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Übermittlung der Beurteilung 1) Mitgliedstaat 2) Name der zuständigen Behörde im Mitgliedstaat 3) Der kontoführende Zahlungsdienstleister gehört Bestätigung, dass die zuständige einer Gruppe mit Tochterunternehmen in Behörde die Bestimmungen der verschiedenen Mitgliedstaaten an, die dieselbe Leitlinie 9.4 eingehalten hat | dedizierte Schnittstelle nutzen werden. | Ja Nein |
4) Ansprechpartner bei der zuständigen Behörde 5) Datum der Übermittlung an die EBA TT/MM/JJ 6) Name(n) des/r kontoführenden Zahlungsdienstleister(s) und seine/ihre eindeutige(n) Identifikationsnummer(n) gemäß dem maßgeblichen nationalen Register für Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute | 7) Art des/r kontoführenden Zahlungsdienstleister(s) | Kreditinstitut Zahlungsinstitut E-Geld-Institut | | 8) Entscheidung der zuständigen Behörde | Erteilung einer Ausnahme Keine Erteilung einer Ausnahme |
9) Ggf. Begründung für die Ablehnung, eine Ausnahme zu erteilen
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