+Leitlinie 8: Behebung von Problemen

Leitlinie 8: Behebung von Problemen

8.1 Für die Zwecke von Artikel 32 Absatz 1 und Artikel 33 Absatz 6 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/389 stellt der kontoführende Zahlungsdienstleister der zuständigen Behörde Folgendes zur Verfügung:

  • a. Informationen über die vorhandenen Systeme oder Verfahren für die Nachverfolgung, die Behebung und das Schließen von Problemen, insbesondere der Probleme, die von Zahlungsauslösedienstleistern, Kontoinformationsdienstleistern und Ausstellern kartengebundener Zahlungsinstrumente gemeldet werden; und
  • b. eine Erläuterung der Probleme, insbesondere der Probleme, die von Zahlungsauslösedienstleistern, Kontoinformationsdienstleistern und Ausstellern kartengebundener Zahlungsinstrumente gemeldet werden, die nicht entsprechend den in Leitlinie 2.1 festgelegten Service-Level-Zielen behoben wurden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/