+Leitlinie 2: Service-Level, Verfügbarkeit und Leistung
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Leitlinie 2: Service-Level, Verfügbarkeit und Leistung
2.1. Der kontoführende Zahlungsdienstleister definiert für seine dedizierte Schnittstelle wesentliche Leistungsindikatoren und Service-Level-Ziele, u. a. im Hinblick auf Problembehebung, Unterstützung außerhalb der Geschäftszeiten, Überwachung, Notfallpläne und Wartung, die mindestens so streng sind wie diejenigen für die Schnittstelle(n), die er seinen eigenen Zahlungsdienstnutzern für den direkten Online-Zugriff auf ihre Zahlungskonten zur Verfügung stellt. 2.2. Im Hinblick auf die Verfügbarkeit der dedizierten Schnittstelle definiert der kontoführende Zahlungsdienstleister mindestens die folgenden wesentlichen Leistungsindikatoren: - a. die tägliche verfügbare Betriebszeit aller Schnittstellen;
- b. die tägliche Ausfallzeit aller Schnittstellen.
2.3. Neben den wesentlichen Leistungsindikatoren zur Verfügbarkeit nach Leitlinie 2.2 definiert der kontoführende Zahlungsdienstleister mindestens die folgenden wesentlichen Leistungsindikatoren im Hinblick auf die Verfügbarkeit der dedizierten Schnittstelle: - a. die tägliche Durchschnittsdauer (in Millisekunden) pro Anfrage, die der kontoführende Zahlungsdienstleister benötigt, um dem Zahlungsauslösedienstleister alle gemäß Artikel 66 Absatz 4 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/2366 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/389 angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen;
- b. die tägliche Durchschnittsdauer (in Millisekunden) pro Anfrage, die der kontoführende Zahlungsdienstleister benötigt, um dem Kontoinformationsdienstleister alle gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/389 angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen;
- c. die tägliche Durchschnittsdauer (in Millisekunden) pro Anfrage, die der kontoführende Zahlungsdienstleister benötigt, um dem Aussteller kartengebundener Zahlungsinstrumente oder dem Zahlungsauslösedienstleister gemäß Artikel 65 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2015/2366 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/389 eine sofortige Bestätigung in Form eines einfachen „Ja“ oder „Nein“ zu übermitteln; KOMMUNIKATION)
- d. die tägliche Fehlerreaktionsrate, berechnet aus der Anzahl der Fehlermeldungen basierend auf dem kontoführenden Zahlungsdienstleister zuzurechnender Fehler, die der kontoführende Zahlungsdienstleister gemäß Artikel 36 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/389 den Zahlungsauslösedienstleistern, Kontoinformationsdienstleistern und Ausstellern kartengebundener Zahlungsinstrumente pro Tag übermittelt, geteilt durch die Anzahl der Anfragen, die der kontoführende Zahlungsdienstleister am selben Tag von den Zahlungsauslösedienstleistern, Kontoinformationsdienstleistern und Ausstellern kartengebundener Zahlungsinstrumente erhält.
2.4. Zum Zwecke der Berechnung der Verfügbarkeitsindikatoren nach Leitlinie 2.2 für die dedizierte Schnittstelle geht der kontoführende Zahlungsdienstleister wie folgt vor: - a. Berechnung der prozentualen verfügbaren Betriebszeit als 100 % abzüglich der prozentualen Ausfallzeit;
- b. Berechnung der prozentualen Ausfallzeit anhand der Gesamtdauer (in Sekunden) des Ausfalls der dedizierten Schnittstelle innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden (Beginn und Ende um Mitternacht);
- c. Wertung der Schnittstelle als „ausgefallen“, wenn fünf aufeinanderfolgende Anfragen für den Zugang zu Informationen zur Bereitstellung von Zahlungsauslösediensten oder Kontoinformationsdiensten oder zur Bestätigung der Verfügbarkeit eines Geldbetrags nicht innerhalb eines Zeitrahmens von insgesamt 30 Sekunden beantwortet werden, unabhängig davon, ob diese Anfragen von einem oder mehreren Zahlungsauslösedienstleistern, Kontoinformationsdienstleistern und Ausstellern kartengebundener Zahlungsinstrumente stammen. In solch einem Fall berechnet der kontoführende Zahlungsdienstleister die Ausfallzeit ab dem Moment, in dem er die erste von fünf aufeinanderfolgenden Anfragen erhalten hat, die nicht innerhalb von 30 Sekunden beantwortet wurden, sofern zwischen diesen fünf Anfragen keine erfolgreiche Anfrage liegt, zu der eine Antwort übermittelt wurde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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