+Inhaltsverzeichnis
---+1. Das vorliegende Dokument beinhaltet Leitlinien, die nach Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---+2. In den Leitlinien wird dargelegt, was die EBA unter angemessenen Aufsichtspraktiken im …
---+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung müssen die zuständigen Behörden der EBA bis zum …
---+4. Die im vorstehenden Absatz erwähnte Mitteilung der zuständigen Behörden wird nach Artikel 16 der …

Inhaltsverzeichnis

EBA-Leitlinien zum potenziellen Risikobetrag unter Stressbedingungen („Stressed Value At Risk“ – sVaR) ................................................................................. 1 Titel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen ..................... 4

1. Gegenstand ................................................................................................ 4 2. Anwendungsbereich und -ebene .................................................................... 4 3. Begriffsbestimmungen ................................................................................. 4 Titel II – Anforderungen an die sVaR-Modellierung der Institute ................................. 5

A. Ermittlung und Validierung der Stressperiode ............................................. 5 4. Länge der Stressperiode ............................................................................... 5 5. Anzahl der für Kalibrierungszwecke heranzuziehenden Stressperioden ............... 5 6. Ansatz für die Ermittlung des geeigneten historischen Zeitraums ....................... 6 7. Dokumentation des Ansatzes zur Ermittlung der Stressperiode ......................... 7 B. Überprüfung der Stressperiode ................................................................... 8 8. Häufigkeit ................................................................................................ 8 9. Überwachung der Stressperiode .............................................................. 8 C. sVaR-Methodik ............................................................................................ 9 10. Konsistenz mit der VaR-Methodik .......................................................... 9 11. Schätzung von Proxies für die sVaR-Berechnung ......................................... 12 12. Validierung von Proxies ............................................................................ 13 13. Validierung von Modelleingangswerten und -ergebnissen .............................. 13 D. Use-Test .................................................................................................... 14 14. Use-Test ................................................................................................. 14 Titel III – Schlussbestimmungen und Umsetzung ............................................................ 14

15. Frist für die Anwendung ............................................................................ 14 Titel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Das vorliegende Dokument beinhaltet Leitlinien, die nach Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …

Das vorliegende Dokument beinhaltet Leitlinien, die nach Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission („EBA-Verordnung“) herausgegeben werden. Nach Maßgabe von Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung müssen die zuständigen Behörden und Finanzmarktteilnehmer alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um diesen Leitlinien und Empfehlungen nachzukommen.

2. In den Leitlinien wird dargelegt, was die EBA unter angemessenen Aufsichtspraktiken im …

In den Leitlinien wird dargelegt, was die EBA unter angemessenen Aufsichtspraktiken im Europäischen System der Finanzaufsicht versteht bzw. wie nach ihrer Auffassung das Unionsrecht in einem bestimmten Bereich anzuwenden ist. Demnach erwartet die EBA von allen zuständigen Behörden und Finanzmarktteilnehmern, dass sie den an sie gerichteten Leitlinien nachkommen. Dazu sollten die zuständigen Behörden die an sie gerichteten Leitlinien gegebenenfalls in ihre Aufsichtspraktiken (z. B. durch Änderung ihres Rechtsrahmens oder ihrer Aufsichtsvorschriften und/oder Veränderungen in ihren Lenkungs- bzw. Aufsichtsprozessen) integrieren, wobei dies auch für bestimmte Leitlinien gilt, die in erster Linie an Finanzinstitute gerichtet sind.

Mitteilungserfordernisse

3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung müssen die zuständigen Behörden der EBA bis zum …

Nach Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung müssen die zuständigen Behörden der EBA bis zum 16.7.2012 mitteilen, ob sie diesen Leitlinien nachkommen oder nachzukommen beabsichtigen, bzw. die Nichteinhaltung unter Angabe von Gründen mitteilen. Ist bis zu diesem Stichtag keine Mitteilung erfolgt, geht die EBA davon aus, dass die zuständigen Behörden den Leitlinien nicht nachkommen. Mitteilungen sollten unter Verwendung des Formulars in Abschnitt V unter Nennung des Betreffs „EBA/GL/2012/“ an compliance@eba.europa.eu gesandt werden. Die Mitteilungen sollten von Personen übermittelt werden, die ausreichend befugt sind, im Namen ihrer zuständigen Behörden Bericht über die Einhaltung zu erstatten.

4. Die im vorstehenden Absatz erwähnte Mitteilung der zuständigen Behörden wird nach Artikel 16 der …

Die im vorstehenden Absatz erwähnte Mitteilung der zuständigen Behörden wird nach Artikel 16 der EBA-Verordnung auf der Website der EBA veröffentlicht.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/