschlüsselung nach Art des Risikos und Art des Sicherungsgeschäfts

 

Veränderungen bei den Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste

12.1

Veränderungen bei den Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste

14

Bemessungshierarchie: Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert

 

Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen

18

Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen

18.1

Zuflüsse und Abflüsse notleidender Risikopositionen — Darlehen und Kredite nach Branche der Gegenpartei

18.2

Darlehen für Gewerbeimmobilien und zusätzliche Informationen über durch Immobilien besicherte Kredite

19

Gestundete Risikopositionen

2. Für beaufsichtigte Unternehmen, die auf die Richtlinie 86/635/EWG gestützte andere nationale Rechnungslegungsrahmen als die unter Nummer 1 fallenden anwenden, umfasst der Begriff „weiter vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen“ die in Tabelle 4 aufgeführten Meldebögen aus Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451.



Tabelle 4

Meldebogen Nummer

BEZEICHNUNG DES MELDEBOGENS ODER DER MELDEBOGENGRUPPE

 

TEIL 1 [QUARTALSWEISE]

 

Bilanz [Vermögens- und Kapitalübersicht]

1.1

Bilanz: Vermögenswerte

1.2

Bilanz: Verbindlichkeiten

1.3

Bilanz: Eigenkapital

2

Gewinn- und Verlustrechnung

 

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei

4.1

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte

4.2.1

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind

4.2.2

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

4.3.1

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden

4.4.1

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

4.5

Nachrangige finanzielle Vermögenswerte

4.6

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: zum Handelsbestand gehörende finanzielle Vermögenswerte

4.7

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende, nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind

4.8

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende, nicht derivative, erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

4.9

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: nicht zum Handelsbestand gehörende, nicht derivative nach der Kostenmethode bewertete finanzielle Vermögenswerte

4.10

Aufschlüsselung der finanziellen Vermögenswerte nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei: sonstige nicht zum Handelsbestand gehörende, nicht derivative finanzielle Vermögenswerte

5.1

Darlehen und Kredite, mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen, zum Handelsbestand gehörenden oder zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte nach Produkt

 

Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten

8.1

Aufschlüsselung der finanziellen Verbindlichkeiten nach Instrumenten und Branche der Gegenpartei

8.2

Nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten

 

Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen

9.1

Außerbilanzielle Risikopositionen nach den nationalen GAAP — erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen

9.1.1

Außerbilanzielle Risikopositionen: Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen

10

Derivate - Handel und wirtschaftliche Absicherung

 

Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

11.1

Derivate - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften: Aufschlüsselung nach Art des Risikos und Art des Sicherungsgeschäfts

11.2

Derivate - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach den nationalen GAAP: Aufschlüsselung nach Art des Risikos

 

Veränderungen bei den Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste

12

Veränderungen bei den Wertberichtigungen für Kreditverluste und Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten nach nationalen GAAP

12.1

Veränderungen bei den Wertberichtigungen und Rückstellungen für Kreditverluste

 

Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen

18

Angaben zu vertragsgemäß bedienten und notleidenden Risikopositionen

18.1

Zuflüsse und Abflüsse notleidender Risikopositionen — Darlehen und Kredite nach Branche der Gegenpartei

18.2

Darlehen für Gewerbeimmobilien und zusätzliche Informationen über durch Immobilien besicherte Kredite

19

Gestundete Risikopositionen

3. Die Informationen nach den Nummern 1 und 2 werden entsprechend den Hinweisen in Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 gemeldet.

4. Abweichend von Nummer 2 kann jede NCA festlegen, dass die in Nummer 2 genannten und in ihrem Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen die folgenden Informationen melden:

a) 

die in Meldebogen 9.1 genannten Informationen oder die in Meldebogen 9.1.1 von Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 genannten Informationen;

b) 

die in Meldebogen 11.1 genannten Informationen oder die in Meldebogen 11.2 von Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 genannten Informationen;

c) 

die in Meldebogen 12.0 genannten Informationen oder die in Meldebogen 12.1 von Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 genannten Informationen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung