+Leitlinie 8: Behebung von Problemen
|
Leitlinie 8: Behebung von Problemen
8.1 Für die Zwecke von Artikel 32 Absatz 1 und Artikel 33 Absatz 6 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/389 stellt der kontoführende Zahlungsdienstleister der zuständigen Behörde Folgendes zur Verfügung: - a. Informationen über die vorhandenen Systeme oder Verfahren für die Nachverfolgung, die Behebung und das Schließen von Problemen, insbesondere der Probleme, die von Zahlungsauslösedienstleistern, Kontoinformationsdienstleistern und Ausstellern kartengebundener Zahlungsinstrumente gemeldet werden; und
- b. eine Erläuterung der Probleme, insbesondere der Probleme, die von Zahlungsauslösedienstleistern, Kontoinformationsdienstleistern und Ausstellern kartengebundener Zahlungsinstrumente gemeldet werden, die nicht entsprechend den in Leitlinie 2.1 festgelegten Service-Level-Zielen behoben wurden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|